Meinst Du wirklich arbeitssuchend oder arbeitslos?
Wenn Du arbeitslos gemeldet warst, kannst Du Dich natürlich vorüber gehend wieder arbeitslos melden, falls die Voraussetzungen vorliegen (Wohnsitz in D, beschäftigungslos, stehst dem Arbeitsmarkt zur Verfügung, aktive Bemühungen um eine Stelle). Dein Restanspruch wird dabei genutzt, bis er aufgebraucht ist oder Du Dich wieder abmeldet oder die 4 Jahre rum sind -- je nachdem, was zuerst eintritt. Die 4-Jahres-Frist beginnt mit der erneuten Arbeitslosmeldung allerdings nicht neu.
Und wie habe ich das zu verstehen, dass Du nicht krankenversichert bist? Auch keine Auslands-KV?