Hallo !
Grundsätzlich musst Du dm Arbeitsamt zur Verfügung stehen, wenn Du Arbeitslosengeld haben willst.
Du kannst die Zeit der Verfügbarkeit beliebig oft unterbrechen, bekommst für diese Zeit allerdings kein Geld und bist auch nicht krankenversichert.
Dein Anspruch auf Arbeitslosengeld gilt maximal bis 4 Jahre nach Kündigung, inklusive aller Unterbrechungen.
Du kannst also insgesamt für 12 Monate ALG bekommen, diese 12 Monate beliebig oft unterbrechen, nach 4 Jahren ist mit ALG aber entgültig Schluss.
Deine Pläne würde ich nicht offenlegen, das bringt nur unangenehme Fragen mit sich.
Deutsches Recht ist oft sehr schwammig formuliert, es gibt die tollsten Fälle. Mich würde es nicht wundern, wenn Du Arbeitslosengeld verweigert bekommst mit einer Begründung wie, "....hat die Absicht, Deutschland auf unbestimmte Zeit zu verlassen und kann deshalb dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen.....".
Du musst, um ALG zu bekommen, verfügbar sein, und in dieser Zeit auch Aktivität nachweisen. Die werden dann Deine Aktivität mit sicherheit in Frage stellen, sobald Du Pläne offenlegst.
Deshalb: erst mal so tun als ob, und dann sagen: "... meine Pläne haben sich spontan geändert..."