Thema: Wohnung untervermieten während Weltreise?!  (Gelesen 4910 mal)

mara1676

« am: 17. Dezember 2014, 22:03 »
Hallo zusammen,

da ich eine schöne Wohnung habe, möchte ich die nicht während meiner Abwesenheit nicht aufgeben.

Beste Möglichkeit wäre eine Untervermietung. Wer hat von Euch schon Erfahrungen damit gemacht? Wie hat Euer Vermieter darauf reagiert?

In meinem Vertrag steht drin, das ich nicht untervermieten darf. Ist das überhaupt rechtens?

Vielen Dank im Voraus für Eure Tipps/Infos.

LG
Maren



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Bettiana

« Antwort #1 am: 17. Dezember 2014, 22:37 »
Hallo maren,
Ich war unlängst sechs Monate weg und habe untervermietet. Es hat alles gut geklappt! Ich habe vorher mit den Vermietern gesprochen und sie um ihr Einverständnis gebeten. Das muss man wohl machen, sonst kann das ein kündigungsgrund sein!!! Wenn man einen triftigen grundvorbringt (lange reise!), müssen sie das aber wohl genehmigen. Meine Vermieter wollten den untermietvertrag sehen und die Daten der Untermieterin.
Ich glaube, man ist gut beraten, das alles korrekt abzuwickeln und sich auch die Untermieter gut auszusuchen. Denn wenn die nicht wieder ausziehen wollen, wird's schwierig...
Viel Glück und tolle reise!!!
Bettina

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Vombatus

« Antwort #2 am: 17. Dezember 2014, 22:56 »
Kommt wohl auch auf die Dauer der Reise an. 3-6 Monate sind einfacher zu verkaufen als 12-18 Monate. Bei kurzen Reisen, würde es wahrscheinlich noch nicht mal auffallen, wenn jemand anderes bei dir (unter)wohnt, ausgenommen die Vermieter wohnen bei dir im Haus. Wenn es aber rauskommt könnte das vielleicht ein Kündigungsgrund sein.

Untervermietung ist auch nicht gleich Untervermietung. Es ist ein Unterschied ob man seine Wohnung untervermietet oder ein Zimmer, ständig oder für ein begrenzten Zeitraum. Da nicht alle Eventualitäten im Mietvertrag aufgenommen werden können wird das Untervermieten erstmal verboten. Es gibt aber sicher einen problemlosen Weg zum beidseitigen Einverständnis. Solltest du schon länger in der Wohnung wohnen und kein "kaputtes" Verhältnis zum Vermieter haben würde ich auch empfehlen das Gespräch zu suchen.

Es könnte ja auch sein, dass einem der Arbeitgeber für 6 Monate versetzt, da würde man auch nicht seine Wohnung aufgeben. Ein Vermieter hat sicher Verständnis. Ist halt wichtig einen "guten" Untermieter zu finden, dem du vertrauen kannst und deine Vermieter nichts einwenden können. Und wie Bettina schreibt, einen zeitlich befristeten Untermietvertrag aufzusetzen.

Zu den rechtlichen Dingen kannst du auch das Internet durchsuchen, z.B.:
http://www.zuhause.de/untermiete-im-mietrecht-tipps-fuer-untermiete-und-untermietvertrag/id_57807880/index
oder
https://www.das.de/de/rechtsportal/mietrecht/alltag-wohnung/mietwohnung-untervermieten.aspx
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mara1676

« Antwort #3 am: 17. Dezember 2014, 23:03 »
Dankeschön für die Beiträge!

Ich wohne über 3 Jahre drin und habe immer brav meine Miete gezahlt. Es gab bis dato keine Probleme. Allerdings ist die Vermieterin eine sehr resolute Person, deshalb habe ich ein bisschen Schiss, das sie mit einer Untervermietung nicht einverstanden sein könnte.
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Stecki

« Antwort #4 am: 18. Dezember 2014, 07:19 »
Für die kommenden 6 Monate habe ich ebenfalls einen Untermieter gefunden. Ich habe mich erst brav bei der Verwaltung erkundigt, denen danach alles schriftlich mitgeteilt und am Ende musste ich noch einen Zusatzvertrag unterschrieben. Ich hatte aber nie das Gefühl dass sie was dagegen hätten und sie sagten mir auch dass es klar erlaubt sei.

