Thema: 2 Tage Arbeitslosigkeit ausreichend um Ansprüche für 4 Jahre zu sichern?  (Gelesen 5820 mal)

Anton

Hallo zusammen,
auch ich habe hier eine kurze Frage zum Thema Arbeitslosigkeit?
Ich komme während meiner Reise kurz für 3 Tage nach Deutschland zurück. Habe dann nur 3-4 Tage Zeit bis mein nächster Flug geht. In dieser Zeit möchte ich mich Arbeitslos melden um meine Ansprüche für 4 Jahre zu sichern.

Ich kann mich  nicht vor der Reise Arbeitslos melden , weil ich schon während meines Resturlaubs losgehe
Jetzt meine Frage an Euch:
Reicht es wenn ich 2 Tage Arbeitslos bin und/oder benötige ich auch ein Bewilligungsbescheid um meine Ansprüche für 4 Jahre zu sichern?
Wie lange dauert es bis ein solcher Bescheid ausgestellt wird.

Danke schon mal für Eure Antworten

Gruß Anton


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karoshi

Halo Anton,

ich habe Zweifel, dass Du in 2 Tagen den ganzen Papierkram erledigen kannst, der mit der Arbeitslosmeldung verbunden ist. Du solltest zumindest sicher stellen, dass die Arbeitsbescheinigung deines letzten Arbeitgebers dann schon vorliegt (sollte sie eigentlich sowieso).

Den Bewilligungsbescheid wirst Du in jedem Fall innerhalb der 2 Tage nicht in den Händen halten. Du kriegst ihn allerdings auch rückwirkend zugeschickt, sofern Du für die 2 Tage Arbeitslosengeld bekommst. Letzteres ist möglicherweise nicht der Fall, wenn sich Deine Arbeitsagentur querstellt, weil Du "dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehst".

Grundsätzlich würde ich empfehlen, für so eine Aktion mehr Zeit einzuplanen, sprich: erst dann wieder aufzubrechen, wenn die Bewilligung durch ist.

LG, Karoshi
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Anton

Hallo Karoshi,
Danke für die schnelle Antwort
kannst Du einen Zeitraum angeben wie lange ein solcher Bewilligungsbescheid (vorausgesetzt alle erforderlichen Unterlagen habe ich vorliegen) braucht, bzw. wie lange das bei Dir gedauert hat?

Wenn ich die ganzen anderen Beiträge richtig verstanden habe, ist in meinem Fall ein Bewilligungsbescheid vor der Reise (noch während des Beschäftigungsverhältnisses) doch nicht möglich, oder sind Dir auch andere Fälle bekannt?

Gruß
Anton
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em-cee

Hallo Anton,

wie ist die Sache mit der Arbeitslosmeldung und der Sicherung Deiner Ansprüche ausgegangen?
Es interessiert mich brennend, wei lich aktuell vor der gleichen Situation stehe: Arbeitsverhältnis bis 29.Feb, Abreise für 15 Monate am 12.Feb.

Der Faden ist ja schon etwas älter. Ich denke, ein kleiner Erfahrungsbericht würde nicht nur bei mir für einige Erhellung sorgen. Es wäre eine riesen Hilfe!

Viele Grüße
Marcus
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karoshi

Hallo Marcus,

Dein Fall liegt doch (falls Du nicht zwischendurch zurück kommst) ganz anders. Wenn Du vor Ende des Arbeitsverhältnisses abreist, kannst Du vorher kein ALG beantragen. Und nach 15 Monaten hättest Du keine Ansprüche mehr. Du kannst höchstens versuchen, vor der Reise Deinen Anspruch feststellen zu lassen. Soweit ich weiß, ist das aber ein Goodwill der Arbeitsagentur.

LG, Karoshi
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em-cee

Hallo Karoshi,

da habe ich mich wohl ungenau ausgedrückt. Mir ist klar, dass ich mich nicht vorher arbeitslos melden kann bzw. zwar etvl den Antrag stellen kann, allerdings nicht mindestens 1 Tag arbeitslos sein werde. Deshalb erwäge ich, wie Anton für die Arbeitslosmeldung und die Sicherung der Ansprüche innerhalb eines Jahres kurzzeitig nach Deutschland zurück zu kehren. Und dafür wäre es eben interessant, wieviel Zeit man dafür einplanen muss.

Ich hoffe mein Anliegen ist nun klarer geworden.

Gruß
Marcus
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Maggus

Hallo Marcus,
spiele von Anfang an mit offenen Karten - dann wissen die Leute bescheid:

Ich hatte bereits drei Monate vor meinem Beschäftigungsende der AfA (Agentur für Arbeit) mitgeteilt, dass ich im Anschluss einen längeren Auslandsaufenthalt geplant habe und mich daher nur einen Tag "arbeitslos" melden möchte (eben um mir evtl. den Anspruch für später nach meiner Rückkehr zu sichern).

Am ersten Tag hatte ich mich dann mit der Arbeitsbescheinigung arbeitslos gemeldet mit dem Hinweis zur Abmeldung am nächsten Tag -  also dass dies lediglich symbolisch für einen  Tag gelten wird.

Je nachdem, ob Du selbst gekündigt hast oder gefeuert wurdest bekommst Du eine Sperrzeit, nähere Infos stehen hier auf der Webseite.

Ich bin für die Meldung einen Tag nach Deutschland zurückgekehrt und anschließend weitergereist. Nach drei Wochen hatte ich Nachricht von meiner Heimbasis erhalten, dass der Bewilligungsbescheid und die Abmeldung wie abgesprochen durchgeführt wurden. Hat also alles super geklappt.

Meine Empfehlung daher:
- Vorher schon Absicht erklären
- Am ersten Tag persönlich erscheinen mit Bezug zur Absprache

Viel Erfolg,
Beste Grüße,
Maggus
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cocolino

Hmm, ich hatte auch nur zwei Tage Arbeitslosigkeit um meine Ansprüche zu sichern und das war sogar ein Wochenende.
Ich bin, sobald ich den Auflösungsvertrag hatte, etwa 1 Woche vor Abreise,  zum Arbeitsamt hin, um mich dort arbeitslos/suchend zu melden und auch gleich wieder abzumelden. Die Bescheinigung vom Arbeitgeber hatte ich noch nicht. Ich hab dann alle Unterlagen bekommen, zuhause ausgefüllt, meinem Freund gegeben und als die Bescheinigung vom Arbeitgeber eintraf (etwa 2 Wochen später) hatte er das alles zurückgeschickt ans Arbeitsamt. Etwa 2 Wochen später hatte ich den Bewilligungsbescheid, inklusive Zahlungsbescheid und Abmeldebestätigung. Ich denke, wenn man die Familie einspannt, dann kann das schon klappen...
(Fairerweise: ich bin nicht ins Ausland zum Reisen, sondern zum Arbeiten (allerdings auf Stipendium, sprich ohne Sozialleistungenm deshalb wollte ich auch meinen Anspruch sichern)).

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