Thema: Weltreise nach Studium - was beachten?  (Gelesen 7690 mal)

enit

« am: 21. Juli 2012, 20:17 »
Hallo,

mein Freund und ich werden unsere Weltreise direkt nach Beendigung unseres Studiums starten. Das wirft allerdings einige Fragen auf, was wir genau beachten müssen, was "offizielle" Dinge betrifft. Hier wird ja meist nur beschrieben, was man bedenken soll, wenn man aus einem Arbeitsverhältnis kommt.

  • Muss ich mich z.B. bereits vor meiner Reise beim Arbeitsamt melden?
  • Was muss ich sonst noch in Bezug auf bestimmte Versicherungen beachten?

Meine studentische Krankenversicherung (TK) läuft natürlich nur, so lange ich immatrikuliert bin, danach habe ich allerdings noch 17 weitere Tage bis zum Abflug, was mache ich in dieser Zeit?
Mein Freund ist zur Zeit noch privat versichert über seine Eltern, das läuft natürlich auch zum Ende des Studiums aus. Was wäre hier zu empfehlen (er möchte sich wahrscheinlich nach unserer Rückkehr gesetzlich versichern)?
Für uns gilt dann ja auch sicherlich nicht eine kostenlose Nachversicherung für einen Monat, wie es nach Beendigung eines Arbeitsverhältnisses anscheinend üblich ist.

Ich wäre wirklich sehr dankbar über einige Tipps zu diesem Thema, bin leider etwas überfordert, was diese ganzen "offiziellen" Dinge betrifft  ???!
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djmuh

« Antwort #1 am: 22. Juli 2012, 01:00 »
Joho,

(hinsichtlich der GKV) kann man sich als ehemals gesetzlich familienversicherte Person freiwillig gesetzlich krankenversichern. Das kostet inklusive Pflegeversicherung ca. 150,00 EUR pro Monat bei gleichen Lesitungen. Danach kannst du deinen Status als freiwlillig gesetzlich Versicherter für die Dauer der Reise genauso kündigen wie eine normale Mitgliedschaft bei Arbeitnehmertätigkeit. Such mal im Forum unter "Anwartschaft"...

Für deinen Freund und die PKV kann ich leider nicht helfen.

LG und viel Spaß bei der weiteren (also alles was über Bürokratie hinaus geht)  Planung...

LG

djmuh

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enit

« Antwort #2 am: 24. Juli 2012, 17:58 »
Danke für deine Antwort, djmuh!

Ansonsten gibts hier keine (Ex-) Studenten oder Arbeitsamtspezialisten auf Reisen? Schade  :(!
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karoshi

« Antwort #3 am: 24. Juli 2012, 18:35 »
Mit der Arbeitsagentur hast Du zwischen Studium und Reise gar nichts zu tun. Du machst einfach die Reise und kannst Dich danach arbeitssuchend melden. Arbeitslos melden geht wahrscheinlich sowieso nicht, es sei denn, Du hast in den letzten zwei Jahren neben dem Studium 360 Tage sozialversicherungspflichtig gearbeitet (also auch Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gezahlt).

LG, Karoshi
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Marco

« Antwort #4 am: 24. Juli 2012, 18:58 »
Ich hab ohne Unterbrechung an mein Studium (Exmatrikulation 31.03) meine Weltreise angefangen (31.03). Beim Arbeitsamt hab ich mich nicht vorher gemeldet, da ich sowieso keine Ansprüche für nach meine Rückkehr hatte.

Bei meiner (gesetzlichen) Krankenkasse habe ich mich komplett abgemeldet. Die wollten mich zwar zu einer Anwartschaft zwingen aber letztendlich haben sie keine Grundlage dazu und haben nach etwas hin und her dann aufgegeben. Ich hatte dann auch den Worst-Case und musste vorzeitig wegen einer Knieverletzung zurückfliegen. Nach etwas hin und her hat die KK aber mich problemlos zurück genommen und für die Behandlung gezahlt. Also nicht klein kriegen lassen  bzgl. Anwartschaft, bei der privaten ist das aber eine andere Geschichte.
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nepomuc

« Antwort #5 am: 25. Juli 2012, 12:41 »
Wir hatten auch einen Tag nach meiner Diplomarbeitabgabe unsere 11monatige Weltreise gestartet. Ich war zu dem Zeitpunkt auch privat bei der Central versichert (Mutter Beamtin...). Das ging bei denen ganz unkompliziert. Ich konnte die Versicherung ein Jahr still legen lassen und zu unserem vorr. Rückflugdatum automatisch wieder starten lassen. Meiner Mutter hatte ich so eine Versorgungsvollmacht ausgestellt, dass Sie mich im Zweifelsfall wieder früher anmelden kann, falls ich selber nicht handlungsfähig sein sollte.
Bei der Central konnte man diesen studentischen Tarif noch mind. bis ein Jahr nach Studienabschluss bis zum max. 30. Lebensjahr weiterlaufen lassen. War also kein Problem. Aber am besten frägt dein Freund da bei seinem Versicherungsmakler direkt nach...

Meine Freundin (GKV) musste sich die zwei Wochen zwischen Arbeit und Abreise freiwillig versichern (s.o.). Während der Reise hat sie ihrer Versicherung noch mitgeteilt wann sie genau wieder in Deutschland ist und wurde da dann wieder aufgenommen.
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enit

« Antwort #6 am: 26. Juli 2012, 19:02 »
Super, vielen Dank für die Antworten!
Das hilft mir schon weiter, dann werde ich mich wohl nicht beim Arbeitsamt melden müssen. Habe zwar immer nebenbei gearbeitet, aber so viel dann doch nicht.

Bei der Versicherung werde ich die Tage einfach mal anrufen, wollte mich hier nur schon mal vorinformieren, leider haben die Damen und Herren am Telefon ja oft erstaunlich wenig Ahnung und jeder erzählt was anderes (z.B. das bei der GKV trotzdem eine Anwartschaft nötig wäre, wie Marco ja auch erlebt hat) ...
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