Thema: Status während der Weltreise nach Studium  (Gelesen 7182 mal)

Boldag

« am: 16. Juli 2016, 19:31 »
Hallo zusammen,

ich werde in nächster Zeit mein Studium beenden und würde dann gerne noch einmal aufbrechen um die Welt zu erkunden (ggf. auch Working-Holiday, mal sehen). Während meines Studiums war ich auch schon für einige Wochen bzw. Monate unterwegs, aber ja die ganze Zeit immatrikuliert.
Meine Frage ist nun, welchen Status habe ich denn nun nach meinem Abschluss, sprich Exmatrikulation? Arbeitslos?
Macht es Sinn, mich für ein Zweitstudium einzuschreiben? Kindergeld oder Bafög bekomme ich ohnehin nicht, aber ich würde dann wohl in der privaten Krankenversicherung bleiben (in welcher ich bisher auch bin) und hätte im Studententarif eine weltweite Deckung.
Hat das sonst (sozialversicherungsrechtlich, da ich in meinem Fall ja dann z.B. weiter in die über die private Krankenversicherung auch in die Pflegezusatzversicherung einzahle) irgendwelche Auswirkungen ob ich dann für die Dauer der Reise immatrikuliert bin oder nicht - also sowohl positive oder negative? Gemeldet wäre ich dann wohl bei meinen Eltern. Oder ist eine gänzliche Abmeldung aus Deutschland sinnvoller?

Wie habt ihr das gehandhabt, war jemand in einer ähnlichen Situation und kann da aus seiner Erfahrung etwas erzählen?

Danke schonmal :)
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Boldag

« Antwort #1 am: 18. Juli 2016, 23:59 »
Noch niemand in der Situation gewesen bzw. kann einen Tipp geben? ;)
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Claudia-to-go

« Antwort #2 am: 19. Juli 2016, 22:30 »
Hi Boldag,

ich kann dir leider nicht weiterhelfen, aber hast du schon daran gedacht dich mal beim Asta an deiner Hochschule zu erkundigen? Vielleicht hat da jemand Antworten für dich.

Ich persönlich gehe davon aus dass du nach der Exmatrikel formal arbeitslos wärst. Eine Einschreibung zum Zweitstudium müßte wahrscheinlich für ein wenig gefragtes Fach erfolgen, da die Erststudis bevorzugt werden bei der Studienplatzverabe.

Du musst auch mal nachrechnen, wie viel der Semesterbeitrag usw. tatsächlich ausmachen

Viele Grüße,
Claudia
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Boldag

« Antwort #3 am: 20. Juli 2016, 11:21 »
Vielen Dank schon einmal für deine Antwort :)

Ich war bereits bei der Studienberatung. Die Einschreibung an sich ist kein Problem und ich würde auch niemand einen Platz wegnehmen, da es keine Studienplatzbeschränkung gibt.

Die eigentliche Frage ist ja aber eher, welche sozialrechtlichen Aspekte da im Nachhinein wirken (auch bezüglich Ausbildungszeiten in der Rente etc.), also wo der Unterschied liegt, ob ich formal Student bin oder einfach nichts mache (und arbeitslos bin?), aber weiterhin in D bei meinen Eltern gemeldet bzw. mich eben aus D abmelde.
Und da dachte ich, ich frage hier mal nach, ob mir da jemand Auskunft geben kann. Das habe ich nämlich leider bisher nicht wirklich recherchieren können bzw. nachfragen können. Vielleicht ist das aber auch einfach zu spezifisch und individuell :D
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karoshi

« Antwort #4 am: 20. Juli 2016, 20:19 »
Es ist ein RIESEN Unterschied zwischen "einfach gar nichts machen" und "arbeitslos sein".

http://weltreise-info.de/organisation/arbeitslosenversicherung.html
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Boldag

