Thema: Sabaticial: Anwartschaft für Beamte  (Gelesen 4443 mal)

BStinson

« am: 08. November 2011, 14:52 »
Ich habe mittlerweile meinen Versicherer des Vertrauens (DEBEKA) mal angerufen und ihm berichtet.....Erst meinte er das geht nicht, aber als er dann verstanden hat dass ich weiterhin ganz normal Beihilfeberechtigt bin und somit ja auch in Deutschland (zumindest zu 50%) versichert bin, meinte er, dass er sich mal darum kümmert und sich bei mir meldet. Er ist eigentlich sehr kompetent.

Moin moin,

wollte mal fragen, was hieraus geworden ist? Hast du dich nun für eine große oder kleine Anwartschaft entschieden? Ich blicke bei den Unterschieden noch nicht ganz durch. Bringe ähnliche Voraussetzungen mit: Beamter, 50 % Beihilfe, 50 % bei der Debeka...

Gruß,
BStinson
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Mazl

« Antwort #1 am: 11. November 2011, 07:21 »
Servus BStinson,

bisher sieht die Geschichte leider nicht so rosig aus. Also in der Kurzversion sieht die Sache so aus, dass ich während meines Sabbatjahres natürlich meinen Beihilfeanspruch weiterhin behalte. Mit "der" (alle reden immer von "der") Gesetzänderung vom 1.1.2009 sind nunmehr auch Beamte mit Wohnsitz in Deutschland verpflichtet, die restlichen 50%, welche nicht über die Beihilfe versichert sind, privat abzusichern. Ergo: Ich brauche eine PKV neben meiner Beihilfe. Folglich kann ich meine PKV auch nicht in einer Anwartschaft umwandeln.

Jetzt kommts noch dicker; folgender Fall: Angenommen ich breche mir am A**** der Welt mein Bein. Die Ärzte dort würden es fein sauber operieren, aber ich muss dafür mit 8000€ in Vorleistung gehen. Die Alternative wäre keine OP, eine Schiene für 200€ und ein Leben lang ein krummes Bein. Mit der Debeka kein Problem, ein Anruf bei der Notfallnummer und die Debeka geht auch im Ausland (zumindest in der Theorie) in Vorleistung. Aber damit sind nur 50% = 4000€ gedeckt. Bei der Beihilfe gibt es so eine Leistung leider nicht. Sprich ich müsste in jedem Fall erstmal 50% selber bezahlen und könnte dann nach etlichen bürokratischen Wochen hoffen, dass ich das Geld wieder bekomme. Mir wurde bei der Beihilfe aber gesagt, dass der Antrag schonmal länger dauern kann, da das ja erst mit adäquaten deutschen Leistungen verglichen werden muss und man braucht ne beglaubigte Übersetzung der Schriftsätze und und und.....

Ich bin kein großer Schwarzseher, aber für ein ganzes Jahr scheint mir das Risiko der Eigenleistung von 50% zu groß, da evtl. dadurch die ganze Reise gefährdet sein könnte! Ich werde somit wie es aussieht noch zusätzlich eine Auslandskrankenversicherung abschließen, damit ich mir um sowas einfach keinen Kopf machen muss. GErade in meinen ersten Monaten werde ich nur zum surfen unterwegs sein und da passiert ja schonmal eher was!

VG

waveland

« Antwort #2 am: 11. November 2011, 08:13 »
bisher sieht die Geschichte leider nicht so rosig aus. Also in der Kurzversion sieht die Sache so aus, dass ich während meines Sabbatjahres natürlich meinen Beihilfeanspruch weiterhin behalte. Mit "der" (alle reden immer von "der") Gesetzänderung vom 1.1.2009 sind nunmehr auch Beamte mit Wohnsitz in Deutschland verpflichtet, die restlichen 50%, welche nicht über die Beihilfe versichert sind, privat abzusichern. Ergo: Ich brauche eine PKV neben meiner Beihilfe. Folglich kann ich meine PKV auch nicht in einer Anwartschaft umwandeln.

