Thema: Arbeitslos melden vor Ende des Arbeitsverhältnis und dann telefonisch abmelden?  (Gelesen 7527 mal)

GoodRiddance

Hallo,

wir möchten vor Ende unseres offiziellen Arbeitsvertrages für 12 Monate auf unsere Weltreise gehen.
Ich habe verstanden, dass wir uns zuerst "arbeitsuchend" melden müssen. Das werden wir auch machen.

Laut Arbeitsagentur können wir uns aber auch vor Beginn der Arbeitslosigkeit auch schon persönlich "arbeitslos" melden:
http://www.arbeitsagentur.de/nn_168504/Dienststellen/RD-BW/Schwaebisch-Hall/AA/A01-Allgemein-Info/Presse/2009/65-rechtzeitig-arbeitslos-melden.html

Dann könnten wir losfliegen und uns dann kurz nach Anfang der Arbeitslosigkeit telefonisch oder schriftlich bei der Arbeitsagentur vom deutschen Arbeitsmarkt abmelden. Oder muß man dafür auch persönlich beim der Arbeitsagentur erscheinen?

Wie seht Ihr das? Habt Ihr damit Erfahrungen? Könnte das klappen?
Thanks

GoodRiddance
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karoshi

Hallo GoodRiddance,

die Abmeldung bei der Arbeitsagentur muss nicht persönlich erfolgen. Das kann man auch schriftlich machen, bei telefonischen Abmeldungen bin ich mir da allerdings nicht so sicher.

LG, Karoshi
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TravelBugs

Hallo,

die Abmeldung geht auch telefonisch - zumindest wars bei nem Spezl von mir so.

Viel Spaß auf eurer Reise!!!!!!!!
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GoodRiddance

Hallo,

Danke für die Antworten.
Das mit dem Abmelden sollte also kein Problem sein, aber wir sind nun trotzdem wieder verunsichert, da wir hier öfters gelesen haben das man erst nach dem letzen Arbeitstag (laut Vertrag) sich persönlich beim Arbeitsamt arbeitlos melden kann.

In der Pressemitteilung der Agentur für Arbeit steht aber, dass es auch vorher geht, oder wie versteht Ihr die Mitteilung?
http://www.arbeitsagentur.de/nn_168504/Dienststellen/RD-BW/Schwaebisch-Hall/AA/A01-Allgemein-Info/Presse/2009/65-rechtzeitig-arbeitslos-melden.html

Hat sich vielleicht schon jemand von Euch vor dem Beginn der Arbeitslosigkeit persönlich beim Arbeitsamt vorgestellt und die Arbeitslosmeldung zum zukünftigen Tag beantragt? Also beispielhaft:
-Offiziell letzter Arbeittag am 30.06
-Beginn der Arbeitslosigkeit 01.07
- persönliche Meldung der Arbeitslosigkeit am 18.06 beim Arbeitamt mit Beginn zum 01.07?

Hoofe Ihr versteht mich :-)

Viele Grüße

GoodRiddance

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ulmi

Hallo GoodRiddance,

also wenn ich hierzu nicht ganz falsch gewickelt bin, dann ist das doch eher der Normalfall, dass man sich vor Beginn der Arbeitslosigkeit bereits arbeitslos meldet. Im Falle einer regulären Kündigung durch den Arbeitgeber soll der zukünftig Arbeitslose sich ja möglichst schnell arbeitssuchend melden, damit er dann auch zum entsprechenden Zeitpunkt idealerweise schon wieder einen neuen Job hat. Und wenn nicht, dann wenigstens baldmöglichst.
Wird man gekündigt muss man sich, glaube ich, innerhalb der nächsten 3 Tage beim Arbeitsamt melden.

Grüßle ulmi
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karoshi

Hallo Ulmi,

wirfst Du da vielleicht gerade die Vorgänge "arbeitssuchend melden" und "arbeitslos melden" in einen Topf?

LG, Karoshi
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jules

Sofort bei Erhalt der Kündigung melde ich mich arbeitssuchend zum Tag X, am Tag X melde ich mich dann arbeitslos wenn bis dahin kein neuer Job gefunden wurde. Gehe ich aus welchen Gründen auch immer ins Ausland melde ich mich irgendwann vor Abflug wieder ab. Grob gesagt aufgrund der Erklärung vom Arbeitsamt Frankfurt. Klingt das korrekt?
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karoshi

Im Prinzip korrekt. Wenn man es noch etwas präzisieren will, würde es so klingen:

"Unverzüglich nach Erhalt der Kündigung melde ich mich arbeitssuchend zum Tag X, spätestens am Tag X (maximal 3 Monate vorher) melde ich mich dann arbeitslos wenn bis dahin kein neuer Job gefunden wurde. Gehe ich aus welchen Gründen auch immer ins Ausland melde ich mich kurz vor Abflug wieder ab."

Wobei die Arbeitslosmeldung so rechtzeitig erfolgen sollte, dass die Leistungsbewilligung bis zur Abmeldung durch ist (kann 4-8 Wochen dauern, je nachdem wie schnell man alle Unterlagen zusammen hat).

LG, Karoshi
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GoodRiddance

Super! Danke!

Jetzt ist es auf jedenfall für mich klar!

VG,
GoodRiddance
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ulmi

gut zu wissen. da hab ich wohl wirklich was verwechselt.

also heißt das, dass das bei uns künftigen langzeitreisenden es am besten ist, sich gleich mit der arbeitssuchendmeldung auch arbeitslos zu melden? zumindest, wenn man kurz nach ende des arbeitsverhältnisses auch schon abfliegt.

in meinem beispiel: ende arbeitsverhältnis (kündigung durch arbeitgeber) am 31.05., Abflug 07.06.

Kündigung Anfang April, dann arbeitssuchend und arbeitslos melden. Dann läuft ab Anfang April die Zeit zur Prüfung der Leistungsbewilligung, was dann bis 07.06. über 2 Monate sind und zur Bearbeitung durch die Agentur für Arbeit ausreichen sollte.

richtig verstanden?
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karoshi

Genau so ist es. :)
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karoshi

Oha, das hätte ich beinahe übersehen: :o

Dann könnten wir losfliegen und uns dann kurz nach Anfang der Arbeitslosigkeit telefonisch oder schriftlich bei der Arbeitsagentur vom deutschen Arbeitsmarkt abmelden.

Nein, Du musst Dich in jedem Fall vor dem Abflug abmelden. Du kannst aber bei rechtzeitiger Arbeitslosmeldung zu dem Zeitpunkt schon Deinen Bewilligungsbescheid in der Hand haben, und das ist ja schließlich das, worauf es ankommt.

LG, Karoshi
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Andy

Vielleicht nochmal als Ergänzung:

Meine Jobvermittlerin meinte ich könnte mich, sobald ich den genauen Flöugtermin wüsste, vom Arbeitsamt abmelden.
Sobald ich also nächste Woche gebucht habe werde ich mich direkt für den 23.06. abmelden. Dann muss ich das schon mal nicht mehr kurz vor Reiseantritt erledigen.
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karoshi

Bei mir hat die Arbeitsagentur die Zahlungen zum Tag der Abmeldung eingestellt, nicht zum Tag des Reisebeginns. Es ging zum Glück nur um ein paar Tage, das konnte ich verschmerzen.
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TravelBugs

Bei Mir wars wie bei karoshi!
Die Arbeitsagentur wartet doch bloß darauf, die Leistungen so früh wie möglich nicht mehr zahlen zu müssen.

@ Andy: Ich Würd mich daher lieber erst ganz kurz vor Abflug abmelden (sicher ist sicher - Amt ist Amt)!!!
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