Thema: kündigen oder unbezahlter Urlaub?  (Gelesen 4220 mal)

moilolita

« am: 06. Mai 2015, 11:57 »
Hallo Zusammen,

ich habe eine Frage bzgl. unbezahlter Urlaub oder Kündigung.
Ich habe die Möglichkeit in meiner Firma unbezahlten Urlaub zu erhalten, weil sie mich nicht verlieren möchten. Natürlich können sie mir aber auch nicht garantieren dass ich nach meiner Rückkehr wieder auf die selbe Stelle komme, und generell weiß man natürlich nicht was in einem Jahr alles passiert. Ich habe keine Befürchtung dass sie mich danach nicht mehr einstellen, sondern eher, ob ich das danach noch möchte.
Nun zu meiner Frage, wenn ich jetzt 1 Jahr unbezahlten Urlaub habe, und danach arbeitslos WÄRE, hätte ich doch theoretisch keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld (oder zumindest nicht im selben Umfang wie jetzt), weil ich im letzten Jahr nichts verdient hab
Wenn ich allerdings kündige, mich vorher arbeitslos melde und vor der Abreise beim Arbeitsamt abmelde, HÄTTE ich vollen Anspruch..

Was würdet ihr denn an meiner Stelle machen? Unbezahlten Urlaub nehmen, oder kündigen?

Ich freu mich auf eure Meinungen  ;D
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gracy

« Antwort #1 am: 06. Mai 2015, 12:14 »
Ich stand vor der gleichen Frage. Weil ich weiß, dass eine einjährige Wiederbesetzungssperre für meine Stelle besteht, gehe ich davon aus, dass meine Chefin mir vorschlagen wird Sonderurlaub zu nehmen statt zu kündigen (sie hat ja dann nix zu verlieren, da die Stelle so oder so 1 Jahr unbesetzt sein wird). Ich habe mich trotzdem für Kündigung entschieden. Aus folgenden Gründen:
- Meine Reisezeit ist dann flexibel, d.h. ich kann auch länger oder kürzer als 1 Jahr bleiben. Habe bisher noch keine Reise länger als 2 Monate gemacht und möchte mich nicht vorher schon einschränken
- Ich melde mich vor Antritt der Reise arbeitslos, starte sobald ich den Bescheid habe und bekomme dann ALG1 wenn ich zurück bin, egal wann das ist (Anspruch bleibt glaube ich 4 Jahre erhalten)
- Ich weiß ja auch gar nicht, wo oder was ich danach arbeiten möchte. Vielleicht eröffnen sich mir während der Zeit der Reise neue Möglichkeiten...
...und vorallem wegen diesem Punkt fände ich es auch unfair meinen Kolleginnen gegenüber. Zuerst sage ich, ich bin 1 Jahr weg und dann komm ich doch nicht wieder. Das wäre ein Versprechen, von dem ich nicht weiß ob ich es auch halten könnte!
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karoshi

« Antwort #2 am: 06. Mai 2015, 22:43 »
Nun zu meiner Frage, wenn ich jetzt 1 Jahr unbezahlten Urlaub habe, und danach arbeitslos WÄRE, hätte ich doch theoretisch keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld (oder zumindest nicht im selben Umfang wie jetzt), weil ich im letzten Jahr nichts verdient hab
Warum sollte das so sein? Solange Du die Anwartschaftszeit erfüllst, passt doch alles. Der unbezahlte Urlaub darf natürlich nicht länger dauern als 1 Jahr.
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moilolita

« Antwort #3 am: 07. Mai 2015, 09:32 »
hm, dann habe ich das wohl falsch verstanden,
ich dachte dass das Arbeitslosengeld aus dem Verdienst des letzten Jahres errechnet wird. Wenn ich nun im letzten Jahr nichts verdient habe (weil unbezahlter Urlaub) und mich deshalb auch nicht arbeitslos gemeldet habe, hätte ich auch keinen Anspruch.

