Thema: 1h Umstiegszeit in Singapur  (Gelesen 13722 mal)

Beate

« Antwort #15 am: 12. Dezember 2017, 18:41 »
Solange es nicht der einzigste Flug am Tag von Singapur nach Bali ist, dann ist es ja ok.

Auch wenn es der einzige Flug der Gesellschaft ist - du wirst auch auf alle möglichen anderen Flüge umgebucht.

Das habe ich aber noch nie erlebt. Die Airline, welche auch immer, wird sich hüten, Dich in eine Konkurrenz-Maschine zu setzen. Da müssten sie den Flug ja für Dich bezahlen.
Sie werden Dich nur auf den "nächsten freien Platz" der eigenen Airline oder des angeschlossenen Verbundes umsetzen.
Und wenn der nächste freie Platz halt erst morgen ist, oder auch übermorgen, dann muss man halt warten.

Beate
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Stecki

« Antwort #16 am: 12. Dezember 2017, 19:53 »
Je nachdem muss dich die Airline sehr wohl auf eine andere Airline umbuchen (natürlich auf ihre Kosten).
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Sulawesi

« Antwort #17 am: 13. Dezember 2017, 09:26 »
Das habe ich aber noch nie erlebt. Die Airline, welche auch immer, wird sich hüten, Dich in eine Konkurrenz-Maschine zu setzen. Da müssten sie den Flug ja für Dich bezahlen.
Sie werden Dich nur auf den "nächsten freien Platz" der eigenen Airline oder des angeschlossenen Verbundes umsetzen.

Nö, ist mir bestimmt schon 10x passiert dass ich mit einer ganz anderen außerhalb der Allianz umgebucht wurde (von Lufthansa auf Aeroflot zum Beispiel, Staralliance vs. Skyteam). Bezahlen müssen die für alle Plätze, auch für die eigenen. Das warten wird wegen Hotel und Entschädigungen bei Flügen ab/nach EU sehr viel teurer als ein externer Platz.
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hawk86

« Antwort #18 am: 13. Dezember 2017, 15:02 »
Auf eine andere Airline umbuchen ist womöglich sogar billiger, als dir Hotel + Verpflegung + evtl EU Entschädigung zu zahlen.
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Eka

« Antwort #19 am: 13. Dezember 2017, 15:09 »
Auf eine andere Airline umbuchen ist womöglich sogar billiger, als dir Hotel + Verpflegung + evtl EU Entschädigung zu zahlen.

Bitte keine falschen Informationen verbreiten!

Die EU-Entschädigung wird nur bei europäischen Fluggesellschaften und bei Beginn und Ende des Fluges in/nach Europa gezahlt! Es geht hier um Singapur Airlines und das ist keine EU-Airline.

Ihr dürft gerne danach berichten, ob euch die Umsteigezeit gereicht habt!
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GschamsterDiener

« Antwort #20 am: 13. Dezember 2017, 16:06 »
Auf eine andere Airline umbuchen ist womöglich sogar billiger, als dir Hotel + Verpflegung + evtl EU Entschädigung zu zahlen.

Bitte keine falschen Informationen verbreiten!

Die EU-Entschädigung wird nur bei europäischen Fluggesellschaften und bei Beginn und Ende des Fluges in/nach Europa gezahlt! Es geht hier um Singapur Airlines und das ist keine EU-Airline.

Ihr dürft gerne danach berichten, ob euch die Umsteigezeit gereicht habt!

Ich verstehe nicht, wieso du, noch dazu mit viel Geschrei, absolut korrekte Informationen mit falschen zu korrigieren versuchst. Die EU-Richtlinie gilt im konkreten Fall genauso für Singapore Airlines, weil das Abflugland in der EU liegt. Alles andere wäre auch unlogisch und wettbewerbsverzerrend für die tatsächlichen EU-Fluggesellschaften.

Davon abgesehen hat hawk86 aber allgemein geschrieben und nicht auf den konkreten Anlass bezogen und auch das Zauberwort "evtl." verwendet.
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Sulawesi

« Antwort #21 am: 13. Dezember 2017, 17:00 »
Bitte keine falschen Informationen verbreiten!

Die EU-Entschädigung wird nur bei europäischen Fluggesellschaften und bei Beginn und Ende des Fluges in/nach Europa gezahlt!

Blödsinn. Auch bei allen ab EU und zwar bei jeder Airline.

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karoshi

« Antwort #22 am: 13. Dezember 2017, 17:09 »
Ergänzend zu GschamsterDiener's Ausführungen kann noch gesagt werden, dass die EU-Fluggastrechte in diesem Fall für den Hinflug anwendbar sind, weil der Flug in der EU beginnt. Sie sind aber nicht für den Rückflug anwendbar, weil Singapore Airlines keine EU-Airline ist und der Abflug außerhalb der EU ist.

Aber bevor das jetzt ganz ins Off Topic abgleitet, würde ich monaxciii ganz einfach wünschen, dass das Thema Fluggastrechte gar nicht relevant wird, weil alles wie am Schnürchen klappt.
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monaxciii

« Antwort #23 am: 13. Dezember 2017, 18:20 »
Ach, mit Fluggastrecht kenne ich mich aus - mir wurde mal der Rückflug von New York nach Düsseldorf gecancelt (übrigens damals über einen Drittanbieter gebucht, gefunden über eine Flugsuchmaschine) und ich konnte erst 24h später heimfliegen. Hab dann die 600€ Pauschale + Nächtigungs- und Verpflegungskosten von der Airberlin (war noch vor dem Konkurs) bekommen. War im ersten Moment sehr ärgerlich, aber der komplette Flug war somit von Airberlin gesponsert worden.  ::)
Hier kam das Recht trotz EU-Ausland zur Geltung, weil es sich um eine EU-Airline handelt(e).
Ansonsten vielleicht für andere Leser hier hilfreich, die da mal danach suchen im Forum  :)

Es ist ja eh nur beim Hinflug so knapp, nicht aber beim Rückflug. Tatsächlich hatte eine Kollegin von mir genau denselben Flug (nur ein Jahr früher, also diesen Juni) und alles lief glatt. Und wenn es das im schlimmsten Falle halt nicht tut, dann fliegen etliche weitere Flieger noch am selben Tag von Singapur nach Denpasar. Und im aller, aller schlimmsten Fall „muss“ ich mir halt Singapur für 1-2 Tage ansehen.  ;)
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