Verstehe ich es richtig, dass die Quarantäne entfällt, wenn ich aus einem einfachen Risikogebiet einreise und einen negativen Test vorweise? Das wäre ja bei den meisten Ländern der Fall. Da man sich vor dem Rückflug nach meinem Verständnis testen lassen muss, kann ich den Test dann verwenden? Das wäre ja ein Game changer
Ja, das verstehe ich auch so.
Edit: Also der Spiegel schreibt folgendes, finde ich besser formuliert:
https://www.spiegel.de/reise/corona-und-einreiseverordnung-auch-nicht-geimpfte-koennen-quarantaene-meist-vermeiden-a-878f38e3-979a-40ad-9349-82153aaa6e20- Wer aus Risikogebieten und nicht per Flugzeug einreist, muss nach der Einreise – spätestens nach 48 Stunden – ein negatives Testergebnis vorlegen können. Mit einem Antigen- (nicht älter als 48 Stunden) oder PCR-Test (nicht älter als 72 Stunden) können Einreisende sich auch von der sonst geltenden zehntägigen häuslichen Quarantäne nach der Rückkehr »freitesten«. Für Genesene und Geimpfte entfällt hier die Test- und Quarantänepflicht gleich ganz.
- Wer aus Hochinzidenzgebieten kommt, muss bereits bei der Einreise nach Deutschland ein negatives Testergebnis oder einen Genesenen- oder Impfnachweis vorlegen können.
Zusätzlich müssen Einreisende eine zehntägige häusliche Quarantäne nach Rückkehr einhalten. Genesene oder geimpfte Personen sind davon befreit. Für alle anderen kann sie frühestens durch ein negatives Testergebnis nach dem fünften Tag aufgehoben werden.
- Wer aus Virusvariantengebieten kommt, muss bereits bei Einreise nach Deutschland einen Nachweis einer Testung auf eine Infektion mit dem Coronavirus Sars-CoV-2 mitführen, so das Auswärtige Amt. Anerkannt werden PCR- und Antigen-Schnelltests. Ein Genesenen- oder Impfnachweis reicht hier nicht aus. Zusätzlich müssen alle Einreisenden eine 14-tägige häusliche Quarantäne nach Rückkehr einhalten. Aktuell gehören zu diesen Gebieten etwa Indien, Brasilien und Südafrika. Die Beförderung von Einreisenden aus diesen Ländern ist verboten – Ausnahmen gelten unter anderem für deutsche Staatsangehörige.
- Für alle Einreisenden aus Risikogebieten gilt die Pflicht zur digitalen Einreiseanmeldung über das Einreiseportal. Hier müssen auch die Test-, Genesenen- oder Impfnachweise sowie Nachweise für die Freitestung von der Quarantäne hochgeladen werden. Außerdem alle Dokumente, mit denen Einreisende Ausnahmen nachweisen wollen.
Also scheinbar Quarantäne nur nach Virusvariantengebietsbesuch.