Der Monatsbeitrag liegt, wenn du nichts verdienst, bei ca 150€.
Den Betrag selbst zahlen, ist sehr einfach per Überweisung möglich. Die Krankenkasse sagt dir schon wie. Ich habe mich damals (auch freiwillig versichert in gesetzlicher Versicherung) aktiv bei denen gemeldet, damit ich den Beitrag bezahlen kann, bevor ich verreise. Sonst lassen sie sich halt schon viel Zeit.
Ob man nur zum Monatsende kuendigen kann, weiss ich nicht. Musst du auch selbst wissen, ob du dich für die 6 Tage dann versichern willst.
Mit einer Auslandskrankenversicherung ab 1.10. wuerdest du zumindest halb den Regelungen entsprechen, ob du nun schon früher fährst oder nicht. Meine Krankenkasse hat bei meiner Rückkehr (auch Arbeitslosigkeit und Anmeldung über das Arbeitsamt) jedoch neben der Kopie der Auslandskrankenversicherung auch angefragt, von wann bis wann ich auf Reisen war. Nachweise wurden zwar nicht verlangt, aber ich hätte da ungern lügen wollen.
Mit früher wegfahren, passt ja ggf auch schlecht, je nachdem was du schon gebucht hast und was ggf noch zu tun ist daheim. Da würd ich dann als Idee mal den Vorschlag eines Kurzausflugs mit Bus/ Bahn (zwecks Ticket) ins benachbarte Ausland am ersten Tag der Arbeitslosigkeit machen - und damit dein offizieller Reisebeginn.
Je nachdem was du für ne Auslandskrankenversicherung hast, hast du ja auch Heimaturlaub drin, mit dem du dann die paar Tage bis zum 7. abdeckst - hier aber genau die Versicherungsbedingungen lesen. Damit entsprächst du wieder allen Regeln ohne die 150€ zu zahlen.
Aber vielleicht weiss ja jemand noch, ob man wirklich immer nur monatlich Beiträge zahlt oder es auch Tageweise geht. Dann sparst du dir das ganze Gedankenchaos.