Thema: Krankenversicherungen kündigen  (Gelesen 4359 mal)

2Tramps1World

« am: 18. Februar 2015, 21:34 »
Hallo,
Ich habe schon wieder eine Frage und hoffe das die hier nicht schon 1000x gefragt wurde.
Ich bin total verunsichert, bzgl. Dem abmelden von der Krankenkasse. Ich habe es so verstanden, das ich mich nach der Arbeitslosmeldung bei vorlage einer anderen versicherung (private versicherung von der hanse merkur oder so) von meiner versicherung abmelden kann. Jetzt war ich heute bei meiner kv (ikk) und der gute mann hinterm schreibtisch sagt mir ich müsste mich trotzdem weiter versichern und den mindestbeitrag von ca 180 euro zahlen. Jetzt stehts im internet so und so. Gibt es dafür eine gesetzliche regelung oder so? Weil das wären bei einem jahr weltreise ja 4000 euro für 2 personen. Das ist nicht akzeptabel.
Sind schon am überlegen uns aus diesem grund in deutschland abzumelden. Jedoch schreibt die hanse merkur in ihren bedingungen das die versicherung nur für in deutschland gemeldete personen gilt. -> reicht denen eine postanschrift ( z.b. von unserer homebase) oder prüfen die das beim einwohnermeldeamt?
Vielen dank schonmal für eure hilfe.
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Annikaaaaa

« Antwort #1 am: 18. Februar 2015, 21:45 »
wie seid ihr denn versichert?
 
ich war freiwillig gesetzlich versichert und dort hast du eine kündigungsfrist, die cih verpasst hatte und deshalb habe ich mich aus D abgemeldet, dass ich nichts zahlen muss.
war au bei der hansemerkur und die hatte ich bereits vorher schon gebucht.

bei der gesetzl. Pflichtversicherung meldet dich das arbeitsamt ab, soweit ich weiss.
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2Tramps1World

« Antwort #2 am: 18. Februar 2015, 21:57 »
Bin über die gesetzliche krankenversicherung versichert, sprich ikk südwest. Wenn mich das arbeitsamt abmeldet muss ich ja lt. Meiner kv dann selbst beiträge zahlen.
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Kathi

« Antwort #3 am: 18. Februar 2015, 22:09 »
Also ich bin auch bei der ikk versichert. Mit meiner Beraterin habe ich bereits abgeklärt, dass ich ab meiner Weltreise dort nicht mehr versichert bin.
Allerdings bin ich nicht arbeitslos gemeldet, da ich zwischen Bachelorabschluss und Master die Reise mache. Vielleicht ist das dann bei dir eine andere Situation?
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Annikaaaaa

« Antwort #4 am: 18. Februar 2015, 23:59 »
ich würd einfach nochmals anrufen und fragen.
und das auch öfters, denn ich habe das gefühl, dass manche sachbearbeiter sagen ja und manche nein.
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MissMojo

« Antwort #5 am: 19. Februar 2015, 01:25 »
Ich war auch gesetzlich versichert, habe mich dann arbeitslos gemeldet und dann hat sich die KV wirklich nach 3 Monaten gemeldet und wollte von mir eine Bestaetigung haben.

Ich finde das ganze Wesen der KV Mafia irgendwie schraeg. Nun gut, habe denen meine Versicherung gesendet aber wenn sie schon wusste, dass ich das Land verlasse, dann wussten sie sicher auch mehr.  8) Hab dann noch ein Bild von mir an einem Strassenschild in BC beigefuegt (die wollten naemlich sogar echt ein Flugticket sehen!!)

Komische Bande. Naja, jedenfalls reichte das. Wichtig ist eben, dass man eine Vollversicherung vorlegen kann und nicht diese 10 Euro Reiseversicherung.

Was ich dann allerdings komisch finde, als ich bei der Hanse Merkur gefragt habe ob ich auch zum Gyn kann und das ubernommen wird, so sagte man mir, dass ich nur dann gehen kann wenn ich ein Problem habe. Also keine Vorsorgeleistungen. Was ich komisch finde, da ich ja anscheinend eine Vollversicherung habe...
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2Tramps1World

« Antwort #6 am: 19. Februar 2015, 07:41 »
Das problem ist wahrscheinlich etwas schriftliches von der kv zu bekommen. Habe auch schon von leuten gelesen, bei denen es erst ja hiess und die versicherung nach der reise die beiträge nachbezahlt haben wollte.
Dieser bürokratische wahnsinn in deutschland vor der reise macht mich bekloppt. Hab angst was falsch zu machen und nach der reise keinerlei leistungen zu bekommen oder sogar noch nachzahlen muss.
Aber danke für eure Hilfe.
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karoshi

« Antwort #7 am: 19. Februar 2015, 07:42 »
Also zunächst mal hat das mit der Arbeitslosmeldung nur bedingt was zu tun. Während der Arbeitslosigkeit besteht natürlich Krankenversicherungspflicht in Deutschland, und die Beiträge werden von der Arbeitsagentur übernommen.