Mit dem Untermieter selber habe ich einen Vertrag den ich im Internet gefunden habe abgeschlossen. Zusätzlich noch eine Inventarliste. Die erste Miete musste er mir sofort bezahlen, die weiteren wird er mir dann überweisen und ich bezahle wie gewohnt weiter an die Verwaltung.

Da ich ihm wirklich dankbar bin dass er die Wohnung noch relativ kurzfristig zum vollen Mietpreis und möbliert übernahm schenke ich ihm Strom und Internet, lasse also alles weiter auf mich laufen. Wichtig ist halt noch dass solche Kosten wie auch Billag (GEZ) und ähnliches nicht vergessen und vertraglich festgehalten werden. Nebenkosten sind halt dann auch schwierig auszurechnen. Da es dieses Jahr wohl eher ein Bisschen was zurückgibt übernehme ich dieses Risiko und habe die Wohnung zum Pauschalmietpreis vermietet.
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eucaloa

« Antwort #5 am: 18. Dezember 2014, 09:22 »
Hallo,

ich habe meine Wohnung, die ich auch auf gar keinen Fall aufgeben wollte, für 7 Monate untervermietet. Ich habe vorher die Vermieter um Erlaubnis gebeten. Vielleicht kannst du deine Mieterin "beruhigen" wenn das Ganze möglichst professionell ist. Ich habe z.B. über einen Vermittler für Zeitwohnen meine Wohnung vermietet (es gibt da mehrere, ich habe das aber mit http://www.homecompany.de/ gemacht). Die haben Fotos gemacht, die Wohnung online gestellt und innerhalb von 1 Tag (!!!) war die Wohnung an jemanden vermietet, der beruflich mehrere Monate in meiner Stadt war. Den Untermietvertrag habe ich mit seiner Firma geschlossen. Dir Vermittlungsprovision übernimmt der Mieter. Das ist sehr gut gelaufen und ich würde das jederzeit wieder so machen.

VG
eucaloa
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Niels

« Antwort #6 am: 20. Dezember 2014, 17:34 »
Moin,

mein Vermieter hatte mir eine Untervermietung für 4 Monat zunächst untersagt, allerdings gab es im Juni diesen Jahres ein interessantes Urteil vom BGH.
http://www.welt.de/finanzen/verbraucher/article128958031/BGH-staerkt-Mieter-Recht-auf-Untervermietung.html

Dieses Urteil beschreibt ein Recht auf Untervermietung bei einem "berechtigten Interesse" des Mieters. Dieses berechtigte Interesse ist nicht näher definiert, aber durch einige Beispiele belegt. Untersagt der Vermieter die Untermiete dennoch kann er sich Schadensersatzpflichtig machen.

Ich habe meinen Vermieter auf dieses Urteil aufmerksam gemacht und tatsächlich kurz darauf die Erlaubnis zur Untervermietung bekommen. Das Verbot im Mietvertrag greift somit bei mir nicht.

Viele Grüße
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mara1676

« Antwort #7 am: 20. Dezember 2014, 23:55 »
Hallo Niels, davon hatte ich auch was gehört, allerdings klingt eine Abwesenheit wegen Job doch eher plausibel...... Wenn ich aber "Weltreise" als Grund nenne, hält sie mich wohl eher für crazy, weil sie konservativ unterwegs ist und womöglich wenig Verständnis zeigen wird. :-(
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Niels

« Antwort #8 am: 24. Dezember 2014, 23:53 »
Moin,

es geht nicht darum was dein Vermieter denkt, sondern um die Rechtslage, die lediglich von einem berechtigten Interesse spricht. Du musst dieses eben stichhaltig begründen und auf geltendes Recht verweisen.

Ich bin auch rein privat im Ausland und bei mir hat's gezogen.
Musst halt im Zweifelsfall etwas auf Konfrontation mit dem Vermieter setzen, von allein wird er dir ein solches Angebot nicht machen. Bei mir ist's letztlich auch keine Untermiete geworden, aber eine deutliche Mietminderung für den Reisezeitraum, was mir sogar deutlich lieber ist.

Viele Gruesse
Niels

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mara1676

« Antwort #9 am: 30. Dezember 2014, 00:12 »
OK Niels, ich werde es auf alle Fälle probieren - no risk, no fun :D

Guten Rutsch!
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