Thema: Krankenversicherung nach Rücktransport nach Deutschland  (Gelesen 2472 mal)

Sama

Hallo zusammen,

Ich überlege, für eine Reise von mehr als einem Jahr die STA Reisekrankenversicherung abzuschließen: http://www.statravel.de/reisekrankenversicherung.htm

Ich bin im Moment in Deutschland bei der BIG direkt gesetzlich krankenversichert. Die Beiträge werden vom Arbeitsamt bezahlt. Mein Plan ist, ab dem Abflugtag die STA Versicherung zu haben und mich für diesen Tag beim Arbeitsamt abzumelden, so dass ich während meiner Reise nicht gesetzlich krankenversichert bin. Wahrscheinlich ist es besser, ich rufe vorher bei der gesetzlichen Krankenversicherung an, damit die keine Beiträge für Deutschland nachfordern, oder?

Falls ich auf meiner Reise so krank werde, dass ich nach Deutschland zurücktransportiert werde, wer zahlt dann meine Krankenhauskosten in Deutschland?

In den STA Versicherungsbedingungen steht, dass ich für bis zu 6 Wochen pro Versicherungsjahr in Deutschland weiterversichert bin, wenn ich danach weiterreise. Aber nicht, wenn es meine endgültige Ankunft in Deutschland ist. Hieße das, wenn ich nicht innerhalb von 6 Wochen weiterreisen kann, bleibe ich auf allen Kosten sitzen?

Viele Grüße
Sama
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cocolino

« Antwort #1 am: 28. Oktober 2011, 15:00 »
Sofort in D wieder bei der Gesetzlichen versichern, für den Notfall eben eine Vollmacht, zB für die Eltern vorbereiten, damit die notfalls die Anmeldung bei KV vornehmen können..
Man kann sich ja da auch freiwillig versichern, wenn du kein Einkommen hast, dann ebträgt der beitrag etw 130€im Monat, ist immer noch besser als hohe KH-Kosten...

karoshi

« Antwort #2 am: 29. Oktober 2011, 15:34 »
Hallo Sama,

Du musst auf jeden Fall vorher Deine Krankenkasse informieren und Dich bei denen abmelden. Abmelden kannst Du Dich nur, wenn Du einen Nachweis über Deinen Auslandsaufenthalt (z.B. Ticket) und eine für diese Zeit abgeschlossene Auslands-KV beibringst. Nach der Reise muss Dich die BIG wieder aufnehmen, weil sie die Kasse ist, bei der Du zuletzt versichert warst. Wenn ein Rücktransport ansteht, sollte Deine Heimatbasis diese Anmeldung mit Vollmacht spätestens zum Tag der Ankunft vornehmen.

LG, Karoshi
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