Abmelden kann man sich bei der KV nur, wenn der gewöhnliche Aufenthaltsort nicht mehr in Deutschland ist (was viele Krankenkassen gleichsetzen mit mindestens 6 Monaten Reisedauer) oder eine anderweitige Absicherung im Krankheitsfall nachgewiesen wird. Genauer steht das hier.
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Vombatus

« Antwort #8 am: 24. Februar 2015, 19:31 »
Weil mich das Vorgehen von KV in der Vergangenheit auch nervte schrieb ich einfach mal der IKK-Südwest folgende Mail (Weiß nicht ob das deine IKK ist):

" Sehr geehrte Damen und Herren, ich würde gerne wissen wie die Krankenkassen-Leistungen sind, wenn ich längere Zeit ca. 11-12 Monate ins aussereuropäische Ausland reise (USA/Ausralien). Werde in dieser Zeit nicht in Deutschland sein. Welche Leistungen bietet Ihre Krankenversicherung? Muss ich in der Zeit weiter Beiträge bezahlen obwohl sie für keine Leistungen bereitstehen? Kann ich eine kostenlose Anwartschaft bekommen oder muss ich die ikk kündigen? (…) "

Die Antwort kam heute ca. eine Woche später telefonisch. (ohne Gewähr)
Die Dame meinte, man müsse nicht mal kündigen, eine Anwartschaft würde keinen Sinn machen, ausser es ginge um die Gesamtsumme im Zusammenhang für die Rentenkasse. (Hatte selbst nicht verstanden inwiefern). Man sollte nur nachweisen, dass man ins Ausland ginge und eine ausreichende Auslands-KV hat. Nach der Rückkehr sollte man sich einfach wieder bei der ikk melden …

Hmmm … die Aussage hilft dir natürlich nicht konkret weiter, zeigt aber, das der eine nicht weiß was der andere sagt. Vielleicht wendest du dich einfach schriftlich an die Krankenkasse, dann hast du es schwarz auf weiß. Die Dame die mich anrief war sehr nett.

Wie ging es denn inzwischen die dir weiter?
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2Tramps1World

« Antwort #9 am: 25. Februar 2015, 08:12 »
Ja bin auch bei der ikk sw. Habe nach 3 telefonaten und einem persönlichen besuch 4 verschiedene antworten bekommen.
Habe dann eine E-Mail geschrieben und wurde einen tag später angerufen.
Bekam auch eine zufriedenstellende antwort und hab darum gebeten das ganze schriftlich zu bekommen. Das sah dann so aus.

Sehr geehrter
zur Beendigung bzw. Beginn Ihrer Versicherung benötigen wir Ihre Flugtickets.
Bitte senden Sie uns diese nach Ihrem Auslandsaufenthalt zu.
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

weiss nicht ob mir das sicher genug ust. Sind uns jetzt ernsthaft am überlegen uns einfavh abzumelden.
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Dome

« Antwort #10 am: 28. Februar 2015, 11:45 »
Also ich melde mich ja beruflich auch alle paar Monate ab, wenn ich auf dem Schiff arbeite. Das scheint mir vergleichbar. Meine Meldeadresse liegt in Deutschland, bin allerdings im Ausland.

Ich gehe dann einfach kurz vorher vorbei und melde mich ab mit der Begründung, dass ich im Ausland beschäftigt bin. Dann wird das stillgelegt und wenn ich wieder da bin melde ich mich einfach zurück.

AOK Plus ist das. Hatte nie Probleme.
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crazy_culture

« Antwort #11 am: 28. Februar 2015, 19:54 »
Ich bin bei der TK und habe denen nach auch unterschiedlichen Auskünften meine Kündigung mit folgendem Wortlaut geschickt:

hiermit kündige ich meine Mitgliedschaft in Ihrer Krankenkasse zum xx, da ich mich ab diesem Zeitpunkt für längere Zeit im außereuropäischen Ausland aufhalten werde. Eine Kopie meiner Langzeitauslandskrankenversicherung lege ich Ihnen bei. Meine Versichertennummer ist die...
Bitte senden Sie mir eine Bestätigung zu


Das hat funktioniert, es gab dann nur nochmal Kuddelmuddel als das Arbeitsamt mich abgemeldet hat und die einen Fragebogen über meine Einkünfte geschickt haben. Das hat die Homebase dann geklärt.
Ich war ganz normal gesetzlich versichert. Mein Freund war freiwillig bei der TK gesetzlich versichert und mußte wegen dem Nichteinhalten der Kündigungsfrist für 3 Monate den Anwartschaftsbetrag bezahlen.

Hilfreich war für mich dieser Link:
http://www.vdek.com/vertragspartner/mitgliedschaftsrecht_beitragsrecht/versicherungspflicht/_jcr_content/par/download_5/file.res/nichtversicherte_auslandsversicherung.pdf
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Josa

« Antwort #12 am: 14. März 2015, 06:21 »
Hallo Crazy-Culture,

wir sind beide auch bei der TK versichert.
Eine Anwartschaft ist lt. Hotline der TK keine Pflicht, du kannst dich auch einfach ganz abmelden - egal, ob vorher arbeitslos oder im Sabbatjahr.

Wir haben uns jedoch für die Anwartschaft (50EUR/Monat) entschieden, da wir im Falle der Erkrankung während der Reise wieder problemlos bei der TK versichert werden wollen. Das ist meiner Ansicht der entscheidende Punkt bei der Frage, ob Anwartschaft ja oder nein. Klar geht man immer davon aus, dass einem nichts Schlimmes passiert. Falls dies jedoch der Fall ist, sei es Malaria oder eine andere langwierige Erkrankung, kann die gesetzliche Krankenkasse bei deiner Rückkehr deine Wiederaufnahme ablehnen. Im schlimmsten Fall musst du dann in die private KV wechseln, und dann wird es richtig teuer.
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obelix

« Antwort #13 am: 25. März 2015, 15:47 »
2Tramps: Bezieht einer von Euch eine Pension (bspw. Witwenpension oder Rente), kann man sich mit einem Mindestbeitrag weiter versichern. Ich konnte das 2009 bis 2010 mit etwa 25EUR/Monat machen (Techniker Kasse).
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2Tramps1World

« Antwort #14 am: 26. März 2015, 07:54 »
Ne sowas bekommen wir nicht.

Sind jetzt soweit uns einfach aus D abzumelden. Sehe da keinen Nachteil drin.
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