Thema: Kündigung / Steuererstattung / Arbeitslos-Meldung  (Gelesen 3386 mal)

letwelvr

« am: 20. November 2018, 22:24 »
Hallo!

Ich konnte schon viele nützliche Informationen von dieser Seite erhalten, jedoch sind mir noch Fragen offen geblieben bzw. bin ich mir bei einigen Aussagen nicht ganz sicher.

Kurzer Überblick: Ich möchte ab 1.5.2019 für circa zwei Jahre reisen.

1) Wenn die Rede davon ist, am besten zur Mitte des Jahres zu kündigen, dann ist wahrscheinlich eine Kündigung zum 1.7. gemeint, mit letztem Arbeitstag 30.6. (sofern Werktag), richtig?
2) Die Differenz bei der Steuererstattung erfolgt nur auf die Steuern (bei mir Soli und Lohn), aber nicht auf die Sozialabgaben, richtig?
3) Ich möchte zum 1.7. kündigen und werde noch 40 Urlaubstage übrig haben. Laut diesem Prinzip ist es die beste Lösung, sich die Urlaubstage nicht auszahlen zu lassen, sondern einfach ab 30.4. frei zunehmen. Auch korrekt?
4) Wenn ich meinen letzten Arbeitstag am 30.4. habe, muss ich trotzdem am 2.7. noch einmal in meinen alten Wohnort, um mich persönlich auf dem Arbeitsamt kurzzeitig arbeitssuchend zu melden, weil ich sonst nach meiner Rückkehr kein ALG1 erhalten werde. Abmelden werde ich mich dann einfach direkt am selben Tag oder am nächsten, richtig?

Habt ihr sonst noch Tipps für mich?
Danke und Grüße  8)
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reisefieber2019

« Antwort #1 am: 20. November 2018, 23:28 »
1. man kann nur zum 30.6 kündigen. Nicht zum 1.7.
eine Kündigung zum 30.6 wäre nicht klug.
Wenn du zum 30.7 oder 15.7 also kurz gesagt in der zweiten Jahreshälfte kündigst hast du ein Anspruch auf den gesamten gesetzlichen jahres Urlaub. Plus anteilig „freiwilliger Urlaub „ vom Arbeitgeber anteilig auf die Monate.
2 ich hab ein super Steuerberater. Wenn du Interesse hast.

3. Du kannst nur zum 30.6 kündigen. Also Must du am 1.7 zum aa.
Woher hast du so viel Urlaub ?
Erfahrungswert pass auf wenn du kündigst das sich dein Chef auch an deinen Urlaub erinnern kann. Vielleicht ist er sauer und sagt ach tut mir leid Urlaub verfallen am 30.3.
Selbst erlebt.

Richtig auszahlen lassen würde ich mir auch nicht.
Nur was machst du wenn dein Urlaub aus betrieblichen Gründen nicht möglich ist ?dann tust du versteuern und kommst noch in eine höhere Progression.

Ich pers. Würde den Urlaub vorher runter Ruppen bevor ich gehe und meinen letzten Arbeitstag wäre der 30.6.
es gibt doch bestimmt Länder die nicht auf deiner direkten späteren Route sind. Die
Könnte man vorher abarbeiten.
4. richtig anmelden pers am 1.7.
abmelden geht auch per Zweizeiler per Post.
An dem Tag wo du abreisen tust.
Du musst nicht am 1.7 zum aa.
Du musst deinen Anspruch innerhalb von einem Jahr (ab 1.7 ) festschreiben lassen.
Es ist aber ratsam das sofort zu tun.

Arbeitslosen Geld Anspruch:
Wenn du kündigen willst und wenig Anspruch hast oder aus anderen gründen dein gesamten Anspruch brauchst tue es so einfädeln das du keine Sperrzeiten bekommst.
Gute Reise
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letwelvr

« Antwort #2 am: 21. November 2018, 00:37 »
Danke für deine Antwort.

1) Ohje, da hab ich mich wohl etwas vertan. Also zum 30.6. natürlich – einen Monat später kommt aber nicht in Frage, weil ich ab Mai los möchte.
2) Na ja, es geht ja nicht um irgendwelche besonders geheimen Tricks. ;-)
3) Resturlaub nehmen ist soweit geklärt. Hab die letzten Jahre immer Urlaubstage mitgenommen.
4) Ich habe noch gar keine Route, möchte mich die ersten Monate aber gerne in Europa aufhalten. Daher ist ein kurzer "Amt-Besuch" zwei Monate später auch kein Problem. Aber es ist egal, ob ich mich jetzt am 1.7.2019 arbeitssuchend melde oder am 30.6.2020?
Ich brauche das ALG1 nicht sofort. Aber hätte es gerne für die Zeit der Stellensuche, wenn ich zurückkomme (planmäßig 2021).
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reisefieber2019

« Antwort #3 am: 21. November 2018, 01:21 »
Ich glaube ja.
Aber geh lieber am 1.7 hin dann bist safe.
Auch bei einem Heimat Urlaub geht alles relativ einfach wenn du es am 1.7 machst. Als Beispiel zwischen Australien und México bin ich 2 Wochen zurück nach Deutschland. Dann gab es auch Geld beim Amt.
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Blume

« Antwort #4 am: 23. November 2018, 18:06 »
Du kannst und solltest dich schon vorher arbeitssuchend melden als am 1.7.. Ich war beim Arbeitsamt, kurz nachdem ich meine Kündigung eingereicht hatte.  Ich hatte einen Stapel Papiere zum Ausfüllen bekommen, auch mein Arbeitgeber musste etwas ausfüllen (das kann dauern). Da war ich froh, das alles lange vorher erledigt zu haben. Am 1.7. war es dann nur ein ganz kurzer unkomplizierter Besuch im Arbeitsamt. (Ja, bei mir war es auch der 1.7.)
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