Thema: Ausland (Belgien) zwecks Spracherwerb- Sonderurlaub?  (Gelesen 3939 mal)

Sterni

« am: 19. Februar 2011, 22:23 »
Hallo zusammen,

ich bin Arbeitnehmerin und möchte demnächst für eine Zeit nach Belgien, um dort Französisch zu lernen.

Etwa 6 Monate würde ich gerne dort bleiben.

Die Frage: Kann ich als Arbeitnehmerin so etwas wie unbezahlten Urlaub nehmen?
Müsste ich hier in Deutschland gemeldet bleiben?

Ich würde mich gerne für diese Zeit dort anmelden.

Danke für eure Hilfe.

LG
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Jens

« Antwort #1 am: 19. Februar 2011, 22:33 »
Hallo Sterni,

willkommen im Forum. Also ich würde sagen, dass es mit Bildungsurlaub nicht geht, da du max. 10 Tage in dem Jahr haben könntest. Wenn dein Arbeitgeber dir unbezahlten Urlaub gibt, dann wäre dies wohl eine gute Option. Abmelden in Deutschland würde ich mich nicht, da du dein Lebensmitelpunkt ja nicht verlegst, du lernst halt nur eine Sprache etwas länger! Du wirs ja auch keine Einnahmen in Belgiien haben, so dass du dann bei der Steuererklärung diese Kosten absetzen kannst. Ich habe das mal mit 1,5 Monaten Englisch in südafrika gemacht und alles abgesetzt was nur ging. Das Beste war dann sogar, dass das Finanzamt alles anerkannt hat ;D

Ich würde mich gerne für diese Zeit dort anmelden.

Selbst wenn du dich dort anmeldest, wird es keine Meldug an deine deutsche Meldebehörde geben. Das deutsche Melderecht sieht auch nicht vor, dass jemand einen Wohnsitz (Neben oder Hauptwohnsitz) im Ausland hat. Ist halt noch aus der Steinzeit.

Viel Spaß beim Französisch
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Sterni

« Antwort #2 am: 19. Februar 2011, 22:48 »
Hallo,

danke für die schnelle Antwort.

Die dortige Anmeldung hat den Hintergrund, dass mein Freund dann auch dort hin kommt und wir in Belgien zusammen die Kurse belegen und auch dort heiraten möchten, da Belgien eine besondere Bedeutung für uns hat. Einer von uns, muss seinen Wohnsitz in Belgien haben.

Darf ich mich während eines unbezahlten Urlaubs in Deutschland abmelden?

Danke für die Info
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Jens

« Antwort #3 am: 19. Februar 2011, 23:03 »
Darf ich mich während eines unbezahlten Urlaubs in Deutschland abmelden?

Machen kannst du es, aber ich würde es nicht machen! Einfach in Belgin anmelden und dann nach der Hochzeit und vor der Rückkehr nach Deutschland einfach dort abmelden. Die deutschen Behörden bekommen doch nichts mit! Somit hast du in D keine Einnahmen gehabt, setzt die Sprachreise als Werbungskosten ab, dazu hast du eh weniger zu versteuerndes Einkommen ünd wirst bestimmt einiges an Steuern zurück bekommen! Übrigens ändert sich dann noch die Steuerklasse wenn du verheiratet bist! So kommt bestimmt iniges an Geld zurück!
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Sterni

« Antwort #4 am: 19. Februar 2011, 23:16 »
Danke.

Achso, also ich dachte, dass wenn ich mich dort anmelde, ich eine Art Abmeldebescheinigung dort vorlegen muss.

Aber rein rechtlich dürfte ich mich während des unbezahlten Urlaubs hier abmelden? Also da kann mein AG nichts gegen sagen oder?

Danke :)
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Afrinnka

« Antwort #5 am: 20. Februar 2011, 06:19 »
Hallo Sterni,

Ich will dich nicht entmutigen, aber Belgien ist eine Buerokratiekatastrophe. Wenn du es irgendwie vermeiden kannst, dann melde dich in Belgien nicht an. Das kann mehrere Monate dauern und ist eine Satire in fuenf Akten, ich koennte dir Geschichten erzaehlen... Ausserdem musst du dann die Regionalsteuer zahlen. Fuer eine Heirat musst du in Belgien nicht gemeldet sein, sondern seit drei Monaten im Land sein. Das kannst du z.B. mit einem Flugticket nachweisen (http://www.belgium.be/fr/famille/couple/mariage/conditions).