OK, man kann die PKV nicht in eine Anwartschaft umwandeln, aber wenn du die 50% PKV einfach weiterlaufen lässt, sollte es doch soweit passen. Zu klären ist halt, ob die PKV auch bei einem längeren Auslandsaufenthalt gilt, aber es sollte doch eine 50% PKV zu finden sein, die das tut? (Ich bin auch Beamter und möchte mich evtl. auch irgendwann für eine große Reise beurlauben lassen.)

Jetzt kommts noch dicker; folgender Fall: Angenommen ich breche mir am A**** der Welt mein Bein. Die Ärzte dort würden es fein sauber operieren, aber ich muss dafür mit 8000€ in Vorleistung gehen. Die Alternative wäre keine OP, eine Schiene für 200€ und ein Leben lang ein krummes Bein. Mit der Debeka kein Problem, ein Anruf bei der Notfallnummer und die Debeka geht auch im Ausland (zumindest in der Theorie) in Vorleistung. Aber damit sind nur 50% = 4000€ gedeckt. Bei der Beihilfe gibt es so eine Leistung leider nicht. Sprich ich müsste in jedem Fall erstmal 50% selber bezahlen und könnte dann nach etlichen bürokratischen Wochen hoffen, dass ich das Geld wieder bekomme. Mir wurde bei der Beihilfe aber gesagt, dass der Antrag schonmal länger dauern kann, da das ja erst mit adäquaten deutschen Leistungen verglichen werden muss und man braucht ne beglaubigte Übersetzung der Schriftsätze und und und.....

Dass du für die Beihilfe in Vorleistung gehen musst, ist klar. Aber warum sollte die Beihilfe keine OP bei einem Beinbruch zahlen? Ich würde schon davon ausgehen, dass du auch die 50% von der Beihilfe bekommst, was zugegeben etwas mehr bürokratischen Aufwand bedeutet könnte, als bei der PKV. Evtl. gibt es Probleme, wenn die Behandlungskosten über dem deutschen Niveau liegen (sprich USA), hast du mal geschaut, ob es da eine Art Zusatzversicherung gibt, die nur die Mehrkosten abdeckt?

Ich bin kein großer Schwarzseher, aber für ein ganzes Jahr scheint mir das Risiko der Eigenleistung von 50% zu groß, da evtl. dadurch die ganze Reise gefährdet sein könnte! Ich werde somit wie es aussieht noch zusätzlich eine Auslandskrankenversicherung abschließen, damit ich mir um sowas einfach keinen Kopf machen muss. GErade in meinen ersten Monaten werde ich nur zum surfen unterwegs sein und da passiert ja schonmal eher was!

Evtl. kannst du ja die 50% PKV auf einen Mindestvertrag zurückfahren, der dann nicht viel kostet?
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Mazl

« Antwort #3 am: 11. November 2011, 11:00 »
Zitat
OK, man kann die PKV nicht in eine Anwartschaft umwandeln, aber wenn du die 50% PKV einfach weiterlaufen lässt, sollte es doch soweit passen. Zu klären ist halt, ob die PKV auch bei einem längeren Auslandsaufenthalt gilt, aber es sollte doch eine 50% PKV zu finden sein, die das tut? (Ich bin auch Beamter und möchte mich evtl. auch irgendwann für eine große Reise beurlauben lassen.)

Mit der PKV gibt es ja auch wie beschrieben keine Probleme...."Mit der Debeka kein Problem, ein Anruf bei der Notfallnummer und die Debeka geht auch im Ausland (zumindest in der Theorie) in Vorleistung."

Zitat
Dass du für die Beihilfe in Vorleistung gehen musst, ist klar. Aber warum sollte die Beihilfe keine OP bei einem Beinbruch zahlen? Ich würde schon davon ausgehen, dass du auch die 50% von der Beihilfe bekommst, was zugegeben etwas mehr bürokratischen Aufwand bedeutet könnte, als bei der PKV. Evtl. gibt es Probleme, wenn die Behandlungskosten über dem deutschen Niveau liegen (sprich USA), hast du mal geschaut, ob es da eine Art Zusatzversicherung gibt, die nur die Mehrkosten abdeckt?

