Thema: Erstattung Hotel nach Streik von Fluglinie  (Gelesen 2612 mal)

santiago

« am: 26. Dezember 2014, 15:32 »
Hallo,

Habe eine Frage an die Fluggastrechtsexperten:

Ich bin im Sommer (mit einem über expedia gebuchten) Flug nach Lissabon geflogen. 2 Tage vor dem Rückflug wurde ich von expedia kontaktiert, dass mein Flug gestrichen sei wegen Streik von TAP und wir wurden auf einen Flug über München (nach Wien) am nächsten Tag umgebucht.
Hinflug war mit Lufthansa, Rückflug wäre mit Austrian (durchgeführt von TAP) gewesen.

Wer kommt nun für die Hotelkosten auf? Expedia? die Fluglinie, aber welche?

Expedia meint mal, die haben damit nix zu tun, wo ich mir aber nicht so sicher bin, weil die sich so seltsam rausgeredet haben am Telefon. Expedia meint, Lufthansa wäre zuständig?!
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Stecki

« Antwort #1 am: 26. Dezember 2014, 16:16 »
In der Regel die Fluglinie über die gebucht wurde. Da Du aber über einen Drittanbieter gebucht hast kannst Du Dich schon mal auf elend lange Diskussionen gefasst machen. Kleiner Tipp: Mache den Fall auf den jeweiligen Facebook-Seiten öffentlich, dann gehts in der Regel sehr schnell.
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santiago

« Antwort #2 am: 26. Dezember 2014, 16:29 »
Ja, bin mir eben auch nicht sicher ob Expedia oder die Flugline (aber welche in meinem Fall??) zuständig ist. Im Internet finde ich leider keinen Hinweis darauf.
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Stecki

« Antwort #3 am: 26. Dezember 2014, 16:59 »
Es stellt sich allerdings noch die Frage ob die Airline überhaupt zahlen muss wenn Du irgendein Hotel gebucht hast und nun das Geld zurückwillst. In der Regel hat die Airline Deals mit spezifischen Hotels die einem dann zugewiesen werden.

Mit Expedia hatte ich auch lange Zoff wegen einer Rückerstattung. Erst als ich dann auf deren FB-Seite Radau gemacht habe kam das Geld umgehend.
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santiago

« Antwort #4 am: 26. Dezember 2014, 17:05 »
Expedia hat mich 2 Tage vorm Rückflug angerufen, dass TAP streikt und mein Flug deswegen erst einen Tag später zurück nach Wien geht.
Und dann habe ich irgendein Flughafenhotel gebucht für eine Nacht...
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Ratapeng

« Antwort #5 am: 26. Dezember 2014, 19:40 »
Hallo,

es ist so, dass du dich an TAP wenden musst. Zuständig ist nämlich imer die Fluglinie, bei der du gebucht hast (Ausnahme: Pauschalreise).

TAP hatte eine Betreuungspflicht dir gegenüber. Das schließt Essen und Hotel ein. Würde dir kein Hotel angeboten?
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Stecki

« Antwort #6 am: 26. Dezember 2014, 19:41 »
Richtig, nur hat er nicht bei TAP gebucht
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santiago

« Antwort #7 am: 26. Dezember 2014, 20:34 »
Habe den FLug bei Expedia gebucht.

Dann wurde ich 2 Tage vorm Rücklug nach Wien von Expedia angerufen, dass TAP streikt und ich auf einen Flug am nächsten Tag umgebucht werde. Also hab ich mir ein Flughafenhotel rausgesucht, wo ich diese nicht geplante, zusätzliche Nacht rausgesucht.

Nun ist eben die Frage, wer mir das erstattet, TAP oder Austrian (war ein Austrian-Flug durchgeführt von TAP) oder Expedia...
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Ratapeng

« Antwort #8 am: 27. Dezember 2014, 12:39 »
Richtig, nur hat er nicht bei TAP gebucht

Das ist egal. Die Fluglinie ist zuständig.
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santiago

« Antwort #9 am: 27. Dezember 2014, 12:47 »
Na ich bin gespannt, ob ich da je wieder Geld sehe. Hab jetzt mal mit der Fluggastrechte-Info vom Ministerium Kontakt aufgenommen um die Zuständigkeit zu erfragen. http://www.bmvit.gv.at/verkehr/luftfahrt/flugreisende/fluggastrechte.html

Hattest du schon so einen Fall, Ratapeng? Ich würde ja schon vermuten, dass Expedia zuständig ist. Leider finde ich nirgends im Internet einen ähnlichen Fall...

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Ratapeng

« Antwort #10 am: 27. Dezember 2014, 13:46 »
Na ich bin gespannt, ob ich da je wieder Geld sehe. Hab jetzt mal mit der Fluggastrechte-Info vom Ministerium Kontakt aufgenommen um die Zuständigkeit zu erfragen. http://www.bmvit.gv.at/verkehr/luftfahrt/flugreisende/fluggastrechte.html

Hattest du schon so einen Fall, Ratapeng? Ich würde ja schon vermuten, dass Expedia zuständig ist. Leider finde ich nirgends im Internet einen ähnlichen Fall...

Nein hatte ich noch nicht. So wie du das schilderst, ist der Fall aber europarechtlich eindeutig. Artikel 9 der FluggastrechteVO.

Anders natürlich, wenn du freiwillig den späteren Flug gewählt hast. Dann bekommst du natürlich nix.

Expedia ist nur ein Reisebüro, die haben damit nix zu tun. (Höchstens national-rechtlich bei euch in Österreich, das kann ich mir aber nicht vorstellen)
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santiago

« Antwort #11 am: 27. Dezember 2014, 13:54 »
Bleibt für mich nur noch die Frage der Zuständigkeit, also TAP oder Exepdia. Das geht für mich aus den Fluggastrechten leider nicht hervor. Kontaktiert wurde ich ja schließlich auch von Expedia und nicht von TAP.

Den Ersatzflug einen Tag später habe ich gewählt, als ich den Anruf von Expedia bekommen habe 2 Tage vor dem geplanten Rückflug.

Werd euch am laufenden halten, wie dieser Fall weitergeht ;)
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Ratapeng

« Antwort #12 am: 27. Dezember 2014, 14:05 »
Doch natürlich, Art. 8 spricht vom Ausführenden Luftfahrtunternehmen. Das ist TAP gewesen.


Den Ersatzflug einen Tag später habe ich gewählt, als ich den Anruf von Expedia bekommen habe 2 Tage vor dem geplanten Rückflug.

Je nach dem wie es ganz genau war könnte das ein Fehler gewesen sein.
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santiago

« Antwort #13 am: 30. Dezember 2014, 13:30 »
Auflösung:

Ratapeng hatte Recht. TAP ist als Fluglinie verantwortlich und muss mir (laut Auskunft von 2 unabhängigen Stellen) die Hotelnacht zahlen. Entschädigung steht mir keine zu, da Streik.
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