Falls ihr einen bestimmten Ort im Auge habt, an dem ihr heiraten wollt, koennte es allerdings sein, dass man genau da gemeldet sein muss. Wenn du im Rathaus auf der Grand Place in Bruessel heiraten willst, musst du in 1000 Bruessel gemeldet sein, alle anderen PLZ duerfen da nicht ehelichen. Es gibt uebrigens einen Tag in der Woche, da ist heiraten umsonst, ich glaube Dienstag oder Mittwoch.

Fuer einen Franzoesischkurs in der Sprachschule der Commune (also bei einem oeffentlichen Traeger) musst du auch gemeldet sein.

Wenn du dich also doch melden musst, wird niemand nach einer Abmeldebescheinigung aus Deutschland fragen - umgekehrt fragt uebrigens bei einer Wiederanmeldung in Deutschland auch keiner nach der Abmeldung aus Belgien, mal so unter uns.

Ab Ende Maerz bin ich wieder in Bruessel, kann dir gerne vor Ort ein paar Infos besorgen, falls dein Franzoesisch noch nicht ausreicht ;).

Viele Gruesse aus Kerala,
Annika (seit vier Jahren ordentlich im unregierbaren Land gemeldet)

Sterni

« Antwort #6 am: 20. Februar 2011, 18:02 »
Hallo,

danke für die Hilfe. Wirklich sehr nett.

Ich fahre ab und an mit dem Bus nach Belgien. (Eurolines) Da würde ja eigentlich auch ein Busticket reichen?
Also ich muss dort nicht gemeldet sein? Wie kann ich denen dann nachweisen, dass ich mich dort aufhalte?

Ich kann eigentlich schon recht gut französisch und wollte es aber noch perfektionieren :D Es gibt einige kleine Sprachschulen, ich würde dann wohl eine der kleineren wählen. Brauch nicht unbedingt eine öffentliche sein.

Ich weiß nicht, ob ich es richtig verstanden habe. Also ich könnte mich dort anmelden und gleichzeitig hier angemeldet bleiben, da ja keiner nach  der Abmeldung in Deutschland fragt? Dann könnten wir heiraten und ich könnte eigentlich weiter hier arbeiten? Da ich in Teilzeit arbeite, würde ich für 3 Tage die Woche runterfahren. Sind ja nur 2 Stunden Weg. Oder darf ich nicht weiter arbeiten?

Danke für die Info :)

Hi Afrinnka ich bin auch oft in Brüssel. :) Habe dort einige Freundinnen. Der Grande Place ist echt super. Ich mag den Platz total. Und die kleine Gasse wo es die vielen Restaurants gibt. Da komme ich mir immer vor wie in Italien :D

LG
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dommel24

« Antwort #7 am: 20. Februar 2011, 20:17 »
Hallo,

der Aufenthaltsnachweis erfolgt am einfachsten über einen Mietvertrag. Sowohl für eine eventuelle Anmeldung als auch für die geplante Hochzeit.

Es ist kein Problem in zwei Ländern gleichzeitig gemeldet zu sein. Ich war ein Jahr in Polen und gleichzeitig in Deutschland gemeldet. Deinen Arbeitgeber interessiert nicht, ob du noch zusätzlich in Belgien gemeldet bist und dort einen Sprachkurs machst. Solange du an den Arbeitstagen wieder da bist  ;)

Auch für den Fall, dass du in Deutschland unbezahlten Urlaub nimmst, lohnt eine Abmeldung in Deutschland nicht, da beispielsweise viele Banken ihre Konten nur für Kunden mit Wohnsitz im Inland anbieten. Das gleiche gilt auch für Versicherungen. Eine Abmeldung in Deutschland zieht somit viel Aufwand nach sich und ist absolut nicht notwendig.