Habe ich das falsch verstanden?
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hawk86

« Antwort #4 am: 07. Mai 2015, 12:27 »
Zitat
Wenn ich nun im letzten Jahr nichts verdient habe (weil unbezahlter Urlaub) und mich deshalb auch nicht arbeitslos gemeldet habe, hätte ich auch keinen Anspruch. Habe ich das falsch verstanden?

Die Höhe deines Anspruches errechnet sich aus den letzten 12 sozialversicherungspfichtigen Beschäftigungsmonaten. Der unbezahlte Urlaub nimmt also keine Einfluss auf die Höhe des ALG.
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moilolita

« Antwort #5 am: 07. Mai 2015, 13:31 »
ach so! vielen lieben Dank für die Hilfe!
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moilolita

« Antwort #6 am: 07. Mai 2015, 15:20 »
achso, eine Frage hätte ich noch.
Hätte ich denn dann 3 Monate Sperre, wenn ich mich erst nach meiner Rückkehr arbeitslos melde? ::)
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karoshi

« Antwort #7 am: 07. Mai 2015, 16:21 »
Die Sperre läuft während der Reise ab. Das steht aber auch alles hier und in sehr vielen Threads im Forum.
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moilolita

« Antwort #8 am: 08. Mai 2015, 11:41 »
hallo Karoshi,

auf der Seite habe ich mich als aller erstes schlau gemacht, aber dann habe ich das wohl falsch verstanden:

"Beginn und Ende der Sperrzeit
Die Sperrzeit beginnt "mit dem Tag nach dem Ereignis, das die Sperrzeit begründet". Bei Eigenkündigung ist das "Ereignis" das Ende des Arbeitsvertrags, d.h. am Tag danach beginnt die Sperrzeit. Sie beginnt nicht erst nach der Weltreise."

ich habe das so verstanden dass die Sperrfrist nach Beendigung des ARBEITSVERHÄLTNIS beginnt.
Das Arbeitsverhältnis bleibt ja aber bestehen wenn ich unbezahlten Urlaub nehme...
Deshalb verwirrt mich das etwas.

Ich habe schon viele Threads dazu gelesen, aber noch keinen gefunden bei dem jemand nach unbezahltem Urlaub gekündigt hat...
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karoshi

« Antwort #9 am: 08. Mai 2015, 12:50 »
Hi moilolita,

Da habe ich jetzt wohl die Sache mit dem unbezahlten Urlaub ausgeblendet, sorry. In diesem speziellen Fall weiß ich ehrlich gesagt nicht, was da als "Ereignis" gewertet wird. Es kann aber gut sein, dass Du Recht hast und die Sperrfrist dann erst beginnt.

LG, Karoshi
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moilolita

« Antwort #10 am: 08. Mai 2015, 12:56 »
hallo Koroshi,

danke dir trotzdem für deine Hilfe!
hatte denn ein anderer von euch bisher so einen Fall?

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unico

« Antwort #11 am: 31. Mai 2015, 01:48 »
achso, eine Frage hätte ich noch.
Hätte ich denn dann 3 Monate Sperre, wenn ich mich erst nach meiner Rückkehr arbeitslos melde? ::)
So wie ich es verstehe, ja.
Selbst wenn du zB 3 Monate vor Ende deiner Reise 'dann doch' kündigst und dich sofort danach - reisend - arbeitslos melden würdest, um 'mit der Sperrzeit zu beginnen', steht dir doch im Wege, dass du
Zitat
Quelle
Für die Bewilligung von Arbeitslosengeld [...]
    Dich persönlich [d.h. dort physisch anwesend] arbeitslos gemeldet haben
musst. Was unterwegs schwierig werden könnte.

So super erscheint mir das mit dem unbezahlten Urlaub also nicht.. (vorausgesetzt du willst nicht sicher wieder zurück zum alten arbeitgeber - und selbst dann könnte man ja besprechen, ob du dich nicht neu bewerben könntest..).
ein weiterer minuspunkt des unbezahlten urlaubs scheint mir zu sein, dass man einen weiteren monat in die gesetzliche krankenversicherung einzahlen muss (oder?) - was ja meist teurer ist als eine private reiseversicherung. weiterhin nutzt man die ges. KV u.U. ja auch nicht, da man schon unterwegs ist..
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