Thema: AMS Österreich  (Gelesen 7598 mal)

AlpenCheGuevara

« Antwort #15 am: 23. Mai 2011, 19:33 »
hey,

bin ja jetzt kein AMS experte, aber ja, man kann sich auch im vorhinein melden.

infos dazu gibt es auch auf:
http://www.help.gv.at/Content.Node/177/Seite.1770202.html
und
http://www.ams.at/sfa/anmelden.html

"In diesem Fall ist es für die frühestmögliche Zuerkennung ausreichend, wenn Sie innerhalb von 10 Tagen nach Eintritt der Arbeitslosigkeit bei Ihrer zuständigen Geschäftsstelle persönlich vorsprechen. Gleichzeitig können Sie so Lücken in der Kranken- und Pensionsversicherung verhindern."

am besten ist es, wenn man das schon vorher regelt.
bei kündigung duch den dienstgeber hat man zwar keinen leistungsanspruch (sperrfrist), jedoch geht es hier um die sozialversicherung.
und wenn du am 1.jänner zum arzt musst, weil du dir mit ner rakete die hand verbrannt hast, dann wär das evtl. ein problem.
mein rat: einfach direkt beim ams fragen. "hey, kündige per 31.12. und gehe ab 04.01. für unbestimmte zeit ins ausland,...."

meines wissens nach läuft die sperrfrist auch wenn man nicht da ist. also hat man nach rückkehr einen leistungsanspruch.

PS: nur so nebenbei: die beste lösung in österreich ist momentan bildungskarenz. wenn die firma damit einverstanden ist. man kann sich bis 12 monate karenzieren lassen. die firma hat keine kosten. und damit man die bildung nachweist (eigentlich heißt es: man muss sich mindestens im ausmaß von 20 wochenstunden nachweislich bilden,...) reicht dem AMS eine Inskriptionsbestätigung!
bei eine inskription zu einem studium geht das AMS davon aus, dass das studium mehr als 20 wochenstunden in anspruch nimmt.
dann bekommt man das fiktive arbeitslosengeld als sogenanntes "bildungsgeld"
das ist ein rat vom AMS! das hat mir dort die rechtsabteilung erklärt, als ich gesagt hab ich möcht ne weltreise machen.


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Angel

« Antwort #16 am: 23. Mai 2011, 19:50 »
noch zum Thema Sperrfrist - habs eh oben schonmal geschrieben. Bis jetzt hab immer ich gekündigt und immer sofort Geld bekommen. Es liegt im jeweiligen Ermessen des Falles, ob es dir zusteht oder nicht.
Probieren würd ichs auf jeden Fall! Mehr als nein sagen können sie ja nicht.

Wenn du dann nach 1-2 Jahren zurückkommst, ist (wenn du wirklich nichts bekommen solltest) die Sperrfrist eh schon lange verstrichen, das zählt dann nicht mehr. Du bekommst dann ab dem ersten Tag Geld.

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dirtsA

« Antwort #17 am: 23. Mai 2011, 19:59 »
Ok danke euch! :) Das klingt ja schon mal sehr positiv... Dann werde ich einfach irgendwann mal anrufen und das genau klären... Hab momentan das Problem, dass ich ja nur in der Arbeit telefonieren könnte zwecks Öffnungszeiten und so :-P Kommt glaub ich nicht so gut neben meinen Kollegen... Null Privatsphäre hier *seufz*
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dirtsA

« Antwort #18 am: 23. Mai 2011, 20:01 »
Achso, Kündigung wird natürlich durch mich erfolgen und Bildungskarrenz kommt nicht in Frage...
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gigi

« Antwort #19 am: 24. Mai 2011, 10:48 »
hallo!

also erstens: man meldet sich beim ams in österreich sofort am ersten möglichen tag nach beendigung des dv (dh wenn du per 31.12. dein dv beendest u der 1.1. ein feiertag ist dann kanns du dich ja erst am 2.1. melden). vorab bekannt geben nehmen die glaube ich gar nicht an da du ja in der zwischenzeit einen job finden könntest...

während der sperrfrist auf jeden fall auch beim ams melden und grundsätlich kannst du auch während der sperrfrist das land verlassen solange du es dem ams bekannt gibst. ich persönlich werde gar nicht erwähnen dass ich erstens eine weltreise mache und zweitens für so lange fort bin, das geht die dort nichts an: einfach abmelden mit dem grund dass man österreich verlässt und sich dann sofort am ersten tag wenn man wieder im land ist wieder zurückmelden wird! gib keinen grund an da es sie dort nichts angeht, schliesslich unterbrichst du ja die leistung und erhältst soundso kein geld für die zeit wo du nicht da bist u ausserdem wer weiss: dann drehen sie einem vielleicht im nachhinein noch einen strick drauss so nach dem motto: aha, na woher hams denn das geld dass sie das machen und blablala... man weiss nie: nicht zuviel reden u erklären!

sobald ich herausfinde ob es eine art "verjährungsfrist" des ams-geld in österreich gibt gebe ich hier bescheid...
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Tags: österreicher 
 

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