Hallo zusammen
Ich hab jetzt das ganze Forum durchgesucht, aber bin leider nicht fündig geworden, vielleicht kann mir ja trotzdem jemand helfen. Soweit ich das jetzt richtig verstanden habe, muss ich mich zumindest für einen Tag arbeitsLOS melden können, da meine Reise länger als ein Jahr geht. Da ich selbst kündigen werde, muss ich mich ja auch drei Monate vorher beim AA arbeitssuchend melden. Ich wohne und arbeite zurzeit in der Schweiz und werde aber nach Ende der Kündigungsfrist wieder nach Deutschland ziehen, da auch dort meine Heimatbasis sein wird, etc.
Folgende Fragen tauchen da auf:
1. Melde ich mich beim deutschen Arbeitsamt oder beim schweizer? Kann ich dem deutschen denn sagen, dass ich gekündigt habe, um zurück nach D zu gehen?
2. Ich werde ca. zwei Wochen zwischen erstem Tag der Arbeitslosmeldung und dem Start der Reise haben. Wann melde ich mich dann am besten wieder ab?
3. Kriege ich in der Zeit bereits die Bewilligung für ALG 1 und habe dann den Anspruch für die nächsten 4 Jahre gesichert?
4. Krankenversichert bin ich ja dann in den zwei Wochen über das AA oder?
Ich glaube das war es jetzt erstmal. Das problematischste ist für mich gerade die Thematik D/CH...
Danke schon mal für eure Hilfe :-)