Die Verlegung des Wohnsitzes zur "Homebase" (z.B. Eltern) wird dadurch auf jeden Fall umständlicher. Du musst dich beim Auszug aus der alten Wohnung abmelden und dabei beim Einwohnermeldeamt die Vermieterbescheinigung vorlegen, dass du aus deiner alten Wohnung ausgezogen bist.
Und dann musst du dich beim neuen Wohnsitz anmelden (z.B. bei den Eltern oder Freunden) und von da ebenfalls eine Vermieterbescheinigung vorlegen, dass du eingezogen bist.
Schwierig wird es dann, wenn die Eltern/Freunde ebenfalls nur zur Miete wohnen. Denn dann muss der Eigentümer der Wohnung zustimmen, dass hier quasi eine Untervermietung stattfindet. Und das dürfte zwar bei Eltern funktionieren (da muss er praktisch immer zustimmen, es sei denn, die Wohnung würde über-belegt, also z.B. 3 Personen in einer 2-Zimmer-Wohnung), aber bei Freunden könnte es schwierig werden.
Dabei ist völlig egal, ob du in den Mietvertrag eingetragen wirst oder nicht, denn ein Mietvertrag muss nicht schriftlich abgeschlossen werden, auch eine mündliche Vereinbarung kann ein Mietvertrag sein, und bei einer Untervermietung stehst du sowieso nie im Haupt-Mietvertrag.
Falls deine Eltern/Freunde die Vermieter-Bescheinigung über deinen Einzug ohne Zustimmung des Vermieters ausstellen und der Vermieter erfährt davon, kann das ein Kündigungsgrund sein!!!!