Thema: Richtiges Verhalten für Arbeitslosengeld  (Gelesen 2404 mal)

reisender0815

« am: 27. September 2010, 00:13 »
Hallo zusammen,

ich weiß es gibt schon einiges dazu und ich will mich nur nochmal absichern ob ich das auch richtig verstanden habe, und wie ich es genau machen soll in meinem Fall. :-)

Mein Zeitvertrag über 2 Jahre läuft am 30.12.2010 aus und meine Reise soll zwischen 15 und 30 Januar starten. (Reisedauer 1 Jahr)
Jetzt habe ich mich telefonisch beim Arbeitsamt gemeldet (arbeitssuchend) und sie rufen mich zurück und wollen mein Lebenslauf und meine Sozialversicherungsnummer. Ist das wirklich alles was ich machen muss damit ich ALG 1 bekomme? (Ok die Unterlagen die mir zugeschickt werden muss ich noch ausfüllen.)
Und soll ich der Dame schon sagen, dass ich dann auf Reisen gehe, oder könnte das zu Schwirigkeiten führen, für die Bewilligung von ALG1?
Ansonsten würde ich einfach so am 7.1. oder so auf das Amt gehen und sagen, dass ich eine Reise plan.
Allerdings würde ich auch nich gerne in der Zeit im Januar ein Jobangebot bekommen, da ich dafür sowieso keine Zeit habe.
Meine Krankenkasse (TK) sagt wärend einer Reise einfach abmelden. Dann einfach eine Auslandskrankenversicherung beantragen und wenn ich wieder da bin anrufen und sagen, dass ich wieder da bin. Dann würde das Amt mir die Beiträge dafür zahlen.
Habe ich schon richtig verstanden? Ist nur telefonisch gewesen, soll ich mir so etwas schriftlich geben?

Danke schonmal für die Antwroten :-)
reisender0815
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karoshi

« Antwort #1 am: 01. Oktober 2010, 03:54 »
Ja, das hast Du richtig verstanden. :)

LG, Karoshi
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cielo

« Antwort #2 am: 06. Oktober 2010, 20:56 »
da ich kein neuen thread aufmachen möchte, benutze ich mal diesen.

also mein fall schaut so aus: ich habe zum 31.10. gekündigt. meine reise startet am 14.11. das hab ich mir nicht gut überlegt denn meine gehaltsabrechnung bekomme ich immer erst mitte des monats, also so um den 15. rum. den antrag für arbeitslosengeld kann ich aber erst abgeben wenn der AG den wisch ausgefüllt hat mit den letzten gehältern etc. ich brauch also die letzte gehaltsabrechnung noch. nun muss man den antrag (geht ja nur mit dem wisch vom AG) auch noch persönlich abgeben, ich komme da also zeitlich hinten und vorne nicht hin. hatte jemand mal einen ähnlichen fall und konnte der antrag dann auch noch von einer anderen person abgegeben werden?
aber stelle mir das blöd vor: erst würde ich mich dann ja abmelden und dann den antrag stellen?

ich sehs schon kommen, dass die sperrfrist erst nach meiner rückkehr läuft :(.
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weltentdecker

« Antwort #3 am: 07. Oktober 2010, 11:26 »
Ich kenn mich zwar nicht mit dem Arbeitslosengeld aus, aber meinst du wirklich, dass du das Oktobergehalt dann erst am 15.11. bekommst? Wenn man das Gehalt am 15. eines Monats bekommt (ist bei mir auch so), dann würde man das Oktobergehalt doch am 15.10. bekommen. Also würde dein letztes Gehalt doch DIESEN Monat bezahlt werden und nicht erst im nächsten  ???
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cielo

« Antwort #4 am: 07. Oktober 2010, 12:10 »
doch, bei mir ist das so. rückwirkend und erst am 15. ist doof, ich weiß.
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karoshi

« Antwort #5 am: 07. Oktober 2010, 12:15 »
ich sehs schon kommen, dass die sperrfrist erst nach meiner rückkehr läuft :(.
Nein, die Sperrfrist läuft immer ab Ende des Arbeitsverhältnisses, auch wenn Du nicht arbeitslos gemeldet bist.
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