Thema: Zurück aus Südostasien, ALG II und KV, was tun?  (Gelesen 2391 mal)

AndiB

« am: 16. Januar 2014, 17:31 »
Hallo,

bin seit gestern wieder zuhause in Deutschland. Vorher studiert und dann 4 Monate SOA gemacht :) Da ich mich von meiner GKV (Techniker) abgemeldet habe, bin ich im Moment nicht krankenversichert, die Auslandskrankenversicherung von statravel läuft aber noch 2,5 Monate. Soll ich mich am Besten gleich bei der Techniker melden und erstmal freiwillig versichern lassen? Oder erst den Antrag auf Hartz IV stellen und abwarten, denn wenn dieser durch ist, dann muss die AA ja die KV bezahlen? Die zweite Option klingt irgendwie nicht sehr schlau, was passiert wenn sich die Sache mit dem Antrag hinzieht und ich krank werde?

Also, wie habt ihr das gemacht?

Grüße

Andi
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alex

« Antwort #1 am: 16. Januar 2014, 18:17 »
Wenn du ALGII willst, dann musst du deine kompletten Vermögenswerte offen legen und wenn du momentan bei deinen Eltern wohnst auch deren Vermögen. Nur wenn das Geamtvermögen unter eine Grenze fällt (wieviel weiss ich grad nicht), dann bekommst du ALGII und die KV gezahlt.
Ich hatte nach meiner Reise noch Geld und zahle jetzt drei Wochen die KV selber (150€ im Monat) bis ich im Februar wieder arbeite.
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AndiB

« Antwort #2 am: 16. Januar 2014, 18:34 »
Das mit den Vermögenswerten ist etwas komplizierter, als Du es sagst, zudem habe ich definitiv weniger als die erlaubte Summe, da geht es auch noch darum, ob man eine Bedarfsgemeinschaft bildet oder nicht, etc. etc. etc. Und selbst wenn meine Eltern Vermögen haben, ich bin älter als 25, und sie müssen nicht für mich aufkommen!

Mir ging es eher darum, wie die anderen es gemacht haben, ob Sie sofort sich wieder bei der KV gemeldet haben, oder erst den Antrag gestellt haben, denn ab Antragstellung ist man auch wieder krankenversichert!
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Blackpearl

« Antwort #3 am: 16. Januar 2014, 18:46 »
Hallo!

Ich würde in den sauren Apfel beissen und mich erstmal freiwillig versichern. Ab dem Datum, wo du  ALG erhälst wird die Versicherung umgestellt. Die Antragsgenehmigung beim Jobcenter dauert ja gerne schonmal etwas und so bist du auf der sicheren Seite, falls irgendwas sein sollte!

Lg :)
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AndiB

« Antwort #4 am: 16. Januar 2014, 18:53 »
Hallo!

Ich würde in den sauren Apfel beissen und mich erstmal freiwillig versichern. Ab dem Datum, wo du  ALG erhälst wird die Versicherung umgestellt. Die Antragsgenehmigung beim Jobcenter dauert ja gerne schonmal etwas und so bist du auf der sicheren Seite, falls irgendwas sein sollte!

Lg :)

Das ist ja auch meine Befürchtung, wenn ich nicht versichert bin und es passiert etwas. Wäre ja auch interessant zu wissen, ob die KV die schon gezahlten freiwilligen Beiträge im nachhinein einem erstattet wenn die Bewilligung da ist :)
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karoshi

« Antwort #5 am: 16. Januar 2014, 18:54 »
Du hast gar nicht die Wahl, du musst Dich unverzüglich wieder bei (D)einer Krankenkasse anmelden. Das ist auch in Deinem eigenen Interesse, denn wahrscheinlich erlischt Deine Auslands-KV mit dem Tag Deiner Rückkehr. (Schau mal ins Kleingedruckte.) Wenn Du Dich erst später anmeldest, wird die Kasse ohnehin die Beiträge rückwirkend ab diesem Datum fordern.

LG, Karoshi
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AndiB

« Antwort #6 am: 16. Januar 2014, 19:28 »
Du hast gar nicht die Wahl, du musst Dich unverzüglich wieder bei (D)einer Krankenkasse anmelden. Das ist auch in Deinem eigenen Interesse, denn wahrscheinlich erlischt Deine Auslands-KV mit dem Tag Deiner Rückkehr. (Schau mal ins Kleingedruckte.) Wenn Du Dich erst später anmeldest, wird die Kasse ohnehin die Beiträge rückwirkend ab diesem Datum fordern.

LG, Karoshi

Ja, ich denke ich rufe morgen da mal an und frage, was die da so für Unterlagen von mir haben wollen :) Weiss jemand, ob die Beiträge von der Arbeitsagentur oder Jobcenter rückwirckend erstattet werden?
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alex

« Antwort #7 am: 16. Januar 2014, 21:00 »
Du hast gar nicht die Wahl, du musst Dich unverzüglich wieder bei (D)einer Krankenkasse anmelden. Das ist auch in Deinem eigenen Interesse, denn wahrscheinlich erlischt Deine Auslands-KV mit dem Tag Deiner Rückkehr. (Schau mal ins Kleingedruckte.) Wenn Du Dich erst später anmeldest, wird die Kasse ohnehin die Beiträge rückwirkend ab diesem Datum fordern.

LG, Karoshi

Ja, ich denke ich rufe morgen da mal an und frage, was die da so für Unterlagen von mir haben wollen :) Weiss jemand, ob die Beiträge von der Arbeitsagentur oder Jobcenter rückwirckend erstattet werden?

Habe die Frage vor einer Woche im Jobcenter selber gestellt. Wenn deine Anträge genehmigt werden, dann bekommst du die Kosten rückwirkend erstattet.
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Blackpearl

« Antwort #8 am: 17. Januar 2014, 23:44 »
Das Jobcenter meldet dich mit dem Datum bei der Krankenkasse an, wie sie dir Leistungen und somit auch die Krankenversicherung genehmigen. Sollte sich das mit Beiträgen überschneiden, die du schon an die Krankenkasse gezahlt hast, bekommst du diese von der Krankenkasse zurück erstattet. Das Jobcenter genehmigt Leistungen aber frühestens ab Antragsstellung, also solltest du das auch auf deine to do Liste setzen ;)

Lg und viel Erfolg! :)
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