Thema: Nachsendeantrag  (Gelesen 3299 mal)

Carola

« am: 02. August 2012, 19:56 »
Ich hab zwar schon gegoogelt, aber mir erschließt sich nicht ganz genau, wie ein Nachsendeantrag funktioniert:

Wird die Post nur nachgeschickt oder automatisch die neue Adresse an alle Absender weitergegeben?

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renton

« Antwort #1 am: 02. August 2012, 21:15 »
In Österreich wird die Post einfach nachgeschickt - der Absender bekommt keine Information.
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Bella

« Antwort #2 am: 02. August 2012, 21:28 »
Ebenso in Deutschland.
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cocolino

« Antwort #3 am: 03. August 2012, 10:28 »
Ähm, ich habe erst letzten Monat (in D) einen Antrag gestellt, online. Als Zusatzpunkt gab es die Möglichkeit anzuklicken, dass der Absender über die Adressänderung informiert werden soll. Das hat nichts extra gekostet....

no_worries

« Antwort #4 am: 03. August 2012, 10:55 »
und wie verhält es sich mit post (beispielsweise von banken) wo kleingedruckt steht: bei adressänderungen nicht nachsenden, sondern zurück an empfänger (oder so ähnlich)?

ich frage, weil ich mir nicht sicher bin, ob ich bei den banken, versicherungen usw. überall die adresse meiner heimatbasis durchgeben soll/muss, oder sich das über einen nachsendeantrag erledigt.
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cocolino

« Antwort #5 am: 03. August 2012, 15:44 »
no_worries, ich bin nicht sicher, aber ich glaube die gehen dann eben mit neuer Adresse zurück, damit die vom ursprünglichen Absender neu verschickt werden können.

Bei Banken würde ich aber auf jeden Fall persönlich die Adressänderung machen, meist geht das ja ganz einfach übers online-Banking mit TAN, das finde ich einfach und an die Bank denkt man ja auch... nur an viele andere ADressänderungen denke ich een gar nicht, da ist der Nachsendeauftrag dann schon praktisch...

SteWal

« Antwort #6 am: 04. August 2012, 12:36 »
Also,

meine Sachen von der DKB und der Haftpflicht sind per Nachsendeantrag bei meinen Eltern angekommen.
Ich hatte den auch online gestellt und ein Häckchen bei Adressweitergabe gemacht.
Allerdings würde ich jetzt auch eher dazu raten, dass man zumindest den Banken und Versicherungen die neue Adresse weitergibt.

LG,

Steffi


no_worries

« Antwort #7 am: 04. August 2012, 13:49 »
ok, dann werde ich wohl die adressänderungen bei der bank/versicherung auf die to-do-liste setzen.

uiuiui. es gibt sooo viel zu erledigen. da wollte ich arbeit sparen, wo es halt geht. bin einfach zu bequem ;-)
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Stecki

« Antwort #8 am: 05. August 2012, 13:42 »
In der Schweiz wird die Post grundsätzlich 1 Jahr lang weitergleitet. Danach zurückgeschickt. Man kann wählen ob man eine Adressänderung an Dritte weitergeben möchte, dies würde ich allerdings nicht empfehlen, denn so werden auch Firmen benachrichtigt die Werbung zusenden. Dafür kostet es nur die Hälfte.

Es dürfte nicht zuviel verlangt sein die wichtigsten Einrichtungen wie Bank, Kreditkarteninstitut (!!!), Krankenkasse,Versicherung etc. über einen Wohnungswechsel persönlich zu informieren. Oft geht das sogar online. Später sieht man ja dann welche Post per Nachsendeauftrag gekommen ist und kann den Absender informieren.

In der Schweiz sind die Kosten für einen Nachsendeauftrag dieses Jahr in die Höhe geschossen. Immerhin etwas billiger gehts wenn man den Antrag online auf post.ch einreicht.

Wichtig ist dass man ab Beginn des Nachsendeauftrags keine Pakete mehr empfängt, denn die werden kostenpflichtig weitergeleitet.

http://www.post.ch/post-startseite/post-privatkunden/post-empfangen/post-empfangen-zustellung-verwalten/post-empfangen-adressaenderung.htm

Noch ein Tipp: Mit dem Auftrag erhält man nach einigen Tagen ein "Umzugsset" zugestellt, in dem es auch wertvolle Gutscheine hat. Ich habe diese auf ricardo.ch versteigert und hatte das Geld für den Auftrag wieder drin.
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Tags: nachsendeantrag 
 

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