Hallo!
Ich konnte schon viele nützliche Informationen von dieser Seite erhalten, jedoch sind mir noch Fragen offen geblieben bzw. bin ich mir bei einigen Aussagen nicht ganz sicher.
Kurzer Überblick: Ich möchte ab 1.5.2019 für circa zwei Jahre reisen.
1) Wenn die Rede davon ist, am besten zur Mitte des Jahres zu kündigen, dann ist wahrscheinlich eine Kündigung zum 1.7. gemeint, mit letztem Arbeitstag 30.6. (sofern Werktag), richtig?
2) Die Differenz bei der Steuererstattung erfolgt nur auf die Steuern (bei mir Soli und Lohn), aber nicht auf die Sozialabgaben, richtig?
3) Ich möchte zum 1.7. kündigen und werde noch 40 Urlaubstage übrig haben. Laut diesem Prinzip ist es die beste Lösung, sich die Urlaubstage nicht auszahlen zu lassen, sondern einfach ab 30.4. frei zunehmen. Auch korrekt?
4) Wenn ich meinen letzten Arbeitstag am 30.4. habe, muss ich trotzdem am 2.7. noch einmal in meinen alten Wohnort, um mich persönlich auf dem Arbeitsamt kurzzeitig arbeitssuchend zu melden, weil ich sonst nach meiner Rückkehr kein ALG1 erhalten werde. Abmelden werde ich mich dann einfach direkt am selben Tag oder am nächsten, richtig?
Habt ihr sonst noch Tipps für mich?
Danke und Grüße