Thema: Zollbestimmungen Deutschland - Warenwert  (Gelesen 4334 mal)

stx

« am: 12. September 2010, 14:19 »
HeyHo,

Ich bin grad in Vietnam und reise in einer Woche wieder zurueck nach Deutschland und nun stellt sich mir eine Frage bezueglich der Zollbestimmungen.
Man darf ja Waren im Wert von 430 Euro Zollfrei nach Deutschland einfuehren. Zaehlt bei den Waren der Wert, fuer den ich sie in Vietnam gekauft habe oder den Wert, den sie in Deutschland haben.
Wenn es so waere, dass derEinkaufspreis zaehlt, ergibt sich ein weiteres Problem: Man bekommt ja, wenn man Sachen auf dem Markt kauft, keine Quittung und die Preise sind variabel - da koennen sich die Beamten vom Zoll ja nur auf meine Aussage verlassen.

Danke schonmal im vorraus und liebe Gruesse!
stx
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Stecki

« Antwort #1 am: 12. September 2010, 15:17 »
HeyHo,

Ich bin grad in Vietnam und reise in einer Woche wieder zurueck nach Deutschland und nun stellt sich mir eine Frage bezueglich der Zollbestimmungen.
Man darf ja Waren im Wert von 430 Euro Zollfrei nach Deutschland einfuehren. Zaehlt bei den Waren der Wert, fuer den ich sie in Vietnam gekauft habe oder den Wert, den sie in Deutschland haben.
Wenn es so waere, dass derEinkaufspreis zaehlt, ergibt sich ein weiteres Problem: Man bekommt ja, wenn man Sachen auf dem Markt kauft, keine Quittung und die Preise sind variabel - da koennen sich die Beamten vom Zoll ja nur auf meine Aussage verlassen.

Danke schonmal im vorraus und liebe Gruesse!
stx

Definitiv der Einkaufswert. Wenn Du viele kleinde Dinge gekauft hast spielt dass ja nicht so eine Rolle, da sich oft schwer sagen lässt ob man es wirklich im Ausland gekauft hat. Bei grossen Einkäufen musst Du halt auf eine (evtl. handgeschriebene) Quittung bestehen.
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stx

« Antwort #2 am: 14. September 2010, 13:33 »
Okay, vielen Dank! Jetzt noch zwei kleine Fragen ...

Wenn ich Zigaretten einkaufe (max. 200 Stk.) muss ich das beim Zoll noch irgendwie melden oder kann ich mit der Freimenge einfach so das Flugzeug verlassen ?
Und dann noch zu DVDs, die im Ausland gekauft werden. Es koennte ja sein, dass diese kopiert sind, findet der Zoll daran anstoss ?

Wie man sieht bin ich vorher noch nie geflogen ...

Liebe Gruesse, stx
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fernweh81

« Antwort #3 am: 14. September 2010, 14:17 »
Freimengen musst du nicht deklarieren. Im Zweifelsfall würde ich dies aber auf jeden Fall deklarieren, lieber einmal zuviel als zuwenig! Steuern sind viel günstiger als Strafe!
Mit Plagiaten weiss ich nicht wie das in der EU ist. Die Einfuhr in die Schweiz ist jedenfalls verboten!
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Stecki

« Antwort #4 am: 14. September 2010, 14:32 »
"Um den Handel mit kopierten Markenprodukten zu unterbinden, beschlagnahmt der Zoll im Reiseverkehr mit Nicht-EU-Staaten eingeführte Fälschungen. Wird jedoch die Reisefreigrenze von 430 Euro (gültig für Reisende im Flug- und Seeverkehr) bzw. 300 Euro (gültig für sonstige Reisende) nicht überschritten und ist auch kein kommerzieller
Charakter bei der Einfuhr erkennbar, schreitet der Zoll nicht ein.
Für Reisende unter 15 Jahren gilt eine Reisefreigrenze von 175 Euro unabhängig vom Verkehrsmittel."

In der Schweiz ist die Einfuhr aber auf jeden Fall verboten. Ich glaube man muss aber keine Strafe zahlen, das Zeug wird einfach beschlagnahmt.

Hier gibts alles Wichtige nachzulesen: http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steuern/index.html
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