Thema: Abmeldung KV (Techniker)  (Gelesen 24831 mal)

atw12

« Antwort #15 am: 02. Oktober 2011, 22:48 »

Was die anderen Fragen angeht, so gebe ich hier mal meine Laienmeinung wieder, wie ich das ganze mit den gesetzlichen Krankenkassen bisher verstanden habe.
In Deutschland besteht Versicherungspflicht. Versicherungspflichtig sind alle Menschen, welche ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland haben. Ist man also für einen längeren Zeitraum im Ausland, ist es egal, ob man eine Auslandskrankenversicherung hat oder nicht,  da man nicht mehr Versicherungspflichtig ist. Und bezahlt demzufolge natürlich auch keine Gebühren  :).
Hat man wieder seinen ständigen Wohnsitz in Deutschland und wird damit wieder Versicherungspflichtig, muss dich die "alte" Krankenkasse wieder aufnehmen. Eine Anwartschaft in diesem Zusammenhang ergibt keinen Sinn.
Ob man nun in der Zeit der Abwesenheit nun in Deutschland noch gemeldet ist oder nicht mehr, macht keinerlei Unterschied. Lediglich in Hinsicht auf die Auslandskrankenversicherung macht es einen Unterschied: Ich wollte mich damals komplett Abmelden, weil ich es einfach cool fand, habe dies aber nicht getan, da die liebe Hanse-Merkur in ihrem Vertrag stehen hat, dass dieser nur für Personen mit Wohnsitz in Deutschland gilt. Wichtig: Nicht "Ständiger Wohnsitz", sondern lediglich "Wohnsitz". Eine Auslandskrankenversicherung, welche als Bedingung hat, dass man seinen ständigen Wohnsitz in Deutschland hat, ergibt ja auch keinen Sinn :-)

Ach soo, ich hab mich immer gefragt ob man noch für seine KV in D Beiträge zahlen muss während man weg ist u die Auslandskv nur on top? Also zahl ich NUR die Auslandskv und sonst nichts? Egal ob arbeitslos gemeldet (u wieder abgemeldet) oder freigestellt im Unternehmen?
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Martini

« Antwort #16 am: 18. Oktober 2011, 21:49 »
Also ich hab nix gezahlt und hinterher wollten sie nur einmal eine Kopie der Ausklands-KV sehen. Dann war gut.
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laax

« Antwort #17 am: 21. Dezember 2011, 20:19 »
In diesem Fall ist abmelden = kündigen.

LG, Karoshi

Kündigen ist aber doch an die 2 Monate Kündigungsfrist gebunden. Wenn abmelden und kündigen das gleiche ist, dann muss ich mich beim Abmelden ja auch an die 2 Monatsfrist halten, da der Wohnsitz ja weiterhin in D bleibt und ich mich deshalb nicht von heute auf morgen abmelden kann, richtig?

Ein Großteil hat das ja schon hinter sich, es wäre lieb wnen ihr mich kurz aufklärt bevor ich schlafende Hunde wecke bei der Krankenkasse. Ich versuche ein frühzeitiges abmelden/kündigen nämlich zu vermeiden, da ich bis zum März noch die letzten Impfungen bezahlt bekommen möchte, was sie mir vielleicht nicht bezahlen werden wenn ich eh schon gekündigt habe.

Danke!
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cielo

« Antwort #18 am: 04. Januar 2012, 22:16 »
ich hatte einen tag vor meiner abreise gekündigt. die techniker meinte zu mir abmelden geht nicht, ich müsse kündigen.
also keine sorge, musst nicht 2 monate vorher machen.

im moment habe ich gar keine auslandskrankenversicherung mehr (wurde mir nach einem jahr zu teuer), da bin ich gespannt was die techniker sagt wenn ich zurückkomme. denn einen nachweis für auslandskrankenv. wollten sie auch von mir haben, wenn ich zurückkomme. hat da jemand erfahrungen mit?
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weltentdecker

« Antwort #19 am: 17. Februar 2012, 11:30 »
Nun ist es auch bei uns soweit. Wir haben zum 31. März den Arbeitgeber gekündigt. Vom 1.-12.04. sind wir arbeitslos gemeldet, aber es fließen keine Beiträge wegen Sperrzeit. Zum 12.04. (Tag des Abflugs) wollen wir uns von der Techniker Krankenkasse abmelden, welches wir letzte Woche schriftlich mitgeteilt haben.

