Gesetzlich krankenversichert bist Du erst, wenn Du wieder angemeldet bist. Die Anmeldung ist nicht der Beginn des Versicherungszeitraums, sondern der wird ggf. rückwirkend zum Tag der Wiedereinreise festgelegt. Im Ergebnis hat man also eine lückenlose Abdeckung. Allerdings wird es kompliziert, wenn man vor der Tag der (ggf. rückwirkenden) Anmeldung zum Arzt oder ins Krankenhaus muss. Daher ist es schlicht und ergreifend einfacher, so früh wie möglich die Anmeldung vorzunehmen. Auch die Arbeitsagentur wird das nicht am Tag 1 tun.
@michelaufreise: Faszinierend, wie Du immer wieder Dinge in andere Beiträge rein interpretierst, die da gar nicht stehen. Wer hat was davon gesagt, Vollmachten durch die Gegend zu schicken? Viele Langzeitreisende haben ihre Homebase ohnehin mit einer entsprechenden Vollmacht ausgestattet, die dort seit der Abreise liegt. Meine Eltern hätten kein Problem gehabt, mal eben für mich zur KK zu gehen und ein Formular auszufüllen. Ob man die Homebase damit bemühen will oder nicht, das kann ja immer noch jeder selbst entscheiden, wenn es so weit ist.