Thema: Arbeiten auf 400 Euro Basis nach Kündigung  (Gelesen 2611 mal)

henni.himself

« am: 20. Juni 2011, 09:39 »
Habe da eine Frage offen, vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen:
Eigentlich wollte ich zum 12.08.2011 kündigen. Mein Flug geht am 25.08.2011 und die Zeit dazwischen war gedacht um den ganzen Kram mit der Agentur für Arbeit abzuwickeln.
Nun habe ich aber bei dieser Planung völlig übersehen, dass ich laut meines Arbeitsvertrags zu einer ordentlichen Kündigung eine Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsende habe. Das hieße also für mich, dass ich Ende diesen Monats eine Kündigung abgeben muss und mein letzer Arbeitstag dann der letzte Werktag im Juli wäre.
Ich würde aber gerne irgendwie bis zum 12.08. arbeiten, da ich das Geld für die Zeit noch gut gebrauchen kann.
Nun kam die Idee auf, dass sich das eventuell mit einer Anstellung auf 400 Euro Basis regeln lassen könnte.
Ich wäre dann ca. 2 Monate als Aushilfe angestellt, würde eben nur meine Stunden schon im ersten Monat inenrhalb der 12 Tage ableisten.
Da ich auf jeden Fall das ALG 1 vorher bewilligt bekommen möchte, um mir später den Anspruch darauf zu sichern, wüsste ich nun gerne, ob ich das überhaupt beantragen kann / bewilligt bekomme, wenn ich noch auf 400 Euro Basis angestellt bin.
Und kann ich mich überhaupt abmelden wenn mein 400 Euro Beschäftigungsverhältniss vertraglich gesehen noch läuft?
Vielleicht hat ja jemand hier Erfahrung damit oder eine andere Idee wie ich den halben August noch angestellt sein kann.
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Nordlys

« Antwort #1 am: 20. Juni 2011, 14:11 »
Habe da eine Frage offen, vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen:
Eigentlich wollte ich zum 12.08.2011 kündigen. Mein Flug geht am 25.08.2011 und die Zeit dazwischen war gedacht um den ganzen Kram mit der Agentur für Arbeit abzuwickeln.
Nun habe ich aber bei dieser Planung völlig übersehen, dass ich laut meines Arbeitsvertrags zu einer ordentlichen Kündigung eine Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsende habe. Das hieße also für mich, dass ich Ende diesen Monats eine Kündigung abgeben muss und mein letzer Arbeitstag dann der letzte Werktag im Juli wäre.
Ich würde aber gerne irgendwie bis zum 12.08. arbeiten, da ich das Geld für die Zeit noch gut gebrauchen kann.

Kannst du da nichts mit deinem Arbeitgeber vereinbaren? So ein Arbeitsvertrag ist ja nicht in Stein gemeißelt und kann im gegenseitigen Einverständnis auch geändert werden.

Eine einfache Möglichkeit wäre eine Urlaubsabgeltung (musst du aber auch mit deinem Arbeitgeber vereinbaren): Du kündigst bis Ende Juli. Dadurch hast du den vollen Urlaubsanspruch für das ganze Jahr, weil du über 6 Monate gearbeitet hast. Sagen wir mal beispielsweise, du hast noch 12 Urlaubstage übrig (wenn du mehr hast, kannst du die ja schon im Juli nehmen). Wenn du die nicht im Juli nimmst, sondern bis Ende Juli arbeitest, dann bekommst du deine 12 Urlaubstage abgegolten. Das heißt, dein Arbeitgeber muss dir dein Gehalt weiter bezahlen, als hättest du im August noch 12 Tage gearbeitet bzw. bezahlten Urlaub genommen. Dadurch beginnt natürlich auch deine Sperrzeit bei der Arbeitsagentur 12 Tage später, bzw., du bekommst erst 12 Tage später ALG I.

EDIT: Arbeitslos melden kannst du dich aber schon vorher. Du bekommst also auf jeden Fall rechtzeitig deinen Bewilligungsbescheid.

Setzt natürlich alles voraus, dass dein Arbeitgeber mit sich reden läßt und flexibel ist.

Da ich auf jeden Fall das ALG 1 vorher bewilligt bekommen möchte, um mir später den Anspruch darauf zu sichern, wüsste ich nun gerne, ob ich das überhaupt beantragen kann / bewilligt bekomme, wenn ich noch auf 400 Euro Basis angestellt bin.
Und kann ich mich überhaupt abmelden wenn mein 400 Euro Beschäftigungsverhältniss vertraglich gesehen noch läuft?
Vielleicht hat ja jemand hier Erfahrung damit oder eine andere Idee wie ich den halben August noch angestellt sein kann.
Folgendes könnte funktionieren, wäre aber umständlich: Du kündigst, meldest dich arbeitslos, meldest dich dann wieder bei der Arbeitsagentur ab und arbeitest auf 400 EUR Basis.

Dein Abspruch auf ALG I hat so genannten Bestandsschutz (so heißt das, glaube ich). Das bedeutet: Wenn durch die Arbeit auf 400 EUR Basis ein neuer Anspruch auf ALG I eintritt, der geringer ist, als dein bereits bewilligter Anspruch, dann hast du nach wie vor den höheren Anspruch aus deinem ersten Arbeitsverhältnis. So hat man mir das bei der Arbeitsagentur gesagt. Diese Informationen sind natürlich ohne Gewähr.
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karoshi

« Antwort #2 am: 20. Juni 2011, 14:23 »
Wenn durch die Arbeit auf 400 EUR Basis ein neuer Anspruch auf ALG I eintritt, ...
Einen neuen Anspruch erwirbt man sich aber erst nach 6 Monaten Arbeit, insofern wäre der 400-Euro-Job da unkritisch.
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henni.himself

« Antwort #3 am: 20. Juni 2011, 15:00 »
Kannst du da nichts mit deinem Arbeitgeber vereinbaren? So ein Arbeitsvertrag ist ja nicht in Stein gemeißelt und kann im gegenseitigen Einverständnis auch geändert werden.

ja, hat geklappt. Hab mir wohl etwas grundlos den Kopf darüber zerbrochen, weil ich vor ner Weile extra von jemandem aus der Personalabteilung nochmal darauf hingewiesen wurde, dass die Kündigung zum Monatsende erfolgen muss.
Nach nem kurzen Schnack mit meinem Chef war die Sache geklärt und es stellte sich raus, dass da nur mal wieder heisser gekocht als gegessen wurde ;). Also alles gar kein Problem.
Kündigung wird für den 12.08. geschrieben, dann gehts direkt zur Agentur für Arbeit, ALG 1 beantragen (arbeitslos melden werd ich mich natürlich schon bei Einreichen der Kündigung, also Mitte Juli). Die 13 Tage Zeit bis zum Abflug werden dann hoffentlich ausreichen für den Bewilligungsbescheid.
Danke für die Tipps!
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Nordlys

« Antwort #4 am: 20. Juni 2011, 16:01 »
Wenn durch die Arbeit auf 400 EUR Basis ein neuer Anspruch auf ALG I eintritt, ...
Einen neuen Anspruch erwirbt man sich aber erst nach 6 Monaten Arbeit, insofern wäre der 400-Euro-Job da unkritisch.

Stimmt. Hab mal wieder "von hinten durch die Brust ins Auge" gedacht, wie man hierzulande sagt.  ;D
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