Heute erhielt ich einen Anruf von einer Dame von der TK. Sie meinte, dadurch, dass ich freiwillig versichert sei, könne sie mich erst zum 31.04. aus der Kasse lassen wegen der zweimonatigen Kündigungsfrist. Ich sagte ihr daraufhin, dass ich ab 01.04. aber nicht mehr freiwillig versichert bin, sondern pflichtversichert übers AA. Sie wollte jetzt nochmal rücksprache halten und sich Montag nochmal melden, ob eine Abmeldung zum 12.04. dann möglich ist.

Es gibt aber doch eigentlich gar keinen Unterschied zwischen der Kündigungsfrist von freiwillig und Pflichtversicherten? Für beide ist es 2 Monate zum Monatsende. Wieso sollte das dann einen Unterschied machen?

Wie war das denn bei euch? Kamt ihr zum Tag des Abflugs aus der Versicherung raus oder erst zum Monatsende?

Ich denke, ich sag der Dame am Montag, wenn sie wieder anruft, dass ich ja ab 12.04. durch den Abflug meinen gewöhnlichen Aufenthalt nicht mehr in D habe und außerdem eine gleichwertige Auslands KV.

Was meint ihr?  ???
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laax

« Antwort #20 am: 17. Februar 2012, 13:58 »
Normal brauchst du bei einer Abmeldung keine Frist einhalten, sondern weißt durch dein Flugticket und eine als gleichwertig angesehene Langzeit-Auslandsreisekrankenversicherung nach, dass du nicht mehr Pflichtversichert sein muss in Deutschland.
So ist zumindest meine Erfahrung bei der pronovaBKK.

Viele Grüße
laax
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M-style

« Antwort #21 am: 08. Dezember 2016, 12:37 »
Hi Leute,
ich hole den alten Threat mal hoch bevor ich einen neuen aufmache.

Und zwar habe ich folgende Konstelation:
Ich arbeite aktuell Vollzeit, mein Vertrag wird jedoch ab dem 01.01.2017 - 31.08.2017 auf halbtags umgestellt. Ich arbeite in der Zeit jedoch Vollzeit und bleibe die nächsten 8 Monate (01.09.2017-31.04.2018) auf Überstunden zu Hause bzw gehe dann auf Weltreise. Bekomme für den ganzen Zeitraum das Gehalt als Halbtagskraft weiter bezahlt.

Ich war soeben bei der TK und die meinten, da ich weiter bezahlt werde, kann ich meine GV nicht stilllegen bzw kündigen, obwohl ich bei der HanseMerkur eine Auslandskrankenversicherung abschließe.

Kennt sich jmd von euch damit aus? Stimmt das?

Viele Grüße
Matthias
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Sulawesi

« Antwort #22 am: 08. Dezember 2016, 14:35 »

Ich war soeben bei der TK und die meinten, da ich weiter bezahlt werde, kann ich meine GV nicht stilllegen bzw kündigen, obwohl ich bei der HanseMerkur eine Auslandskrankenversicherung abschließe.

Kennt sich jmd von euch damit aus? Stimmt das?

Viele Grüße
Matthias

In deinem Fall wirst du nicht raus kommen und für die Einkünfte in Deutschland voll SV und Steuer bezahlen müssen.

Zwar wäre es möglich auch jemand im Ausland zu beschäftigen, aber das Drama mit Steuern usw. will sich keiner geben.
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Worldonabudget

« Antwort #23 am: 08. Dezember 2016, 17:00 »
Ja, das stimmt! Du bist weiterhin sozialversicherungspflichtig angestellt und musst demnach auch deine Sozialversicherung in Deutschland zahlen.
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M-style

« Antwort #24 am: 12. Dezember 2016, 14:53 »
Ja, das stimmt! Du bist weiterhin sozialversicherungspflichtig angestellt und musst demnach auch deine Sozialversicherung in Deutschland zahlen.


Das dachte ich mir schon...Schade, danke euch!!

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reisende

« Antwort #25 am: 03. Februar 2017, 18:10 »
Hallo,

ich werde zum ersten Mal weniger als (oder maximal) 3 Monate reisen, zur Zeit bin ich arbeitslos und plichtversichert.

Darf ich trotzdem die TK für den Reisezeitraum kündigen?

Mir wurde am Telefon gesagt, dass ich ab 3 Monaten auf Anwartschaft umstellen könne. Es sind aber vermutlich weniger.

Grüße,
die reisende

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