Thema: Nachsendeantrag vs. Adressänderungen  (Gelesen 4786 mal)

Styles78

« am: 17. Juni 2019, 11:18 »
Hallo zusammen,

Mitte August geht es auch bei mir los und ich frage mich gerade ob und wo ich überall meine neue Adresse, in dem Fall auf die meines Elternhauses, ändern lassen soll.
Ursprünglich wollte ich das dabei belassen, meine Post über den Nachsendeantrag der Post an meine neue Adresse liefern zu lassen bis ich wieder da bin und eine neue Unterkunft habe. Wie verhält es sich mit Post von der Bank??? Wird diese auch nachgesendet? Was würdet ihr mir empfehlen?
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Beate

« Antwort #1 am: 17. Juni 2019, 11:52 »
Es wird jeder Brief nachgesandt, egal von wem.
Aber der Nachsendeantrag geht nur für 1/2 Jahr.

Wie es mit Päckchen ist, weiss ich leider nicht.

Beate
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Styles78

« Antwort #2 am: 17. Juni 2019, 12:17 »
Es wird jeder Brief nachgesandt, egal von wem.
Aber der Nachsendeantrag geht nur für 1/2 Jahr.

Wie es mit Päckchen ist, weiss ich leider nicht.

Beate

Ok danke...fragte nur weil ich mich erinnere das auf vielen "amtlichen" Briefen so etwas drauf steht wie "bitte nicht nachsenden".

Den Nachsendeantrag kann man übrigens gleich für 12 Monate machen oder für 6 und dann verlängern
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Beate

« Antwort #3 am: 17. Juni 2019, 12:28 »


Ok danke...fragte nur weil ich mich erinnere das auf vielen "amtlichen" Briefen so etwas drauf steht wie "bitte nicht nachsenden".

Den Nachsendeantrag kann man übrigens gleich für 12 Monate machen oder für 6 und dann verlängern

Steht das denn auf den Briefen Deiner Bank drauf? Denn wenn das bei "amtlichen" Briefen draufsteht, dann wird dieser natürlich nicht nachgesandt.

Und jetzt war ich neugierig und hab das wirklich mal gegoogelt. Da geht der Nachsendeantrag sogar bis 24 Monate. Und es gibt jede Menge "Dienstleister", die ein Schweinegeld dafür verlangen. Da ist es bei der Post direkt wesentlich billiger:
https://www.deutschepost.de/de/n/nachsendeservice/haeufige-fragen.html

Beate
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karoshi

« Antwort #4 am: 17. Juni 2019, 14:10 »
Der Absender kann auf seinen Briefen Vermerke anbringen:
  • "Nicht nachsenden", oder auch
  • "Nicht nachsenden, mit neuer Adresse zurück"
Viele, wenn nicht gar alle Behördenbriefe tragen letzteren Vermerk. Insbesondere gilt das z.B. für
  • Briefe von der Arbeitsagentur
  • Wahlbenachrichtigungen
  • gerichtliche Vorladungen
Ich bin ziemlich sicher, dass auch bestimmte Briefe von der Bank nicht nachgesendet werden, z.B. neue EC- oder Kreditkarten. Letzteres wäre im Verlustfall auf Reisen evtl. ein Problem. Der Bank würde ich die neue Adresse daher auf jeden Fall mitteilen. Geht ja normalerweise sogar online.
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Marla

« Antwort #5 am: 17. Juni 2019, 22:05 »
Das wäre mir zu viel Aufwand, überall die Adresse ändern zu lassen. Da vergisst man ja auch leicht mal was. Nachsendeauftrag sollte eigentlich passen. Ich habe bei meiner ersten Langzeitreise sehr gute Erfahrungen gemacht, da wurde wirklich alles nachgesandt. Bei der zweiten leider nicht, aber das lag - nach Beschwerde bei der Post - wohl daran, dass noch mein Name am Briefkasten stand. Ich war davon ausgegangen, dass das nicht stört, aber tatsächlich wohl schon, wie man auch auf der Infoseite der Post nachlesen kann. Hierauf also unbedingt achten, falls du deine Wohnung nicht aufgibst, sondern untervermietest.
Zur Sicherheit kannst du ja zusätzlich noch bei Bank(en) die Adresse ändern.
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Styles78

« Antwort #6 am: 19. Juni 2019, 12:54 »
Das wäre mir zu viel Aufwand, überall die Adresse ändern zu lassen. Da vergisst man ja auch leicht mal was. Nachsendeauftrag sollte eigentlich passen. Ich habe bei meiner ersten Langzeitreise sehr gute Erfahrungen gemacht, da wurde wirklich alles nachgesandt. Bei der zweiten leider nicht, aber das lag - nach Beschwerde bei der Post - wohl daran, dass noch mein Name am Briefkasten stand. Ich war davon ausgegangen, dass das nicht stört, aber tatsächlich wohl schon, wie man auch auf der Infoseite der Post nachlesen kann. Hierauf also unbedingt achten, falls du deine Wohnung nicht aufgibst, sondern untervermietest.
Zur Sicherheit kannst du ja zusätzlich noch bei Bank(en) die Adresse ändern.

Ich denke den Weg werde ich auch gehen. Meine Wohnung kündige ich, von daher setze ich meine Bank nur von der neuen Adresse in Kenntnis. Alles andere wird nachgesendet, es gibt ja mittlerweile auch die Möglichkeit beim Nachsendeantrag den Auftrag zu erteilen das der Absender über die neue Adresse informiert wird. Von daher wird das schon passen
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