« Antwort #5 am: 21. Juli 2016, 22:42 »
Danke Karoshi,

für alle anderen interesierten habe ich jetzt auch herausgefunden, dass Ausbildungszeiten nur für max 8 Jahre nach dem 17. Lebensjahr als Beitragszeiten zur Rentenversicherung gehören. Demzufolge ist (wie beim Kindergeld) mit 25 Schluss damit. Ergo sollte es eigentlich egal sein, ob man weiterhin eingeschrieben ist, oder "nichts macht". Man kann halt lediglich die anderen Studentenvorteile (Semesterticket, Studententarif in der KV, etc.) erhalten, welche einem auf der Reise aber i.d.R. nicht viel nützen.
Bei mir konkret würde der Studententarif allerdings tatsächlich etwas bringen, da ich ja in der PKV bin und weltweiten Schutz genieße. Sprich ich brauche keine extra Auslandskrankenversicherung.

Vielleicht hilft es ja dem ein oder anderen bzw. es kommen noch weitere Erfahrungswerte. 
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jukian (ejurgal)

« Antwort #6 am: 02. August 2016, 14:02 »
Ich weiß nicht, wie es bei der privaten Krankenkasse ist. Aber ich kann mir gut vorstellen, dass diese auch nur weltweit gilt, wenn du höchstens XX Tage am Stück außer Landes bist. Bei den gesetzlichen sind es oft (immer?) 45 Tage. Wer länger am Stück, also ohne einen Aufenthalt in Deutschland zwischendrin, unterwegs ist, benötigt eine spezielle Langzeitauslandskrankenversicherung.
Nun muss das nicht zwangsläufig so sein bei deiner privaten... abklären würde ich es aber schon. Ansonsten wäre der Aufwand des (Schein-)Zweitstudiums ja evtl. umsonst.
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serenity

« Antwort #7 am: 02. August 2016, 22:55 »
Die meisten privaten Krankenversicherungen bieten dir außerhalb der EU nur einen Schutz von maximal 60 Tagen - darüber hinaus musst du dich zusätzlich versichern.

Die Privaten werben zwar gerne damit, dass sie weltweit Versicherungsschutz bieten, nehmen aber oft schon ab 3 Monaten an (bzw. unterstellen), dass du deinen Wohnsitz ins Ausland verlegst und sie dann keine Leistung mehr erbringen müssen. 

Deshalb würde ich das unbedingt mit der KV konkret abklären und ggf. auch schriftlich geben lassen!
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Boldag

« Antwort #8 am: 05. August 2016, 11:20 »
Alles klar, danke euch beiden. Das muss ich dann in der Tat nochmal abklären.

Ich war mal persönlich vor Ort bei der Versicherung (auch wegen Impfungen etc.) und da meinte der Versicherungsmensch ich benötige keine extra Auslandskrankenversicherung, da die private ja weltweit gilt. Kann natürlich aber gut sein, dass der einfach von einem normalen Urlaub ausgegangen ist und die Geschichte dann bei einer Langzeitreise anders aussieht. Werde ich auf jeden Fall noch klären :)
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jukian (ejurgal)

« Antwort #9 am: 05. August 2016, 11:41 »
Gern. Gib bitte nochmal ein Feedback ab, wenn du näheres herausgefunden hast.
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Boldag

« Antwort #10 am: 08. Oktober 2016, 14:07 »
So das Feedback folgt natürlich noch:

Bei mir (Debeka, aber noch ein alter Tarif von vor der Unisex-Umstellung) gilt der Tarif grundsätzlich unbegrenzt weltweit. Die Debeka meinte ab ca. 1 Jahr Aufenthaltsdauer sollte man dann nochmal abklären, ob es individuell passendere Tarife gibt, aber solange man in Deutschland gemeldet ist, gilt der Tarif. Unabhängig von der Dauer der Auslandsreise.
Und hierbei ist natürlich der Studententarif um einiges günstiger als der normale.

