Hallo GoodRiddance,
also wenn ich hierzu nicht ganz falsch gewickelt bin, dann ist das doch eher der Normalfall, dass man sich vor Beginn der Arbeitslosigkeit bereits arbeitslos meldet. Im Falle einer regulären Kündigung durch den Arbeitgeber soll der zukünftig Arbeitslose sich ja möglichst schnell arbeitssuchend melden, damit er dann auch zum entsprechenden Zeitpunkt idealerweise schon wieder einen neuen Job hat. Und wenn nicht, dann wenigstens baldmöglichst.
Wird man gekündigt muss man sich, glaube ich, innerhalb der nächsten 3 Tage beim Arbeitsamt melden.
Grüßle ulmi