bist du mit aufhebungsvertrag gegangen?
dann fragen sie nach dem grund. wenn in dem aufhebungsvertrag steht, dass es zu einer betriebsbedingten kündigung gekommen wäre, wenn du den aufhebungsvertrag nicht unterschrieben hättest, dann stehen die chancen gut, dass du keine sperre bekommst.
man musst die kopie des aufhebungsvetrages vorlegen. ebenso musst du in dem bogen die gründe für das weggehen vom arbeitgeber angeben. ich musste auch einen bogen ausfüllen, um das arbeitslosengeld zu erhalten. in diesem bogen musste ich auch nochmal die grüde für mein ausscheiden angeben. bei mir war es ne klare sache - die ganze abteilung wurde ins ausland verlagert. weiß nicht, was bei dir der grund ist. in deutschland ist ja der arbeitnehmerschutz rel. hoch, und kündigungen von dem her meist betriebsbedingt.