Allerdings wurde mir auch gesagt, dass falls ich mich abmelden sollte ein reiner Langzeit-Auslands-Tarif abgeschlossen werden kann, welcher natürlich nochmal günstiger wäre. In dem Fall wurde mir auch empfohlen, den bestehenden Tarif ruhen zu lassen und zusätzlich die AKV abzuschließen, denn dann könnte man nahtlos ab Landung in Deutschland direkt wieder in den alten Tarif rein.

Und nur als Info: alter Studententarif (in dem ich noch bin) sind ca. 180€ für 100% (also ohne Beihilfe). Der gleiche Tarif heute abgeschlossen würde fast das doppelte davon kosten, da eben einige Regelungen anders geworden sind (z.B. Unisextarife). Deshalb war auch die Empfehlung meinen Tarif nie zu kündigen sondern maximal für 1€/Monat KV und 4€/Monat PV ruhend zu stellen. Denn dann kann der auch auf alte Tarife umgestellt werden, das geht bei einem Neuabschluss nicht mehr. Zudem gibts dann auch keine Gesundheitsprüfung mehr.

Hoffe, damit können auch andere was anfangen :)
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serenity

« Antwort #11 am: 08. Oktober 2016, 20:25 »
1. Lass dir das von der Debeka unbedingt schriftlich geben, falls du diese PKV beibehalten willst
2. Überleg dir, ob nicht eine Auslands-KV trotzdem günstiger für dich ist - denn die kostet normalerweise deutlich weniger als 180€/Monat und du hast i.d.R. noch den Rücktransport nach Deutschland mit drin, falls du z.B. einen Unfall hast oder irgendwo stationär behandelt werden musst. Parallel dazu die normale (studentische) KV ruhen lassen.
3. Richtig ist, NIE kündigen, sondern ruhen lassen, wenn du sicher bist, dass du auch künftig in der PKV versichert sein willst.
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tanoil

« Antwort #12 am: 09. Oktober 2016, 17:01 »
du hast i.d.R. noch den Rücktransport nach Deutschland mit drin, falls du z.B. einen Unfall hast oder irgendwo stationär behandelt werden musst.
Ist das mit dem Rücktransport nicht genau fraglich, von wegen medizinisch notwendig oder nicht? Hab zumindest schon Berichte von Leuten gelesen, die dann mit ihrem zerschossenen Fuß im Urwald vor sich hin vegetieren, weil die Auslands-KV den Rücktransport nicht zahlen will.
Und wenn man irgendwo einen Unfall hat, möglicherweise irgendwo in Nirgendwo, dann ist auch die Deckungssumme für Bergungsmaßnahmen, z.B. 5.000 Euro nicht immer ausreichend.
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Sulawesi

« Antwort #13 am: 14. Oktober 2016, 14:01 »
Und nur als Info: alter Studententarif (in dem ich noch bin) sind ca. 180€ für 100% (also ohne Beihilfe). Der gleiche Tarif heute abgeschlossen würde fast das doppelte davon kosten, da eben einige Regelungen anders geworden sind (z.B. Unisextarife).

Studententarif meiner Tochter kostet 156€ bei der DKV. Ist ein Unisex. Zahl ich komplett selber auch ohne Beihilfe.
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Boldag

« Antwort #14 am: 14. Oktober 2016, 23:13 »
Und nur als Info: alter Studententarif (in dem ich noch bin) sind ca. 180€ für 100% (also ohne Beihilfe). Der gleiche Tarif heute abgeschlossen würde fast das doppelte davon kosten, da eben einige Regelungen anders geworden sind (z.B. Unisextarife).

Studententarif meiner Tochter kostet 156€ bei der DKV. Ist ein Unisex. Zahl ich komplett selber auch ohne Beihilfe.

Dann hast du einen günstigen Tarif bzw. eine günstige Versicherung :)
Der Vertreter der Debeka hat mir das ganze vorgerechnet und da wäre eben ein Unisex-Tarif deutlich teurer gewesen. Allerdings ist es ja bei der PKV immer schwierig Tarife zu vergleichen, da die ja selbst innerhalb einer Versicherung enorm schwanken können was Leistung und Preis angeht.
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