Wichtig ist, dass man mit dieser Powerbank im Handgepack noch fliegen darf. Bei einer größeren Variante ist die ggf. nichtmehr möglich.
Im Handgepäck dürfen maximal zwei Powerbanks pro Passagier mitgeführt werden.
Diese dürfen jeweils maximal einen Energiegehalt von 100 Wattstunden (Wh) haben.
Nimmt man zwei Powerbanks mit, müssen diese separat (z.B. in der Originalverpackung oder Plastiktüten) verpackt werden, um das Risiko von Kurzschlüssen zu vermeiden.
hier ein Richtwert
10.000 mAh * 4 V / 1.000 = 40 Wh ERLAUBT
20.000 mAh * 5 V / 1.000 = 100 Wh ERLAUBT
20.000 mAh * 4 V / 1.000 = 80 Wh ERLAUBT
30.000 mAh * 5 V / 1.000 = 150 Wh NICHT ERLAUBT
30.000 mAh * 4 V / 1.000 = 120 Wh NICHT ERLAUBT