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Sterni

« Antwort #8 am: 20. Februar 2011, 20:30 »
Hallo,

ok super. Ihr habt mir sehr weiter geholfen.

Ich werde es dann so machen, dass ich mich dort parallel anmelde und mir eine kleine Nebenwohnung dort suche.

Danke :D
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Sterni

« Antwort #9 am: 22. Februar 2011, 18:13 »
Hallo zusammen,

ich habe schon eine dortige Sprachschule in Aussicht. Total schön :D

Jetzt habe ich auch mal in einer Kommune in Brüssel gefragt, wie ich mich dort registrieren lassen kann. Sie meinten, dass wir nur heiraten können, wenn mein Freund und ich dort legal zusammen wohnen. Wir wollen uns eine kleine gemeinsame Wohnung dort suchen, allerdings möchte ich ja weiter hier arbeiten. 3 Tage die Woche arbeite ich und den Rest der Woche wäre ich da.

Jetzt hab ich schon etwas Angst, dass die unsere Heirat nicht anerkennen und dahinter steigen, dass ich in Deutschland auch gemeldet bin und arbeite. :S

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dommel24

« Antwort #10 am: 22. Februar 2011, 19:20 »
Ich würde mir keine Sorgen machen. Wie sollten die das raus bekommen? Falls es sie überhaupt interessiert. Und du musst deine Hochzeit sowieso noch später in Deutschland registrieren. Die dürfte das dann mal noch weniger interessieren.

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Sterni

« Antwort #11 am: 22. Februar 2011, 20:26 »
Stimmt auch wieder ;D Ihr seit echt super in diesem Forum. Muss man ja mal sagen. :D

 :)
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Sterni

« Antwort #12 am: 23. Februar 2011, 21:45 »
So. Heute haben wir die Kommunen und die Caritas usw. abgeklappert.

Ich werde mich definitiv dort anmelden müssen. Da die Behörden uns nahe gelegt haben, dass wir gemeinsam leben müssen und die das auch kontrollieren. :S Eigentlich wollte ich den dortigen Aufenthalt stückeln, damit ich weiter arbeiten kann. Aber die meinten, dass wohl auch Polizisten vorbei schauen :D

So weit aber erstmal kein Problem. Möchte ja eh vor Ort mein Französisch verfeinern.

Eine Frage stelle ich mir aber noch. Wie lange muss ich dort voll wohnen? Wisst ihr, ob es da eine Regelung gibt?
Ich müsste meinem Arbeitgeber eine feste Zeit zu sagen. :S


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dommel24

« Antwort #13 am: 24. Februar 2011, 20:05 »
Oh ja, in Polen kam auch ein Polizist vorbei  ;D Ich war aber gar nicht zuhause und daher hat er nur kurz mit meiner Freundin gesprochen. Der wusste aber auch nicht wirklich, warum er überhaupt vorbeikommen sollte  :)

Finde ich in einem vereinigten Europa schon etwas merkwürdig und wundere mich, dass das in Belgien noch gängige Praxis ist.

Aber wer sagt denn, dass du da voll wohnen musst? Wenn du am Wochenende und an zwei Werktagen in Belgien bist, ist dein Hauptaufenthaltsort doch definitiv dort. Auch wenn du an drei Tagen in der Woche in Deutschland bist.
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Sterni

« Antwort #14 am: 24. Februar 2011, 20:45 »
:D Ja finde ich auch irgendwie lustig. Man hat uns gesagt, dass dann einer mal vorbei kommt und schaut, ob wir wirklich zusammen leben, ob es Zahnbürsten, Schuhe usw. von uns beiden dort gibt :D

Ich bin auch der Meinung, dass selbst wenn ich nur 3 Tage die Woche dort bin, es dennoch als mein fester Wohnsitz gilt. Scheinbar haben die dort echt keine Ahnung.

:D Einer meinte sogar, ich müsste mir innerhalb von 3 Monate dort eine Arbeit suchen :D Ich bin doch deutsche Staatsbürgerin. Kann doch net sein  ???

Nee, also ich habe das Gefühl, dass die dort irgendwie keine Ahnung haben.
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