Klar zahlt die Beihilfe, habe ja nie etwas anders geschrieben. aber eben mit höherem aufwand und vor allem höherem zeitlichen aufwand. Und wenn eben mal eine teure OP anstehen sollte und man beispielsweise mit 4000€ in vorleistung gehen muss, hat das schon einen erheblichen einfluss auf die reise. abgesehen davon dass man auf die schnelle vielleicht nicht so viel geld hat. unabnhängig davon dass ein beinbruch auch einen gewissen einfluss hat ;-) aber das ist ja nur ein beispiel.

meine debeka versicherung würde die mehrkosten tragen (hab da ne zusatzversicherung), nach erfolgter abrechnung mit der beihilfestelle.
aber beispielsweise die adac auslandskrankenversicherung kostet ca. 390€ für ein jahr und übernimmt alles inkl. notwendigen rücktransport etc...(nebenbei übernimmt die beihilfe keinen notwendigen rücktransport) da denke ich sind die 390€ eine gute investition in das beruhigende gewissen.

Hab bei der debeka gefragt ob es sich lohnt meinen vertrag runter zu schrauben. das lohnt sich aber insofern nicht, dass erstmal vielleicht "nur" 20 - 30 € im monat weniger anfallen und zudem nach dem jahr eine erneute risikoprüfung stattfinden würde. Wenn also unterwegs etwas passiert, werden alle vorkommnisse in die neue risikoberechnung für den neuen tarif mit einbezogen.

Jens

« Antwort #4 am: 11. November 2011, 15:18 »
Also ich bin bei einer privaten Krankenkasse der FAMK (Polizei, Feuerwehr und ein paar andere Beamte). Dort habe ich eine Anwartschaft für den Zeitraum meiner Reise abgeschlossen und zahle dafür € 4,78 im Monat. Dazu musste ich eine Bestätigung einer anderen Krankenkasse vorlegen, die anzeigt, dass ich in der Zeit wo versichert bin. Die Versicherungspolice der HanseMerkur hat da völlig ausgereicht.
Beihilfe kann ich zwar beantragen in dem Zeitraum, aber werde ich nicht machen, da ich ja bei der HanseMerkur dann bin, die für die Kosten aufkommen wird (will ich mal nicht hoffen  :D) und falls ich doch vorher zurück muss aus gesundheitlichen Gründen brauche ich nur bei meiner PKV in D anrufen oder einen Mail den zusenden, dass ich ab dem Datum X wieder in D bin und dann läuft mein Vertrag so wie vor der Reise. Ich bezahle dann wieder ganz normal meinen Beitrag und bekomme dann auch ganz normal meine Beihilfe!

Übrigens die ca. € 390 für die HanseMerkur plus die € 4,78 der FAMK zusammen sind für mich total günstig und ich spare im Monat locker so um die € 140! Also, ohnt sich die HanseMerkur doch!!
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Jens

« Antwort #5 am: 14. November 2011, 14:27 »
Hallo Mazl,

so nachunserem telefonat heute habe ich noch einaml etwas gegooglet und das habe ich bei der Bebeka heraus gefunden.
Siehe hier die Bediengungen der großen Anwartschaft (Debeka)
Zitat von: Bediengungen der großen Anwartschaft (Debeka)
§ 2 Voraussetzungen
h)Versicherung in einem ausländischen staatlichen Gesundheits- system,
OK, ist vielleicht etwas übertrieben, aber im Endeffekt ist eine Langzeitauslands-KV nichts anderes!

Zitat von: Bediengungen der großen Anwartschaft (Debeka)
§ 4 Sonstige Bestimmungen
2. Die Anwartschaftsversicherung endet mit Ablauf des Tages, an dem die jeweilige Voraussetzung nach § 2 wegfällt. Der Versiche- rungsnehmer ist verpflichtet, den Wegfall der jeweiligen Vorausset- zung innerhalb zweier Monate nach Wegfall der jeweiligen Voraus- setzung anzuzeigen und auf Verlangen nachzuweisen.
3. Kommt der Versicherungsnehmer den Verpflichtungen nach Nummer 2 Satz 2 nicht nach, endet das Versicherungsverhältnis zum Ende des Monats, in dem der Versicherer vom Wegfall der Voraussetzung Kenntnis erlangt. Die Ansprüche nach § 3 entfallen. Eine Rückzahlung der Beiträge ist ausgeschlossen.
Wird die Wiederinkraftsetzung der Leistungspflicht erst nach Ablauf der zweimonatigen Frist beantragt, entscheidet der Versicherer über die Annahme des Antrages nach Prüfung des Gesundheitszustan- des. Er ist dann berechtigt, die Annahme des Antrages von beson- deren Bedingungen (z. B. Risikozuschlägen, Leistungsausschlüs- sen) abhängig zu machen.

