Thema: Qantas legt gesamte Flotte still!  (Gelesen 1821 mal)

Stecki

« am: 29. Oktober 2011, 09:57 »
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Ratapeng

« Antwort #1 am: 29. Oktober 2011, 10:58 »
Na das ist doch Super, gibt schön 600€ Entschädigung + Hotel. Jedenfalls bei Abflügen ab Europa.
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Stecki

« Antwort #2 am: 29. Oktober 2011, 11:55 »
Na das ist doch Super, gibt schön 600€ Entschädigung + Hotel. Jedenfalls bei Abflügen ab Europa.

Wäre im Moment der Fall, aber wie meinst Du das jetzt genau? 600 Euro + späterer Flug oder einfach 600 Euro und ich müsste mir nen anderen Flug suchen? Würde am Donnerstag fliegen, Heathrow - Hong Kong.

Rechne aber eher damit dass wir auf British Airways umgebucht werden, ist ja dieses World Walkabout-Ticket.
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karoshi

« Antwort #3 am: 29. Oktober 2011, 14:07 »
Naja, es sollte kein Problem sein, Dich auf eine andere Airline umzubuchen. Qantas ist nur eine von fünf Airlines, die die Strecke nonstop bedient. Wenn Du Glück hast, fliegst Du am Ende mit Cathay Pacific.

Jetzt wäre ein guter Zeitpunkt, sich mal die Fluggastrechte in der EU zu Gemüte zu führen. Das geht nämlich deutlich über das hinaus, was Qantas auf seiner Homepage anbietet und sich vermutlich am australischen Recht orientiert.

LG, Karoshi
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Chrissi

« Antwort #4 am: 29. Oktober 2011, 15:57 »
Oh nein! Verdammt, also irgendwie steht die Reise unter keinem guten Stern. Erst die scheiß Hochwassersituation und jetzt das... Mein Flieger sollte am 6.11. starten... EIGENTLICH...  >:(
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Ratapeng

« Antwort #5 am: 29. Oktober 2011, 17:00 »
Hallo Stecki,

Wiki schreibt:

"Annullierung

Der Passagier hat Anspruch wahlweise auf:

Erstattung des Ticketpreises
kostenlosen Rückflug zum Abflugort
anderweitige Beförderung zum Zielort
Darüber hinaus hat die Fluggesellschaft eine Entschädigung (Ausgleichsleistungen) zu zahlen:

250 € für eine Flugstrecke bis zu 1500 km und einer Verspätung von mehr als 2 Stunden
400 € für eine Flugstrecke bis zu 3500 km und einer Verspätung von mehr als 3 Stunden
600 € für eine Flugstrecke größer als 3500 km und einer Verspätung von mehr als 4 Stunden
Diese Entschädigungszahlungen stehen dann zu, wenn die Fluglinie nicht bis spätestens 14 Tage vor dem geplanten Abflug den Fluggast verständigt hat; oder der Fluggast wird über die Annullierung in einem Zeitraum zwischen zwei Wochen und sieben Tagen vor der planmäßigen Abflugzeit unterrichtet und erhält ein Angebot zu anderweitiger Beförderung, die es ihm ermöglicht, nicht mehr als zwei Stunden vor der planmäßigen Abflugzeit abzufliegen und ihr Endziel höchstens vier Stunden nach der planmäßigen Ankunftszeit zu erreichen, oder er wird über die Annullierung weniger als sieben Tage vor der planmäßigen Abflugzeit unterrichtet und erhält ein Angebot zu anderweitiger Beförderung, die es ihm ermöglicht, nicht mehr als eine Stunde vor der planmäßigen Abflugzeit abzufliegen und das Endziel nicht später als zwei Stunden nach der planmäßigen Ankunftszeit zu erreichen."


Leider bin ich grad nur mit dem iPhone in der Bahn online und kann nichts genaueres schreiben. Es gibt auch eine Schlichtungsstelle für die Ansprüche. Google einfach mal nach EU Fluggastrechte-Verordnung.
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Stecki

« Antwort #6 am: 30. Oktober 2011, 17:31 »
Ein Schiedsgericht hat entschieden dass Qantas den Flugbetrieb wieder aufnehmen muss.
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