Hallo Helge,
das hängt von Deiner persönlichen Situation ab.
Wenn Du Dich vor der Reise nicht für mindestens einen Tag arbeitslos gemeldet hast, bekommst Du nach der Reise überhaupt kein ALG1, weil Du in den letzten 2 Jahren nicht 12 mindestens Monate sozialversicherungspfichtig gearbeitet hast und damit die Anwartschaftszeit nicht mehr erfüllst. Wenn Dein ALG1 vor der Reise bereits bewilligt ist, kannst Du aber die nicht in Anspruch genommenen Zeiten bis zu 4 Jahre lang "mitnehmen".
Wenn Du heute gesetzlich versichert bist, wirst Du Dich vermutlich bei Deiner jetzigen Krankenkasse abmelden. Nach der Rückkehr reicht dann eine Mitteilung, und die Versicherung lebt wieder auf. Du bist nicht verpflichtet, Dich bei derselben Krankenkasse wieder zu versichern, aber es ist das Einfachste.
Für privat Versicherte besteht grundsätzlich in Zeiten der Arbeitslosigkeit die Möglichkeit, in die GKK zurück zu gehen, es sei denn sie lassen sich von der Versicherungspflicht befreien (unter bestimmten Bedingungen möglich). Du kannst die Kasse selbst wählen. Wenn Du das nicht tust, wird Dich das Arbeitsamt zwangsanmelden, und zwar normalerweise bei der günstigsten Kasse.
Du solltest Dich auf jeden Fall mal mit Deiner jetzigen Kasse in Verbindung setzen. Es gibt da ja auch noch das leidige Thema KV-Pflicht bei Wohnsitz in Deutschland während der Reise. Das Thema ist noch recht neu, so dass es hier wenig Erfahrungswerte dazu gibt. Viele Kassen scheinen das recht pragmatisch zu handhaben, u.U. ist aber auch eine Anwartschaft während der Reise fällig.
LG, Karoshi