Thema: Flug nicht antreten  (Gelesen 23670 mal)

helen

« am: 11. Dezember 2012, 04:38 »
Hi!

Zum Thema Flugreisen habe ich auch eine Frage. Wir haben einen (Billig-)Flug von London nach Dublin gebucht, weil wir dort Bekannte treffen wollten. Jetzt klappt das doch nicht und wir würden gerne von London direkt nach Frankfurt fliegen. Das wir das Geld für den Irlandflug nicht zurückbekomme ist uns klar.
Jetzt aber die eigentliche Frage: müssen wir den Flug stornieren oder können wir ihn einfach nicht antreten? Gibt es irgendwelche Folgen, wenn wir nicht auftauchen (außer dem verschenkten Geld, klar)?

Danke für die Antwort (man merkt, ich habe bisher sehr wenig mit Flugreisen zu tun gehabt  :D)

alex

« Antwort #1 am: 11. Dezember 2012, 05:17 »
Ich habe schon zweimal nen Billigflg gebucht (Air Asia) und dann einfach nicht angetreten.

Passiert ist dabei nichts und Folgen hatte es auch keine für mich.
1

Stecki

« Antwort #2 am: 11. Dezember 2012, 06:33 »
Bei Billigfliegern ist dies kein Problem. Schwierig wirds erst wenn es sich um einen Linienflug handelt oder noch schlimmer einen Flug als Teil einer Buchung von mehreren Flügen, dann werden im schlimmsten Falle alle weiteren Flüge ungültig.
0

helen

« Antwort #3 am: 11. Dezember 2012, 15:04 »
Danke für die Antworten.

@Stecki: was ist denn bei einem Linienflug anders?

Grüße  :)

n_rtw

« Antwort #4 am: 11. Dezember 2012, 18:26 »
Ich wuerde bei Linienfluegen immer noch mal schauen, ob es nicht die Chance gibt, noch die Steuern und Gebuehren zurueck zu bekommen. Oft machen die einen grossen Teil der Kosten fuer den Flug aus und sind nicht teil des eigentlichen Flugpreises der Airline. Man muss da aber immer abschaetzen zwischen dem was man zurueck bekommt und den Stornogebuehren, die z.B. einige Airlineportale erheben. Bei Billigfliegern weiss ich nicht, wie es da laeuft.
0

Stecki

« Antwort #5 am: 11. Dezember 2012, 21:14 »
Bei Linienflügen steht das halt oft so im Kleingedruckten, insbesondere wenn es sich um eine mehrteilige Buchung handelt (welche Billigflieger ohnehin sehr selten anbieten).

Die Steuern gibt es auf jeden Fall zurück wenn man nicht eingecheckt hat da diese die Airline nicht bezahlen muss. Nur leider verlangen sie dann oft horrende "Bearbeitungsgebühren".
0

gerhard4310

« Antwort #6 am: 13. Dezember 2012, 11:38 »
Egal bei welcher Airline wer seinen Flug nicht antritt der läst ihn verfallen. Geld zurück gibt es in der Regel nicht außer den Steuern aber dies ist wie Stecki schon angemerkt hat saumäßig teuer. Rechtliche Folgen hat dies keine, außer Du gehts nach einer Zwischenlandung nicht mehr an Bord dann hast ein Problem denn da bist Du noch eingecheckt und somit eine potentielle Gefahr für die Airline Anschlag etc. Wenn die dann Verspätungen haben oder das Flugzeug räumen kannst Dich auf ein extrem hohe Schadensersatzklage einstellen und nebenbei noch eine Anzeige wegen Gefährdung der Luftsicherheit einhandeln was in einigen Ländern dieser Welt nicht gerade zimperlich bestraft wird.
Bei mehrteiligen Buchungen verfällt auch der Rest der Flugstrecke automatisch wenn Du einen der Streckenabschnitte nicht geflogen bist.

Fazit: Nach dem Einchecken "abhauen" kostet ansonten ist es egal.
0

Stecki

« Antwort #7 am: 13. Dezember 2012, 20:57 »
Kleines Beispiel aus den AGB's von Etihad (wurd ehier mal ausgiebig diskutiert):

"5.6 STORNIERUNG VON WEITERFLUGBUCHUNGEN
Nehmen Sie einen für Sie gebuchten Beförderungsplatz auf einem Flug nicht in Anspruch, ohne uns vorab zu unterrichten, so sind wir berechtigt, jede für Sie getätigte Weiterflug- und Rückflugbuchung zu stornieren und eine angemessene Verwaltungsgebühr in Rechnung zu stellen. Bei vorheriger Unterrichtung vor den Check-in-Fristen oder dem Boarding (sofern Sie alle Check-in-Formalitäten erledigt haben) werden Ihre nachfolgenden Flugbuchungen aufrechterhalten."
0

helen

« Antwort #8 am: 14. Dezember 2012, 05:17 »
Hi!

Nochmal danke für die vielen Antworten. Da es sich um einen einfachen Flug, ohne Rückflug, ohne Umsteigen handelt ist es also am besten, wenn wir einfach nicht auftauchen :D (auf Stornogebühren habe ich keine Lust, es ärgert mich eh schon, dass ich den Flug verfallen lasse).

Grüße  :)

Stecki

« Antwort #9 am: 14. Dezember 2012, 08:03 »
Das mit den Gebühren hast Du glaube ich falsch verstanden. Du bezahlst nicht dass Du den Flug stornierst, sondern eine Bearbeitungsgebühr dass Du die Steuern zurückerstattet bekommst. Dies dürfte sich aber höchstens auf einem Langstreckenflug lohnen.
0

Tags: flug stornierung 
 

Diese Webseite verwendet Cookies. Hier erfahrt ihr alles zum Datenschutz
OK