Thema: Welche Krankenversicherung zahlt nach Rücktransport die Behandlung in D?  (Gelesen 5337 mal)

Richard2000

Folgende mögliche Situation:
Beim Arbeitsamt abgemeldet und damit keine Krankenversicherung mehr in Deutschland.
Nach zwei Monaten ein Unfall im Ausland und Rücktransport nach Deutschland...
Dort landet man im Krankenhaus und kann sich nicht beim Arbeitsamt anmelden und bleibt damit unversichert...
Sind die durch den im Ausland eingetretenen Unfallbehandlungen hier in Deutschland durch die Auslandskrankenversicherung gedeckt?

Hat da jemand Erfahrungen gemacht?

Danke für Eure Antworten.
Richard
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Flynn

Lösung: Heimatbasis mit Generalvollmacht ausstatten und die Anmeldung beim AA oder direkt bei der KV ist kein Problem mehr :)
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Richard2000

Anmelden beim AA geht nur wenn man nicht krank ist, auch nur persönlich.

Mit einer Vollmacht bei der alten KV ist vielleicht möglich, doch warum sollen die mich wieder aufnehmen (Kosten für die gehen ja gleich in die Vollen!) und welchen Beitrag muss ich dann bezahlen?  :-[
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Veroni

Das einfachste ist du machst eine Anwartschaft bei der Krankenkasse.
Ich hab mich mit dem Thema auch mal beschäftigen müssen und es gibt da bereits folgendes:

http://weltreise-info.de/forum/index.php?topic=2270.msg17910#msg17910

lies dir das mal durch und wenn du dann noch fragen hast oder nicht verstanden hast was die anwartschaft nützt dann nur her damit :-)

lg Veroni
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dommel24

Eine Anwartschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung ist recht teuer (ca. 40 EUR/Monat) und für den beschriebenen Fall nicht erforderlich. Anders sieht es bei der privaten Krankenversicherung aus. Hier ist eine Anwartschaft günstig und sinnvoll.

Generell besteht in Deutschland Krankenversicherungspflicht. Nach dem Rücktransport nach Deutschland muss dich die gesetzliche Krankenversicherung wieder versichern bei der du zuletzt versichert warst. Das AA ist in diesem Falle egal.

Falls du nicht länger als 6 Monate aus Deutschland weg warst, könnte es passieren, dass die Krankenversicherung die Monatsbeiträge seit der Abmeldung nachfordert. Also worst case 6 Monatsbeiträge nachzahlen. Warst du länger als 6 Monate aus Deutschland weg kann das nicht mehr passieren, da dann dein "gewöhnlicher Aufenthaltsort" nicht in Deutschland war.
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Richard2000

Anwartschaft geht nicht bei Privatreisen - sagt meine Krankenkasse (Knappschaft).
Das mit den Monatsbeiträgen nachzahlen hat man mir auch gesagt, jedoch ohne die 6 Monate Regel  ;).
Es sollen dann 145,00 € pro Monat sein.
Ist das sicher, mit der gesetzlichen Pflicht mich wieder zu nehmen?

Danke für die Antworten!
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Bobsch

Definitiv! Du bist in Deutschland ja wie mein Vorredner bereits gesagt hat versicherungsPFLICHTIG! Du könntest ja jetzt auch nicht sagen, dass du aus der Krankenkasse austrittst, um "Kosten" zu sparen weil du z.B. eh nie zum Arzt gehst. Genauso wenig könne die es dir verweigern "wieder einzutreten".
In den USA z.B. gibt es diese Versicherungspflicht nicht und leider viele Menschen, die sich eine Krankenversicherung dort nicht leisten können.

Gruß
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dommel24

Bei einer Reise die länger als 6 Monate dauert befindet sich der "gewöhnliche Aufenthaltsort" nicht in Deutschland, auch wenn du mit deinem Erstwohnsitz in Deutschland gemeldet bist. Du musst deiner Krankenkasse somit nachweisen, dass du nicht in Deutschland warst (Flug- oder Zugtickets etc.), und dass du im Ausland krankenversichert warst (z.B. deutsche Langzeitauslandskrankenversicherung oder etwas anderes). Dann ist das kein Problem.  Alles andere wäre ja auch unlogisch. Einfach so lange bei der Versicherung anrufen bis ein kompetenter Mitarbeiter in der Leitung ist  :)
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Flynn

Die gesetzliche Lage ist eindeutig - da gibts nix dran zu rütteln, auch wenn der einfache Sachbearbeiter der KV damit vielleicht im Einzelfall überfordert ist. Anmelden bei der KV geht übrigens ohne Probleme mit Generalvollmacht und auch das AA sollte in besagtem Szenario kein Problem machen (meine Mum arbeitet dort :D)...
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lilalu

Wie ist dennn das, wenn man freiwillig gesetzlich versichert ist (nach Überschreiten der Beitragsbemessungsgrenze)? Muss die gesetzliche einen dann auch nach der Rückkehr wieder aufnehmen?
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karoshi

Ja, auch dann.
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dommel24

Wir sind hier zwar etwas vom Thema abgekommen, aber eine Sache sollte man noch für "etwas ältere" Reisende  ;) hinzufügen. Es gibt genau einen Grund eine Anwartschaft bei einer gesetzlichen Krankenkasse abzuschließen.
Um als Rentner in der günstigeren gesetzlichen Krankenversicherung versichert zu sein, muss man in "der zweiten Hälfte der Lebensarbeitszeit" zu 9/10 Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung gewesen sein. Dabei zählen auch Anwartschaftszeiten mit.

Ist das nicht der Fall wird man in der freiwilligen Krankenversicherung der Rentner versichert, die einiges teurer sein kann.  Wird für die wenigstens relevant sein. In manchen Fällen kann es hier aber einen kleinen, feinen Unterschied machen. Alle unter 30 müssen sich darum aber keine weiteren Gedanken machen.

Hier der Link zu einem pdf, in dem das ganze noch wesentlich genauer erklärt wird:

http://www.si-vp.de/Produkte/Krankenversicherung/_docs/KV1725301_Apr08.pdf?PHPSESSID=9b276d7a528d931a1bfae156667a95b5
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