Thema: 2 Monate unbezahlter Urlaub - Anwartschaft bei KV ??  (Gelesen 5159 mal)

NaDen

« am: 06. September 2013, 11:22 »
Hallo,

leider konnte ich in den diversen Threads zum Thema KV keine konkrete Info für mich finden, ich hoffe die Eröffnung eines neuen Threads geht daher i.O?!
Mein Mann und ich werden nächstes Jahr für 3 Monate Richtung SOA, wovon 1 Monat über Urlaubszeit läuft und die restlichen 2 Monate über unbezahlten Urlaub. Wir beide sind freiwillig GKV versichert.  Eine Auslandsreisekrankenvers. schließen wir für den Zeitraum selbstverständlich ab.

Nun das "Problem"...meine Krankenversicherung sagt die Auszeit ist überhaupt kein Problem, ich soll mich kurz vor der Reise melden, zahle dann die 2 Monate knapp 50 Euro pro Monat über die Anwartschaftsgeschichte und wenn ich wieder zurück bin läuft die normale KV weiter.

Meinem Mann, der bei einer anderen KV ist, wurde nun gesagt, dass eine Anwartschaftsvers. nur ab 3 Monate und 1 Tag Auszeit möglich ist. Er müsste, um weiterversichert zu bleiben bzw nach der Rückkehr weiterversichert zu sein, den Mindestsatz von ca 150 Euro zahlen???  :-\

Was ist denn nun richtig? Hat jmd von Euch diesbezüglich schon Erfahrungen?? ???
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Radlerin

« Antwort #1 am: 06. September 2013, 16:21 »
Hallo,

seid ihr Deutsche?

Ich bin aus Deutschland und auch freiwillig gesetzlich versichert.

Ich mach es so: 4 Wochen unbezahlter Sonderurlaub, dann normaler Tarifurlaub und dann nochmal 4 Wochen USU.

Hat mir auch die KK sozusagen empfohlen. Somit brauchst du dich um garnichts zu kümmern, die Krankenversicherung läuft einfach weiter und du wirst auch nicht vom Arbeitgeber abgemeldet. Frag nochmal, das müste ja einheitlich sein.

Bin mir jetzt nicht sicher, ob der Sonderurlaub 4 Wochen oder 1 Monat sein darf, bei mir hat es mit den jeweils 4 Wochen genau hingehauen.
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NaDen

« Antwort #2 am: 07. September 2013, 16:47 »
Hey..

ja, wir kommen aus Deutschland.
Ich verstehe Deine Aufteilung aber nicht so ganz..in der Zeit wo Du also unbezahlten Urlaub nimmst, zahlst Du dann auch nichts bei der Krankenkasse, oder wie ist das zu verstehen?
Fällt nicht trotzdem der Mindestsatz dann pro Monat an?

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Radlerin

« Antwort #3 am: 17. September 2013, 13:03 »
Hallo NaDen,

wenn du nur 4 Wochen am Stück unbezahlten Sonderurlaub nimmst, meldet dich dein Arbeitgeber nicht bei der Krankenkasse ab. Du bist dort dann kostenlos weiterversichert.
Natürlich brauchst du unabhängig davon trotzdem die Auslands-KV, aber du sparst dir den ganzen Papierkram mit der deutschen KV.

Jetzt kannst du auch zweimal hintereinander 4 Wochen Sonderurlaub nehmen, wenn du zwischendurch normalen Urlaub nimmst. Dadurch läuft das Beschäftigungsverhältnis ganz normal weiter.
Wenn du also noch ein paar Tage Urlaub hast, wäre das die einfachste und billigste Methode.

Hier mal die Kopie des Schreibens von der Krankenkasse (hatte vorher mit denen gesprochen und um schriftliche Bestätigung gebeten):

"....gern bestätige ich Ihnen, dass Sie auch als freiwillig Versicherte während der Zeit des unbezahlten Sonderurlaubs für längstens einen Monat weiterhin versichert bleiben. Wird die Monatsfrist überschritten, endet die Mitgliedschaft und Ihr Arbeitgeber würde Sie mit dem letzten Tag der Frist abmelden. Während des bezahlten Tarifurlaubs sind Sie selbstverständlich auch weiterhin versichert, da in dieser Zeit Arbeitsentgelt gezahlt wird.
 
Veranlassen müssen Sie Ihrerseits nichts, solange die Fristen nicht überschritten werden."
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