Thema: Arbeitsamt bei Kündigungsempfehlung und geplanter Reiseunterbrechung  (Gelesen 2089 mal)

greetings

Hallo,

auch bei mir steht an die Arbeit zu kündigen und im kommenden Jahr auf Reise zu gehen.
Grundsätzlich habe ich mich in die Abläufe eingelesen...

Es gibt allerdings zwei Besonderheiten:

1. Mein Hausarzt hat eine Empfehlung zur Kündigung ausgesprochen
- die 3-monatige Sperrfrist bei Eigenkündigung entfällt somit (eigentlich)

2. Reise mit Unterbrechung in der Heimat (also 3 Monate Ausland, 3 Wochen Deutschland, 5 Monate Ausland)
- d.h. ich müsste mich theoretisch nicht nur einmal ab/ und anmelden, sondern mindestens zwei mal
- je nach Kündigungszeitpunkt stände vor dem ersten 3-monatigen Auslandsaufenthalt noch mal ca. 4 Wochen Urlaub in Deutschland oder Europa an


Hat jemand Erfahrung mit dieser Konstellation?

Oder, anders gefragt:
Kann ich dem Arbeitsamt gegenüber von Anfang an die Umstände und den Plan offen sagen und dort fragen, oder gibt das Ärger?

Kann man bei einer Kündigungsempfehlung genausogut 2 Tage wie 2 Monate ALG beziehen, bevor man sich wieder schriftlich wegen Auslandsaufenthaltes abmeldet?
Kann man sich problemlos mehrmals an- und abmelden und bekommt ist nach der Anmeldung KK versichert und erhält Leistungen? Sollte man solche Pläne für sich behalten und dann einfach ab/ anmelden, wenn es soweit ist.


Viele Grüße
greetings
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knuffels

Hallo !

Grundsätzlich musst Du dm Arbeitsamt zur Verfügung stehen, wenn Du Arbeitslosengeld haben willst.
Du kannst die Zeit der Verfügbarkeit beliebig oft unterbrechen, bekommst für diese Zeit allerdings kein Geld und bist auch nicht krankenversichert.
Dein Anspruch auf Arbeitslosengeld gilt maximal bis 4 Jahre nach Kündigung, inklusive aller Unterbrechungen.
Du kannst also insgesamt für 12 Monate ALG bekommen, diese 12 Monate beliebig oft unterbrechen, nach 4 Jahren ist mit ALG aber entgültig Schluss.

Deine Pläne würde ich nicht offenlegen, das bringt nur unangenehme Fragen mit sich.
Deutsches Recht ist oft sehr schwammig formuliert, es gibt die tollsten Fälle. Mich würde es nicht wundern, wenn Du Arbeitslosengeld verweigert bekommst mit einer Begründung wie, "....hat die Absicht, Deutschland auf unbestimmte Zeit zu verlassen und kann deshalb dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen.....".

Du musst, um ALG zu bekommen, verfügbar sein, und in dieser Zeit auch Aktivität nachweisen. Die werden dann Deine Aktivität mit sicherheit in Frage stellen, sobald Du Pläne offenlegst.

Deshalb: erst mal so tun als ob, und dann sagen: "... meine Pläne haben sich spontan geändert..."
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