Thema: Ummeldung/ALG1/GKV/PKV  (Gelesen 1911 mal)

Kuhrscher

« am: 02. Dezember 2012, 19:50 »
Hallo allerseits,

ich hoffe, ich habe nachdem ich Homepage und Forum durchgearbeitet habe den organisatorisch-behördlichen Teil der Vorbereitung zu unserer 11-monatigen Reise durchblickt. Vielleicht könnt Ihr trotzdem noch einmal über meinen Plan schauen, damit ich keine gravierenden Fehler mache.

Zum Hintergrund:
Ich bin seit dem 01.12.2009 sozialversicherungspflichtig beschäftigt und seit dem 01.01.2011 in einer PRIVATEN Krankenversicherung. Mitte Dezember werde ich meinen Arbeitsvertrag zum 31.03.2013 kündigen und dann am 09.04.2013 auf Reisen gehen.

Mein Ablaufplan:
- Mitte Dezember Kündigung beim Arbeitgeber zum 31.03.13
- Anfang März Abmeldung in Stadt A und Anmeldung in Stadt B (so früh wegen Sonderkündigungsrecht im Fitnessstudio bei Umzug)
- Anfang März Meldung als Arbeitssuchend in der Stadt B (Heimatbasis und Wohnort meiner Eltern)
- 01.04.13 Meldung als Arbeitslos und damit automatischer Wechsel in die GKV
- Entsprechende Meldung vorher an die PKV und setzen des PKV-Vertrags auf Anwartschaft
- Abschluss einer Reisekrankenversicherung zum 09.04.12

Seht ihr grobe Fehler? Wann sollte ich die PKV informieren, dass ich zum 01.04. arbeitlos und GKV versichert werde? Muss ich mir selbst eine GKV suchen? Ich war früher in der TKK... Muss ich mich bei der GKV wieder abmelden, wenn ich auf Reisen bin? Eigentlich ist das doch egal, da die Beiträge durch das Arbeitsamt gezahlt werden, oder?

Herzlichen Dank für Eure Mithilfe :)
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n_rtw

« Antwort #1 am: 03. Dezember 2012, 22:51 »
Hallo Kuhrscher,
mit PKV kenne ich mich nicht aus, habe aber gerade die ganze Arbeitsamtgeschichte hinter mir.
Die Arbeitssuchendmeldung musst du spätestens 3 Monate vor der tatsächlichen Arbeitslosigkeit - oder bei kürzerer Kündigungsfrist sobald bekannt anzeigen, sonst kann es zu weiteren Sperrzeiten (zusätzlich zu den klassischen 3 Monaten wegen Eigenkündigung) kommen. Ist wohl nicht so viel, aber wenn es im Notfall später drauf ankommt....
Daher solltest du zumindest die Arbeitssuche schon mal am aktuellen Wohnort beim Arbeitsamt kundtun (geht online und telefonisch) und kannst ja da gleich sagen, dass du dich zum xx.ten ummeldest und dann bei Arbeitsamt y wärest.
Arbeitslosmeldung geht auch schon jederzeit innerhalb der 3 Monate, kannst du also auch schon Anfang März machen, wenn du dich ummeldest und eh am Heimatort bist. Am 1. eines Monats ist es wohl sehr voll beim Arbeitsamt und die sind froh um jeden, der da nicht auftaucht.
Ich war sehr offen mit meinen Reiseplänen und habe da bisher nur positive Erfahrungen mit gemacht.

Wenn du dich vom Arbeitsamt abmeldest (Datum der Abreise habe ich gleich im Vermittlungsgespräch angegeben, dann meldet man mich automatisch ab und ich muss nicht noch mal extra anrufen), meldet dich das Arbeitsamt auch von der GKV ab. Damit bist du dann raus aus dem System GKV.

Viel Spaß bei dem ganzen Wust - es ist nicht einfach.
Grüße,
n_rtw
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