Thema: BITTE Helfen!! Krankenversicherung  (Gelesen 2531 mal)

Zweisamkeit

« am: 06. Juni 2012, 16:38 »
Hey alle zusammen,

kurz zu uns: "Er", angestellter bei der Bank der sich jetzt hat freistellen lassen und weiter seinen Lohn bekommt während einer Auszeit von 10 Monaten (Krankenversiherung besteht also noch in Deutchland) ..

"Sie", Abitur gemacht und jetzt ins Ausland, Studium soll erst danach beginnen. Momentan Privatversichert über die Eltern... und jetzt??? Die Versicherung zahlt bzw versichert sie nicht weiter für die Zeit im Ausland weil sie nicht in Deutschland ist!? So wurde es zumindest von der Versicherung gesagt ... muss man sich igendwie igendwo "melden"???

Wir wollen über den ADAC eine DAC Auslands-Krankenschutz LANGZEIT (jeder von uns beiden!) und jetzt die Frage, ob das reicht? Oder ob man auch in Deutschland Krankenversichert sein muss damit das die vom ADAC haben "darf"??? ...

Bitte um Hilfe :-( ...
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Horitamus

« Antwort #1 am: 06. Juni 2012, 16:48 »
Hallo Zweisamkeit,

ich konnte meine Auslandskrankenversicherung (Hanse-Merkur) unabhängig von meiner deutschen Krankenversicherung abschließen (wurde auch nicht danach gefragt). Mit einer Auslandskrankenversicherung besteht der Versicherungsschutz allerdings nur im Ausland. Würdest du z.B. aus medizinischen Gründen nach Deutschland zurücktransportiert, so würde ab dem Moment, wo du deutschen Boden betrittst deine Auslandskrankenversicherung nicht mehr zahlen und du müsstest die weitere Versorgung selbst zahlen. So was kann bei Operationen/Krankenhausaufenthalten extrem teuer werden. Daher solltet ihr unbedingt dafür sorgen, auch in Deutschland krankenversichert zu sein. Es gibt die Möglichkeit sich freiwillig gesetzlich versichern zu lassen. Dies geht aber meist nur, wenn man vorher in einer gesetzlichen Familienversicherung war. Da solltet ihr euch mal bei den gesetzlichen Krankenkassen informieren.

Gruß
Horitamus
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djmuh

« Antwort #2 am: 06. Juni 2012, 21:06 »
Zitat
Mit einer Auslandskrankenversicherung besteht der Versicherungsschutz allerdings nur im Ausland. Würdest du z.B. aus medizinischen Gründen nach Deutschland zurücktransportiert, so würde ab dem Moment, wo du deutschen Boden betrittst deine Auslandskrankenversicherung nicht mehr zahlen [...]

Das ist ja prinzipiell so richtig, allerdings muss dich die GKV wieder aufnehmen, wenn du vor der Auslandsreise bei einer GKV warst, da es ja eine Versicherungspflicht gibt. Im Zweifel (Koma) kann dich da auch ein Bevollmächtigter wieder anmelden.

Wie man aber jemandem für die Zeit der Reise sowas raten kann, ist mir unverständlich:
Zitat
Daher solltet ihr unbedingt dafür sorgen, auch in Deutschland krankenversichert zu sein. Es gibt die Möglichkeit sich freiwillig gesetzlich versichern zu lassen.


Wofür sollte sich denn bitte jemand, der außerhalb der EU gar keinen Versicherungsschutz der GKV genießt, freiwillig gesetzlich versichern? ???

Wie das alles genau für PKV Versicherte aussieht, weiß ich leider auch nicht.

LG

djmuh
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Horitamus

« Antwort #3 am: 06. Juni 2012, 21:21 »
Wie man aber jemandem für die Zeit der Reise sowas raten kann, ist mir unverständlich:
Zitat
Daher solltet ihr unbedingt dafür sorgen, auch in Deutschland krankenversichert zu sein. Es gibt die Möglichkeit sich freiwillig gesetzlich versichern zu lassen.


Wofür sollte sich denn bitte jemand, der außerhalb der EU gar keinen Versicherungsschutz der GKV genießt, freiwillig gesetzlich versichern? ???

Wie das alles genau für PKV Versicherte aussieht, weiß ich leider auch nicht.

Da hast du natürlich Recht. Hier habe ich mich sehr missverständlich ausgedrückt. Ich meinte nicht, während der Reise versichert zu sein, sondern im Vorfeld mit den Krankenkassen abzuklären, wie es im Fall einer Rückkehr nach Deutschland weitergeht, bzw. wo dann der Versicherungsschutz besteht. Hier erscheint es mir ein bisschen komplizierter, weil sie privat über ihre Eltern versichert war und es jetzt nicht mehr ist. Zum Thema Krankenversicherung gibt es auch eine Seite hier:

http://weltreise-info.de/organisation/gkv.html

Vielen Dank für die Anmerkung djmuh.

Gruß
Horitamus
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djmuh

« Antwort #4 am: 06. Juni 2012, 21:39 »
Hey, kein Ding, ich war nur ein wenig verdutzt. ;) Aber hat sich ja dann geklärt.

Bin deinem Link gerade auch nochmal gefolgt: Noch besser als sich nach der Reise freiwillig gesetzlich zu versichern ist natürlich dann die Option, die Beiträge vom Arbeitsamt zahlen zu lassen. Das Glück hatte ich leider noch nicht, aber soweit ist es dann beim nächsten mal. 8) Sehr cool...
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karoshi

« Antwort #5 am: 07. Juni 2012, 09:01 »
In der Privaten KV gibt es die Anwartschaft, die genau für solche Fälle gedacht ist. Damit erkauft man sich das Recht, später zu einem bestimmten Tarif wieder in die KV aufgenommen zu werden, und zwar ohne erneute Gesundheitsprüfung und auch im Fall von zwischenzeitlich aufgetretenen Krankheiten.

Manche Anbieter unterscheiden noch zwischen einer kleinen (lediglich Tariferhalt, aber neue Gesundheitsprüfung) und großen Anwartschaft.

Also am besten bei der KV mal gezielt nach Anwartschaftstarifen fragen. Eigentlich erstaunlich, dass man Euch nicht von selbst darauf hingewiesen hat.

LG, Karoshi
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