Meint ihr mit abmelden der Gemeinde Bescheid zu geben dass man verreist ist oder sich komplett abmelden und dann sozusagen zum Auslandschweizer werden? Das erspart einem zwar die Grundversicherung, aber ich frage mich z.B. was passiert wenn man nach Hause transportiert wird und dann keine Grundversicherung hat. Der zweite Grund warum sich das nicht lohnt ist steuertechnisch. Wenn man seinen Wohnsitz im Ausland hast und dann Mitte Jahr zurück kommst wird das steuerbare Einkommen hochgerechnet und dann zum höheren Prozentsatz versteuert. Aber das kann natürlich auch wieder in jedem Kanton anders sein.
Ich habe meiner Gemeinde auch gesagt dass ich verreist bin, aber die interessiert das nicht gross. Werden euch dann z.B. auch keine Abstimmungsunterlagen mehr zugesendet?
Wir haben unser Haus verkauft und das mussten wir der Gemeinde eh mitteilen und da wir keine neue Wohnung mehr genommen haben und somit auf der Gemeinde auch keine neue Adresse angeben konnten, haben wir erklärt, dass wir nun auf längere Reise gehen werden. Lediglich eine Kontaktperson regelt unsere Belange.
Eine Wohnung o.ä. wollten wir nicht, weil wir niemanden mit deren Beaufsichtigung belasten wollten und weil es keinen Sinn macht, jahrelang Miete für nix zu bezahlen.
Wir wollten uns eigentlich nicht wirklich abmelden und an einer "offiziellen" c/o Adresse angemeldet bleiben, das geht aber nicht. Die Gemeinde hat uns mitgeteilt, dass "Abwesenheit länger als 6 Mte. = hat automatische Abmeldung von Amtes wegen zur Folge" und man hat keinen Anspruch mehr auf KK und z.B. auch nicht auf eine Auto-Nr./-Versicherung. Wenn wir angemeldet bleiben wollten, müssten wir eine Adresse haben und mind. 3 Monate pro Jahr in der CH wohnen.
Steuern "dürfen" wir aber weiter zahlen, "bekommen" aber nichts mehr dafür. Diese werden an der Rente als Quellensteuer direkt vor der Auszahlung abgezogen.
Da wir reisend sind, kann man uns, auch wenn man wollte, keine Abstimmungsunterlagen mehr zustellen. Elektronisch ? weiss ich nicht.
Gemäss KK haben wir den Status "Ex-Patriot" - so heisst auch das KK-Modell - und wir gelten gemäss Gemeinde-Auskunft als Auslandschweizer, obwohl wir nirgends im Ausland neuen Wohnsitz haben und bloss REISEN wollen.
Allerdings hat uns die KK mitgeteilt, dass, wenn wir in die Schweiz zurück kämen, z.B. zu Besuch und krank würden, dies gedeckt sei. Bei einer definitiven Rückkehr in die CH, muss man sich ja sowieso sofort wieder bei der Gemeinde anmelden (innert Tagen) und ab dann hat man ja wieder Wohnsitz und somit auch KK-Anspruch. In die Grundversicherung muss einen jede KK aufnehmen, das steht im KK-Versicherungsgesetz. Dort heisst es -
Zitat: "Das KVG verpflichtet die Krankenversicherungen zur Aufnahme jedes Antragsstellers, unabhängig von dessen Alter und Gesundheitszustand. Jede Person kann sich somit frei bei der Kasse ihrer Wahl versichern.
Zitat EndeDeshalb kann man ja jeweils nur die Grundversicherung wechseln, wenn's wieder einmal eine Prämienrunde gibt. Die Zusatzversicherungen können die Kassen ablehnen, mit unterschiedlicher oder auch ohne Begründung.
Wir sind aber auch mit unseren KK weltweit als "privat" versichert, da USA und CND eingeschlossen sind und dies offenbar nur über "privat" möglich ist, wegen der sehr hohen Kosten in den beiden Ländern. Deshalb sind auch die Monatsprämien so unverschämt hoch.
Ein bisschen viel an Info - ich hoffe, es beantwortet aber die Fragen.
Gruss aus Mexico
E+E :-)