Thema: Meldegesetz Österreich - wie sieht es bei Eigentum aus?  (Gelesen 3379 mal)

mona-ina

Hallöchen!

Kennt sich hier wer zufällig aus? Möchte vorerst keine "schlafenden Hunde" wecken  ;)
Und zwar wohne ich in meinem Haus, sprich Eigentum.

Ich habe bisher immer nur davon gelesen, dass man sich gesetzlich abmelden MUSS (oder sich bei Eltern/Freunden anmelden), wenn man die Wohnung auflöst und somit ja keinen Wohnsitz mehr hat. Wie sieht es aus, wenn ich ja nichts auflöse? Das Haus gehört nach wie vor mir - klar, für ein Jahr ist es nicht wirklich mein Wohnsitz, da ich ja auf Reisen bin... aber theoretisch könnte ich jederzeit zurück dahin und auch danach werde ich dort wieder wohnen.

Ich möchte ehrlich gesagt eine Abmeldung umgehen  :-\
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santiago

« Antwort #1 am: 29. März 2017, 20:54 »
Wen soll es denn interessieren, ob du gerade in Österreich bist oder um die Welt reist? Mir fällt da keine Behörde ein, die sich dafür interessieren könnte. Etwaige Bezüge musst du eben rechtzeitig abmelden.
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dirtsA

« Antwort #2 am: 29. März 2017, 21:40 »
Kann mir auch nicht vorstellen, dass das ein Problem geben könnte. Wie du ja schon sagst, ist es DEIN Haus und du könntest ja jederzeit evtl. wieder eher zurück kommen.

Nur wegen der Post würde ich halt schauen, dass Familie/Nachbarn da ausleeren und dir wichtige Nachrichten weiterleiten, sollte da was kommen.
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mona-ina

« Antwort #3 am: 30. März 2017, 08:43 »
Und auch hier habe ich nun doch kurzerhand selbst nachgefragt: Ich muss mich nicht abmelden, kann ganz normal gemeldet bleiben, sofern meine Sachen (Möbel etc.) hier verbleiben. Simple as that :-) Ich brauche dann halt nur einen Bevollmächtigten, der meine eingeschriebenen Briefe öffnen und auch Anträge stellen/ablehnen was auch immer darf, damit ich eben keine Fristen versäume.
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dirtsA

« Antwort #4 am: 30. März 2017, 09:18 »
Na wenigstens das lässt sich einfach regeln! :)
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