Übrigens gibt es nach Bundesländer verschiedne Beihilfeordnungen...scheinbar ommt es daher,dass unsere Fälle nicht ganz identisch sind.

So  mal sehen, was du bei der Debeka vor Ort erreichen konntest!  ::)

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Mazl

« Antwort #6 am: 15. November 2011, 08:27 »
Servus,

vorab @Admin: Vielleicht lohnt es sich diesen Thread zu teilen und in eine andere Kategorie zu packen, da es ja schon sehr speziell wird hier :-)

Also bei der Debeka war es in live genauso wenig erfolgreich wie am Telefon. Leider ist da offensichtlich nichts zu machen! In die Anwartschaft komme ich nur, wenn ich denen nachweise, dass ich bei einer ausländischen Versicherung sozialversicherungspflichtig untergebracht bin (wie Jens auch zitiert hat). Das ist für mich aber unmöglich, da ich eben Beamter bin und garnicht sozialversicherungspflichtig bin :-D  Eine reine Auslandskrankenversicherung reicht aufgrund der geltenden Versicherungspflicht in Deutschland nicht.
Unterm Strich könnte ich nur die Versicherung komplett wechseln, in der Hoffnung, dass eine andere Versicherung so reagiert wie die von Jens. Der Stichtag zum wechseln ist bei mir aber der 1.5. und das macht alles vorne und hinten kein Sinn.

Einziger Wehmutstropfen ist, dass ich bei der Debeka 4 Monatsbeiträge erstattet bekomme, wenn ich keine Leistung in Anspruch nehme.

Vielleicht an dieser Stelle nochmal die Verpflichtung zur Absicherung neben der Beihilfe:
http://www.bmi.bund.de/DE/Themen/OeffentlDienstVerwaltung/OeffentlicherDienst/Beamte/Beihilfe/beihilfe_node.html

und hier nochmal ein ausführlicherer text:
http://btb-bw.de/cms/index.php?option=com_content&task=view&id=95&Itemid=1

Jens

« Antwort #7 am: 15. November 2011, 09:16 »
vorab @Admin: Vielleicht lohnt es sich diesen Thread zu teilen und in eine andere Kategorie zu packen, da es ja schon sehr speziell wird hier :-)

Ich wollte gestern den Thread hier schon teilen, aber ich finde kein passenden Ansatz, da es einfach kreuz und quer mit den Themen geht. Es ist halt immer etwas dumm gelaufen, wenn zuviele Themen in einem Thread gefragt werden. ::)
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muckl

« Antwort #8 am: 11. Dezember 2011, 21:01 »
Hallöchen... mal kurz ne andere Frage in diesem Thread. Du schreibst, dass du von Amsterdam nach Aruba gehst. Bist du da in einem dieser sündhaft teuren Hotels, wo man kein Einzelzimmer buchen kann? Oder hast du etwas für den normalsterblichen Rucksackreisenden-Geldbeutel gefunden?
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cubanita

« Antwort #9 am: 17. Februar 2012, 16:53 »
also das mit dem Zitieren klappt bei mir wohl noch nicht so ganz. Na ja, egal.

Mein Sabatical steht bevor und ich stehe garde vor dem Gleichen Problem bei der debeka. Nun habe ich einfach auch mal mein Glück probiert. Fragen kostet ja nichts und vielleicht ist ein anderer Sachbearbeiter etwas bereitwilliger. Leider bin ich jedoch genauso abgewiesen worden wie Mazl. Es schein also bei der Debeka keine Möglichkeit auf eine Anwartschaft zu geben. Schade  :'(
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