Thema: Auslandskrankenversicherung als freiwillig Pflichtversicherter  (Gelesen 1939 mal)

traumreiser

Moin Moin!

Ich plane gerade meine Weltreise, ist in diesem Forum ja sicherlich nichts besonders ;-)

Alles läuft gut, bloß mit der Auslandskrankenversicherung habe ich so einige Probleme. Ich hoffe mir kann hier jemand helfen:

- Ich bin selbstständig (Einzelunternehmer) und möchte das während meiner Reise auch fortsetzen
- In Deutschland habe ich mich in einer gesetzlichen Krankkasse freiwillig pflichtversichert, zwar viel teurer als eine PKV, dafür aber sicherer für mich..

Wenn ich nun im Ausland bin, würde ich für meine Zeit im Ausland eine extra Auslandskrankenversicherung abschließen.

Soweit alles kein Problem, jedoch zahle ich immer noch die Beiträge (nicht wenig) für die Krankenversicherung in Deutschland obwohl ich keine Leistungen in Anspruch nehme. Laut Hotline meiner Kasse wäre die einzige Möglichkeit mich in Deutschland abzumelden, dann würde die Versicherungspflicht nicht mehr für mich gelten.  Alternativ könnte ich mein Gewerbe aufzugeben und dann wieder in die Familienversicherung - beides kommt für mich aber nicht in frage.

Stimmt das? Gibt es noch andere Möglichkeiten sich die Beiträge der Krankenversicherung in Deutschland zu sparen? Oder kann man bei irgendwelchen Krankenversicherungen die Beiträge aussetzen solange man im Ausland ist?

Viele Grüße
Stefan
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Martini

« Antwort #1 am: 17. August 2010, 12:43 »
hallo stefan
für ca. fünf jahre war ich auch selbständig und jetzt habe ich ein verständnisproblem: entweder bist du freiwillig versichert, oder du bist pflicht versichert. aber freiwillig pflichtversichert geht nicht. und nur weil du als selbständiger eine gesetzliche krankenkasse gewählt hast, was ich übrigens damals auch gemacht habe, bist du immer noch freiwillig versichert. demnach kannst du ganz einfach deine krankenkasse kündigen und nach deiner reise wieder eintreten.

bleibt die frage, wie die hotline deiner krankenkasse darauf kam, das du pflichtversichert bist. bekommst du zuschüsse, so was ähnliches wie damals die ich-ag? oder sonstige staatliche unterstützung, welche als auflage eine versicherungspflicht vorsehen oder arbeitest du in einem beruf, für welchen eine versicherungspflicht besteht, z.b. lehrer?

fragen über fragen :-)

liebe grüße
Martin
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