hey,
bin ja jetzt kein AMS experte, aber ja, man kann sich auch im vorhinein melden.
infos dazu gibt es auch auf:
http://www.help.gv.at/Content.Node/177/Seite.1770202.htmlund
http://www.ams.at/sfa/anmelden.html"In diesem Fall ist es für die frühestmögliche Zuerkennung ausreichend, wenn Sie innerhalb von 10 Tagen nach Eintritt der Arbeitslosigkeit bei Ihrer zuständigen Geschäftsstelle persönlich vorsprechen. Gleichzeitig können Sie so Lücken in der Kranken- und Pensionsversicherung verhindern."
am besten ist es, wenn man das schon vorher regelt.
bei kündigung duch den dienstgeber hat man zwar keinen leistungsanspruch (sperrfrist), jedoch geht es hier um die sozialversicherung.
und wenn du am 1.jänner zum arzt musst, weil du dir mit ner rakete die hand verbrannt hast, dann wär das evtl. ein problem.
mein rat: einfach direkt beim ams fragen. "hey, kündige per 31.12. und gehe ab 04.01. für unbestimmte zeit ins ausland,...."
meines wissens nach läuft die sperrfrist auch wenn man nicht da ist. also hat man nach rückkehr einen leistungsanspruch.
PS: nur so nebenbei: die beste lösung in österreich ist momentan bildungskarenz. wenn die firma damit einverstanden ist. man kann sich bis 12 monate karenzieren lassen. die firma hat keine kosten. und damit man die bildung nachweist (eigentlich heißt es: man muss sich mindestens im ausmaß von 20 wochenstunden nachweislich bilden,...) reicht dem AMS eine Inskriptionsbestätigung!
bei eine inskription zu einem studium geht das AMS davon aus, dass das studium mehr als 20 wochenstunden in anspruch nimmt.
dann bekommt man das fiktive arbeitslosengeld als sogenanntes "bildungsgeld"
das ist ein rat vom AMS! das hat mir dort die rechtsabteilung erklärt, als ich gesagt hab ich möcht ne weltreise machen.