So, ich habe mich nun jeweils bei der Krankenkasse (VGKK) und beim Arbeitsmarktservice (AMS) erkundigt, vielleicht für später für den ein oder anderen hilfreich (auch wenn ich mir das natürlich immer selbst noch einmal schriftlich bestätigen lassen würde von denen!):
Wie in meinem Eingangspost erwähnt, ist man, solange man Anspruch auf ALG hat, automatisch und jederzeit ohne Wartezeit über das AMS versichert - so auch bei Rückkehr. Gesetz dem Fall, man wird im Ausland schwer verletzt/erkrankt schwer und ein Heimtransport wird notwenig, so kann man sich NICHT arbeitslos melden, da man hierfür gesund resp. dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen muss. Ergo keine Versicherung über das AMS bei der GKK und somit völlig unversichert. Man könnte sich dann selbstversichern, allerdings fällt hierbei die Wartezeit von 6 Monaten an, da eine Langzeitauslandskrankenversicherung NICHT als gesetzliche Versicherung anerkannt wird.
Es liegt also im eigenen Ermessen, ob man diese 101€ monatlich (bei der VGKK zumindest) zur Selbstversicherung in der Zwischenzeit, in der man auf Reisen ist, erbringen möchte oder nicht. Schwieriges Thema...