Richtig, du müsstest den Schädiger verklagen und idr. eine erfolglose Zwangsvollstreckung nachweisen. Erst dann kommt deine Haftpflicht für deinen Schaden auf. Bei vielen Verträgen muss der Schaden auch eine gewisse Summe überschreiten, so dass kleine Schäden, wie z.B. dein Notebook sowieso ausgeschlossen sind.
Ich denke eine FOrderungsausfalldeckung ist sinnvoll, jedoch nur bei wirklich großen Schäden, wie beispielsweise Personenschäden. In diesem Zusammenhang solltest du nachsehen, ob die Forderungsausfalldeckung auch Taten unter Vorsatz (Opfer von Gewalt, etc.) beinhaltet, denn dieser Punkt wird oftmals ausgeschlossen!