Hallo an die Österreicher,
nachdem wir schon so ein schönes Thema zur Versicherung haben, habe ich mir gedacht, dass das selbe für's AMS nicht schaden könnte. Sozusagen Wissens- und Erfahrungsaustausch darüber.
Ich habe letzte Woche mit dem AMS OÖ telefoniert (Service Hotline) und folgendes erfahren:
- arbeitslos melden am besten im letzten Monat wenn man noch arbeitet irgendwann. Wann genau ist nicht so wichtig.
- kann man online machen:
https://www.e-ams.at/eams-sfa-account/pa/EsaSAlmeldung.jsf. Man muss nicht persönlich erscheinen!
- wenn man es online macht, beantragt man damit gleichzeitig Arbeitslosengeld, was man unbedingt machen sollte.
- erst wenn man AL-Geld beantragt hat, läuft die Sperrfrist los.
- die Sperrfrist läuft ab dem 1. Tag an dem man nicht mehr angestellt ist.
- bevor man auf die Reise geht, muss man sich abmelden. Das geht telefonisch und auch am Abreisetag selbst möglich (keine Vorlaufzeit)
- die Sperrfrist läuft auch weiter, wenn man nicht im Land ist. In meinem Fall heiß das: Ich bin ab 1.1. arbeitslos, die ersten 4 Jänner-Wochen sind also Sperrfrist, obwohl ich schon am 7. Jänner meine Reise starte und mich abmelde. Bei dem Punkt habe ich 5mal nachgefragt, weil ich es erst nicht glauben konnte...
- wenn die Kündigung einvernehmlich ist, gibt es keine Sperrfrist.
- wenn man von der Reise zurück ist, muss man sich wieder anmelden und bekommt ab diesem Tag sofort AL-Geld
- wenn man allerdings länger als 12 Monate AL ist, hat man keinen Anspruch auf AL-Geld mehr (ist in meinem Fall so)
Bitte gerne korrigieren, wenn ihr was anderes wisst.
Und sorry for the spam, wenn euch euch schon alles klar war
LG