Jetzt habe ich ein bisschen recherchiert und einen zweiten deutschen Reisepass gibt es unter folgenden Bedingungen:
"(...)Danach liegt ein solches berechtigtes Interesse in der Regel immer dann vor, wenn die antragstellende Person in einen Staat einreisen will, der Deutschen vermutlich die Einreise verweigert, weil aus dem Pass ersichtlich ist, dass sie sich in bestimmten anderen Staaten aufgehalten haben." bzw.,
Voraussetzung ist ein berechtigtes Interesse am Besitz eines zweiten Reisepasses. Dies trifft beispielsweise in folgenden Fällen zu:
- Sie reisen aus beruflichen Gründen viel. Wegen der zeitlichen Verzögerungen bei der Beschaffung von Visa brauchen Sie einen zweiten Reisepass.
- Sie möchten in ein Land reisen, das Ihnen möglicherweise die Einreise verweigert, weil sich in Ihrem Reisepass Einreisestempel bestimmter anderer Staaten befinden. Beispielsweise verweigern manche arabische Staaten die Einreise, wenn aus Ihrem Reisepass hervorgeht, dass Sie sich in Israel aufgehalten haben.
Nicht als berechtigtes Interesse gelten beispielsweise:
- allgemeine Begründungen
- häufige Auslandsreisen alleine
- dass Ihr Reisepass bereits vollständig mit Sichtvermerken bestempelt ist
Jetzt ist die Frage aber noch ob man beim ESTA Antrag dann nicht wahrheitsgemäss antworten sollte? Soweit ich weiss haben die Grenzbeamten einen sehr guten Überblick wo man so in der Welltgeschichte schon unterwegs war. Es ist sicher nicht ganz angenehm der Unwahrheit überführt zu werden.
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Gespeichert
Gelebt in Deutschland, UK und Norwegen
Seit 2015 in der Schweiz
Bisher 77 Länder bereist
Gebuchte Reisen: Polen, Tansania
Geplante Reisen: 🌍-Reise 2025 (Südamerika und Ostasien)