Thema: Ab 1. Tag der Arbeitslosigkeit pflichtversichert in GKV - Kündigung PKV erf.?  (Gelesen 1933 mal)

unterwegs

Hallo Leute,

ich mache mit meiner Frage mal lieber ein neues Thama auf. Das letzte wurde zu unübersichtlich.

Ab dem 1. Tag der Arbeitslosigkeit bin ich ja pflichtversichert in der gesetzlichen Krankenkasse. Wenn ich mich nicht aus der Versicherungspflicht befreien lasse (obwohl ich länger las 5 Jahre in der Privaten Krankenversicherung PKV war), muss mich die Agentur für Arbeit AfA ja in einer gesetzlichen Kasse anmelden. Aber wie läuft das dann bei der PKV? Bekomme ich eine Bescheinigung von der AfA, mit der ich dann außerordentlich kündige oder läuft auch dies über die AfA?

Gibt es bei der PKV auch eine gesetzliche Nachversicherung von einem Monat?

Danke Euch und viele Grüße von
unterwegs
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