Thema: Auslandskrankenversicherung & paralell normal versichert?  (Gelesen 2012 mal)

Polaraffe

« am: 14. September 2011, 18:34 »
Wenn man eine Auslandskrankenversicherung abschließt, behält man dann seine bisherige krankenversicherung (gesetztlich/privat) bei? Es könnte ja theoretisch passieren, dass man sich schlimm verletzt und ein Rücktransprot (den die Auslandskrankenversicherung zahlt) notwendig wäre. In Deutschland würden die folgenden Therapien ja aber nicht von der Auslandskrankenversicherung gedeckt werden. Wie macht ihr das?
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Jens

« Antwort #1 am: 15. September 2011, 05:53 »
Hallo Polaraffe,

also ich denke, das du diese Frage nur bei deiner Versichung klären kannst, da jede seine eigene Spielregeln hat! Ich bin privat versichert und habe dazu mal einen Artikel bei mir auf der Webseite geschrieben.
Ich habe jetzt eine Anwartschaft abgeschlossen um meinen Tarif zu behalten und die wichtige Frage war, was ist mit den Kosten, die anfallen wenn ich Krank zurück nach Deutschland komme! Z.B. habe in Thailand einen Unfall mit dem Roller und habe einen Beinbruch....meine würde die Folgekosten in D dannn übernehmen.
Also, mach einen Termin bei deiner KV  :)
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weltentdecker

« Antwort #2 am: 15. September 2011, 07:34 »
Wenn du dagegen gesetzlich versichert bist, greift die Krankenversicherungspflicht in D und du brauchst nur jemanden mit Vollmacht, der dich im Notfall wieder anmelden kann. Die KV muss dich auch krank wieder aufnehmen. Hier gibt es schon haufenweise Threads dazu, schau dich mal um hier.
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Polaraffe

« Antwort #3 am: 15. September 2011, 15:44 »
Danke hat sich geklärt, ich hab für den Zeitraum eine Anwartschaft beantragt (bin privatversichert).
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