Thema: Sabbatjahr - Seltsame Argumente der Personalabteilung?  (Gelesen 3050 mal)

Moehli

« am: 08. September 2013, 18:53 »
Hallo zusammen,

ich habe bereits mit meinem Arbeitgeber gesprochen, dass ich für 8 Monate eine Auszeit nehmen möchte. Er findet es gut und möchte es unterstützen. Nun habe ich vorgeschlagen das Ganze nach dem Prinzip eines Sabbatjahrs zu organisieren. Konkret war mein Vorschlag: 4 Monate vorher auf jeweils 50% des Gehalts zu verzichten und dann über 8 Monate jeweils 25% weiterhin zu erhalten.

Ich bin Angestellte in einem kleinen Unternehmen (30 Mitarbeiter) und wohl die erste, die nach einer Auszeit fragt. So hatte unsere Buchhaltung 2 seltsame Argumente dagegen:

1. Dies sei rechtlich nicht möglich, da das Gehalt immer dann bezogen werden muss, wenn auch gearbeitet wird.
2. Falls mir im Ausland was passieren sollte, dann müsse der Arbeitgeber für die Kosten aufkommen (also eine Art Arbeitsunfall), da ich ja über den Arbeitgeber Krankenversichert bin.

Für mich hört sich das ehrlich gesagt beides sehr komisch an  ???.
Hat von euch hier jemand Erfahrung?

Danke schon jetzt für eure Hilfe!

NRW

« Antwort #1 am: 08. September 2013, 20:12 »
Hi, ich arbeite selbst im Personalbereich, meiner Meinung nach:

Punkt 1 ist grundsätzlich richtig. Ist quasi ein Grundsatz von Lohnabrechnungen für Arbeitgeber
Allerdings sind Sabbaticals ja mittlerweile weit verbreitet, hierfür gibt es immer Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die diesen Grundsatz dann quasi aushebeln. Ist vom Sinn her quasi eine Freistellung bzw. Urlaub. Hierfür gibt es zum Teil Vorlagen im Netz, einfach mal googeln. Vielleicht kennt dein Ansprechpartner bei deiner Firma einen Kollegen, der in einem größeren Unternehmen im P-Bereich arbeitet und Tipps geben kann?

Punkt 2 verstehe ich nicht. Wenn Lohn gezahlt wird, zahlt dein AG auch weiterhin die halben SV-Beiträge (KV, RV, AV, PV). Du zahlst die zweite Hälfte und fertig. Wenn dir im normalen Urlaub was passiert, müssen Arbeitgeber doch auch nichts bezahlen.
Du wirst zusätzlich eine Auslandskrankenversicherung abschließen, die auch Rücktransport etc. abdeckt weil deine Deutsche Krankenversicherung eh nicht zahlt wenns für mehrere Monate auf Reisen geht. Da würde ich nochmal nachfragen was dein Arbeitgeber meint, vielleicht Beiträge bei der Unfallversicherung des Arbeitgebers??
Aber auch sowas kann in einer Sabbatical Vereinbarung ausgeschlossen werden...
0

Goese123

« Antwort #2 am: 08. September 2013, 21:11 »
Hallo,

kann zu dem Thema Sabbatjahr recht wenig sagen, aber bitte denk daran, dass du nicht krankenversichert bist, wenn du länger als 4 Monate im Ausland - nicht EU- bist (das wäre streng genommen auch ab dem 1.Tag im Ausland so!).
Beispiel: Heute Ausreise aus EU und Rückflugticket mit Datum weiter entfernt als 4 Monate entfällt sofort dein Versicherungsschutz.
Damit entfällt auch die Versicherungspflicht! Du musst dann keine KV bezahlen.
Du musst dafür dringend mit deiner Krankenkasse sprechen und dir dieses IMMER schriftlich bestätigen lassen. Da haben meistens die KVs selbst keine Ahnung von rechtlichen Situation.
Wichtig wäre in dem Fall auch dann der Wiedereintritt. Bei mir wollten die dann erst rückwirkend die Beiträge haben wegen Versicherungspflicht blabla...
Also nicht alles glauben was die KVs zunächst sagen.
(Auch wenn es nicht direkt zu Thema ist...evtl. hilft es trotzdem.)
0

NRW

« Antwort #3 am: 08. September 2013, 23:23 »


Damit entfällt auch die Versicherungspflicht! Du musst dann keine KV bezahlen.



Jein,

ich denke es kommt auf die Art des Sabbaticals an. Wenn jemand weiterhin monatlich einen Bruttolohn von seinem Arbeitgeber erhält, der Arbeitgeber somit 1/2 der SV Beiträge trägt, wird auch der Arbeitnehmer weiter die andere 1/2 bezahlen müssen. Das die Krankenkasse dann keine Leistungen im Ausland übernimmt ist "Pech" für den Arbeitnehmer.

Korrigiert mich wenn ich falsch liege.

Daher kann ich auch nur beipflichten -> Kontakt zur Krankenkasse aufnehmen, die Situation rechtzeitig ankündigen, und am besten eine schriftliche Aussage/Bestätigung erhalten, eine telefonische Auskunft vom Kundenservice ist im Zweifelsfall sehr wenig wert...

0

n_rtw

« Antwort #4 am: 09. September 2013, 01:04 »
Ich bin jetzt auch kein Experte in der Rechtsprechung zum Sabbatjahr, sondern habe es auch mal in Anspruch genommen. In meiner ehemaligen Firma haben viele das gemacht, auch mit laaaangen Auslandsaufenthalten und keiner hat da sich extra um die Krankenkasse gekuemmert. Es wird weiter vom Gehalt drekt abgefuehrt und die KK weiss nicht mal dass man weg is, und zahlen will se im Ausland ja eh nicht. Im Gegensatz, wenn man sich abmeldet drohen sie einem ja staendig, dass man bei Wiederanmeldung fuer die Zeit im Ausland nachzahlen muss, wenn man keine andere Versicherung pingeligst nachweisen kann . So ernst kann der Entfall der Versicherungspflicht also nicht sein
Und dein erster Punkt. Das ist doch wie Ueberstunden, die du in einem Monat anhaeufst und im naechsten abfeierst, nur in sehr ausgepraegter Form.  Und das Modell gibts nun wirklich vielfach in Deutschland. Ich bin auch der Meinung, dass es da geeignete Formulierungen fuer Vereinbar ngen gibt.
Viel Erfolg.
0

Moehli

« Antwort #5 am: 11. September 2013, 20:51 »
Hallo ihr,

danke für die schnellen Antworten. Na dann bin ich ja etwas beruhigt.
Schauen wir mal, ob ich sie noch überzeugen kann  :) Es werden aber sicher noch mehr Fragen kommen  ;)

Diggidi

« Antwort #6 am: 12. September 2013, 14:15 »
Ganz viele lehrer machen ja heutzutage ein sabbatical, punkt eins ist auf jeden fall meiner meinung schwachsinn, wahrscheinlihc hat die dame keine lust auf die mehrarbeit oder das umdenken ;)

bei punkt zwei denke ich auch ist es ja quatsch im urlaub ist es ja auch kein arbeitsunfall. davon ab wirst du ja eh eine auslandsversicherung abschließen. außerdem hast du deinen chef auf deiner seite, das ist in so einem kl betrieb ja mehr als die halbe miete!
0

Tags:
 

Diese Webseite verwendet Cookies. Hier erfahrt ihr alles zum Datenschutz
OK