Hallo und guten Abend,
Ich bin beamtin, meine Tochter ist über mich in der pkv, ich auch. Die beihilfe zahlt einen teil meiner krankheitskosten. Den rest die pkv.
Für die Zeit meiner Reise (3 Monate) bin ich vom 1. Mai bis 31. Juli 2013 ohne Bezüge freigestellt und erhalte somit auch keine Beihilfe.
Meine pkv bietet mir für diese Zeit eine Anwartschaft an. Zusätzlich schließe ich eine auslandsKV ab. Was passiert nun aber, wenn ich am 30. April einen unfall habe und am 1. Mai in deutschland im Krankenhaus liege? Oder wenn ich/mein Kind auf reisen schwer erkranke /verunfalle und nach dtl. zurück muss?
Hier übernimmt dann niemand die Kosten, oder?
Ich sollte also möglichst früh am morgen des 1. Mai losreisen. ;-)
Lg
Sunny