Gilt aber nicht, wenn er den Resturlaub, wie angedeutet ausbezahlt bekommt. Dann ruht tatsächlich der Anspruch auf ALGI für die Anzahl der Tage, für der Urlaubsanspruch abgegolten wurde. Achtung, somit ist man für diese Zeit auch nicht in der Sozialversicherung.
Puh, wie das jetzt mit dem "Anspruchsichern" ist, kann ich dir nicht sagen, da würde ich vielleicht mal direkt bei der ARGE nachfragen (lassen). Bist du den sicher länger als 1 Jahr weg, oder wieder vor dem 1.9.2014 zurück?
Alternativ könntest du deine Urlaubstage verfallen lassen, wird bei dir aber eine Menge geld sein. Ich hab das damals gemacht, bei mir waren es aber nur 3 Urlaubstage, ich war 2 Tage arbeitslos.
Oder du versuchst noch 7 Tage zu nehmen, so dass nur 13 Tage resturlaub bleiben und du dich für 1 Tag arbeitslos melden kannst.