Thema: ALG1 beantragt - keinen Bewilligungsbescheid bekommen - ist das ok???  (Gelesen 6033 mal)

knappe

Ich bin grad etwas panisch...
Nachdem bisher alles gut lief mit dem AA und ich morgen für 6 Monate ins Ausland gehe, habe ich auf Nachfrage heute ein Schreiben bekommen, was mich etwas verunsichert.
Kurz die Situation: im Oktober auf Ende Januar gekündigt, Arbeitssuchend gemeldet, gleich meine Abwesenheit ab dem 20.02.2016 angegeben, im Januar den Antrag auf ALG 1 ausgefüllt, mit der Beraterin durchgegangen, arbeitslos gemeldet, alles fein, sie hat mir schonmal die Höhe meines Anspruchs genannt und gesagt, ich bekäme einen Bescheid und eine Info über die Sperrzeit.
Letzteres habe ich bekommen, so weit alles in Ordnung. Aber was ich nicht bekommen habe, ist irgendein Schreiben, in dem mal die Höhe meines Anspruches genannt wird. Auf Nachfrage bekam ich dann eben heue ein Schreiben, in dem steht, dass ich weder einen Bewilligungsbescheid, noch einen Aufhebungsbescheid bekomme, weil ich ja schon ab Samstag im Ausland bin. Die Dame an der Hotline hat dann eben gesagt, dass ich eben diesen Bescheid tatsächlich nicht bekomme, dass sich die Höhe meines Anspruchs aber aus 12 Monaten versicherungspflichtiger Arbeit innerhalb der letzten 24 Monate ergibt. Dass sich also bei meinem neuen Antrag, den ich nach meiner Rückkehr stellen muss, daraus kein Geringerer Anspruch ergibt, als das jetzt der Fall wäre.

Ist das so richtig? Ich habe Angst, dass nach meiner Rückkehr plötzlich ein anderer Betrag dasteht und ich dann nichts mehr ändern kann.

Ich wäre euch für schnelle Hilfe dankbar, damit ich im Notfall nochmal persönlich zur Agentur gehen kann.
Nicole

PS: bestimmt wurde das Thema schon in einigen Beiträgen besprochen. Bitte seht mir nach, dass ich gerade nicht die Zeit hab, zu suchen...

karoshi

Keine Panik! Wenn Du "nur" 6 Monate weg bist, gibt es keine Probleme mit dem Anspruch. Der ist nach der Rückkehr der gleiche.
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knappe

Karoshi, was würden Leute wie ich ohne dich machen?!
Ich danke dir 1000mal!

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